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für die

Krem Hersfeld und Hünfeld.

_/V ST. ^eVA^eLd, Mittwoch den 15, Juli L8S4.

DasKreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition 10 Sgr. pro Quartal bei den Postanstalten kommt der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die dreispaltige Petit-Zeile oder deren Raum mit 1 Sgr. berechnet.

Amtliches.

Kreis Hersfeld.

Die Herren Lehrer des hiesigen Kreises werden in Gemäßheit höherer Verfügung darauf aufmerksam gemacht, daß Gesuche um Entlassung aus dem Schulamte nicht direkt an Königliche Regierung, sondern zu­nächst bei dem zuständigen Schulvorstande einzureichen sind, welcher nach vorgängiger Instruktion die weitere Vorlage bei König­licher Regierung bewirken wird.

Hersfeld, am 11. Juli 1874.

Der Königliche Landrath Auffarth.

Nach einer dem Herrn Reichskanzler zugegangenen Mittheilung der K. K. Oester- reichisch-Ungarischen Botschaft zu Berlin ist der Comptoirist Mathea Jgnjatievits aus Mittrowitz (Ungarn), welcher zuletzt bei dem Oest er reichlichen. HaudI»ngshaufe E. P. Po - povits zu Belgrad in Diensten stand, am 9. Juni d. I. nach Veruntreuung von 1000 Dukaten aus letztgedachtem Orte flüchtig geworden. Es liegt die Vermuthung nahe, daß 2C. Jgnjatievits, welcher sich im Besitze einer auf den Namen Jovan Dimitrievits lautenden Legitimationskarte befindet, seinen Weg durch die Preußischen Staaten genom­men hat oder nehmen wird, um sich nach Amerika zu begeben.

2C. Jgnjatievits ist 21 Jahre alt, von kleiner untersetzter Statur, hat schwarze Haare, kleinen schwarzen Schnurr- u. Backen­bart, gebogene Nase und lichte Augen.

In Gemäßheit höherer Verfügung werden die Königlichen Gendarmen und die Orts­polizeibehörden des Kreises angewiesen, nach dem Flüchtigen zu fahnden, ihn im Betre- tungsfalle festzunehmen und alsbald an mich abzuliefern.

Hersfeld, am 15. Juli 1874.

Der Königliche Landrath Auffarth.

Die Erledigung der 2. Schulstelle zu Herin­gen vom 1. August d. I. ab wird mit dem Bemerken veröffentlicht, daß Bewerber um dieselbe ihre Meldungsgesuche unter Bei­fügung der nöthigen Sitten- und Befähig- ungszeugnisse binnen 3 Wochen bei dem unterzeichneten Landrathe oder dem König­lichen Lokal-Schulinspektor Herrn Pfarrer Griesel in Heringen einzureichen haben.

Hersfeld, am 15. Juli 1874.

Der Königliche Landrath Auffarth.

Oeffentliche Aufforderung.

Folgende Mannschaften:

_ 1) Füsilier Friedrich Wilhelm Rudolph aus Hersfeld,

2) Füsilier Peter Deiseroth aus Friede- dewald,

welche nach Amerika beurlaubt, jedoch nach Ablauf des Urlaubs nicht zurückgekehrt resp, ohne Consens nach Amerika heimlich ent­wichen sind, werden hiermit aufgefordert, sich innerhalb 6 Wochen und zwar spätestens am 1. September 1874 Vormittags 9 Uhr auf dem Büreau des unterzeichneten Bezirks- Commandos zusistiren, widrigenfalls gegen dieselben das Desertions-Verfahren eingelei-. tet werden wird.

Rotenburg i. H., den 13. Juli 1874. Königliches Landwehr - Bezirks - Commando.

v. Hofe

Major und Commandeur.

Cassel, den 7. Juli 1874.

Nachdem durch unsere Verfügungen in Betreff der neusten Regulirung der Gehälter der Volksschullehrer ausgesprochen worden ist, daß das festgesetzte Einkommen nunmehr auch die Remuneration für den Turnunter­richt begreife, sind mehrfache Zweifel hin­sichtlich der Ausführung dieser Bestimmung entstanden, zu deren Beseitigung wir Fol­gendes anordnen:

1) Wenn an Orten, wo sich mehrere Schulklassen befinden, einzelne Lehrer we­gen Alters, Kränklichkeit oder dergl. zur Ertheilung des Turn - Unterrichts nicht im Stande sind, so haben die anderen, zur Er­theilung dieses Unterrichts befähigten Lehrer denselben für sie zu übernehmen. Dagegen ist den Ersteren eine entsprechende Anzahl von Unterrichtsstunden für andere Lehrge- genstände in den Elasten der sie beim Turn­unterricht vertretenden Lehrer zu übertragen. Die nähere Ausführung dieser Anordnung wollen wir zunächst den Schulvorständen resp. Stadtschuldeputationen überlassen, bei etwa sich ergebenden Anständen aber bericht- liche Vorlage erwarten.

2) Ist der an dem betreffenden Orte al­leinstehende Lehrer zum Turn - Unterricht nicht im Stande, oder besitzt keiner der an einem Orte befindlichen mehreren Lehrer die Befähigung für diesen Unterricht, so ist Ab- Hülfe durch Heranziehung eines geeigneten Lehrers aus einer benachbarten Gemeinde zu beschaffen. Die dadurch entstehenden Kosten können den erstgedachten Lehrern billiger Weise nicht auferlegt werden, da die Lehrer-Gehälter behufs Deckung der in Fällen dieser Art entstehenden außergewöhn­lichen und voraussichtlich erheblicheren Kosten nicht bemessen sind und eine vielfache Un­gleichheit entstehen würde, da nicht in allen Schulclaffen Turn - Unterricht zu ertheilen ist. In solchen Fällen sind daher die zur Bestreitung der Schulunterhaltungskosten überhaupt verpflichteten Gemeinden wegen

Gewährung der Remunerationen für die betreffenden auswärtigen Lehrer heranzu- ziehen, doch wollen wir wo etwa eine Ueber« lastung derselben zu besorgen sein sollte, eine angemessene Beihilfe aits den uns zur Verfügung stehenden Staatsfonds auf des- fallsigen speciell begründeten Antrag be­willigen.

Euer Hochwohlgeboren wollen dafür sor­gen, daß in den vorkommenden einschlagen­den Fällen hiernach verfahren wird.

Königliche Regierung, Abtheilung für Kirchen- und Schulsachen. Mittler.

An sämmtliche Königliche Landräthe 2C.

Wird den Herr« Localschulinspectoren im Kreise ergebenst mitgetheilt.

Hersfeld, am 13. Juli 1874.

Der Königliche Landrath Auffart.h.

Kreis Hünfeld.

Cassel, den ^. Juli 1874.

Nach §. 8 der Militair-Erfatz-Jnstruction vom 26. März 1868 geht ein militairpflich- tiger Elementarlehrer, welcher vor vollende­tem 31. Lebensjahr aus dem Schulamt für immer entlasten wird, der Begünstigung, seiner Militairpflicht durch nur sechswöchige Uebung bei einem Infanterie-Regiment bis auf Weiteres zu genügen, dergestalt verlustig, daß derselbe zur Erfüllung der vollen Dienstpflicht im stehenden Heere nachträglich herangezogen werden kann.

Da diese Bestimmung den noch im Mili- tairverhältniß stehenden Lehrern, welche ihre Dienstentlastung behufs des gänzlichen Aus­tritts aus dem Schulamt beantragen, nicht immer.bekannt zu sein scheint, so veranlasten wir Ew. Hochwohlgeboren als Vorsitzenden der Schulvorstände des Kreises vorkommen­den Falls die Antragsteller auf die ihnen eventuell erwachsendeMrpflichtung zur voll­ständigen Ableistung der gesetzlichen Mili- tairdienstzeit jedesmal besonders hinzuweisen.

Um aber unsererseits sowohl wegen der anderweiten Regelung der Militairverhält- nisse der ausscheidenden Lehrer als wegen der Bereinigung ihrer reversalischen Verbind­lichkeiten gegen die Seminars äffe stets das erforderliche herbeiführen zu können, bestim­men wir hierdurch allgemein, daß bei der Vorlage der Entlastungsgesuche von Lehrern, sofern dies aus den Eingaben selbst mcht mit Sicherheit zu entnehmen steht, in al­len Fällen in dem Ueberreichungsbericht genau anzugeben ist:

1) ob der Nachsuchende noch militairpflich- tig ist,

2) ob derselbe für immer aus dem Schul- dienst auszuscheioen beabsichtigt und