für die
Kreise Hcrsfcld und Hünfeld.
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AesO^eLd, Mittwoch den 29. Zuli
1854.
Das „Kreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabends. Preis desselben [bei der Expedition 10 Sgr. pro Quartal bei den Postanstalten kommt der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die dreispaltige Petit-Zeile oder deren Raum mit 1 Sgr. berechnet.
Amtliches.
Kreis Hersfeld.
Diejenigen Ortsvorstände der Landgemeinden des Kreises Hersfeld, welche die 1873r Gemeinderechnungen zur Abhörung noch nicht eingereicht haben, werden hieran mit dem Bemerken erinnert, daß, wenn deren Vorlage nicht spätestens bis zum 10. August d J. bewirkt wird, strafend gegen sie eingeschritten werden soll.
Hersfeld, am 28. Juli 1874.
Der Königliche Landrath Auffarth.
Die Herren Ortsvorstände der Stadt-und Landgemeinden des hiesigen Kreises haben die ihnen heute kurzer Hand zugefertigten Ausmusterungsscheine sowie Ersatz-Reserve- ^scheine-t. und ik -Klasse Den betreffenden Militairpflichtigen oder deren nächsten Angehörigen alsbald auszuhändigen, die nicht anbringlichen Scheine aber innerhalb 8 Tagen an mich zurückzusenden.
Hersfeld, am 28. Juli 1874.
Der Königliche Landrath Auffarth.
In Folge besonderer Veranlassung mache ich die Herren Ortsvorstänve des Kreises darauf aufmerksam, daß mir mit der bis zum 1. k. Mts. einzusendenden Einkom- mensnachweisung pro 1875, die Klassen- steuer-Nolle pro 1875 in duplo und die Einkommensnachweisung pro 1874 vorzule- gen sind.
Hersfeld, am 28. Juli 1874.
Der Königliche Landrath Auffarth.
Gefunden: Im Wippershainer Forst ein Sillscheid. — Meldung des Eigenthümers bei dem Ortsvorstand zu Petersberg.
Gefunden: eine Axt. — Meldung des Eigenthümers bei dem Ortsvorstand zu Allmershausen.
Kreis Hünfeld.
Berlin, den 3. Juli 1874.
Nach einer Mittheilung des Herrn Kriegs- Minrsters ist das Findergeld für aufgefundene Geschosse, welches btsher 2 Pfennige pro Pfund Eisen und 3 Pfennige pro Pfund Blei betrug, auf
6 Pfennige altes resp. 5 Pfennige neues Geld für jedes Kilo Schmiede- oder Gußeisen,
.1 Silbergroschen für jedes Kilo Zink und 1 Silbergroschen für jedes Kilo Blei
erhöht, und sind die betreffenden Artillerie- Depots und Verwaltungs-Commissionen der Artillerie-Schießplätze angewiesen worden, diese Sätze von jetzt ab zu zahlen.
Indem ich die Königlichen Regierungen und Landdrosteien von dieser Maßregel mit dem Auftrage in Kenntniß setze, dieselbe in geeigneter Weise zu publiciren, veranlasse ich dieselben gleichzeitig, die öffentliche Aufmerksamkeit auf die äußeren Kennzeichen scharf geladener (d. h. mit Pulver gefüllter) und beim Verschießen nicht zersprungener Geschoffe, unter Hinweis auf die große Gefährlichkeit dieser Munition, zu lenken.
Die gedachten Geschosse sind in folgender Art kenntlich gemacht:
Rundgeschoffe ohneOesen sind mit einem eingemeißelten Kreuz (X) und dergleichen mit Oesen mit einer Drahtschleife in einer Oese versehen;
bei denLang-Geschossenhaben die blind geladenen (mit Erbsen, Kohlengrus rc.) gefüllten einen Pfeilstrich auf der Bo- genspiße; alle Lang-Geschoffe, welche dieses Zeichen nicht haben, müssen daher als scharf geladen betrachtet werden.
Der Minister des Innern. Im Auftrage.
gez.: v. Klützow.
An die Königliche Regierung zu Caffel.
Caffel, ben 11. Juli 1874.
Abschrift zur Kenntnißnahme mitderVer- anlasiung, die vorstehende Maßregel durch die Kreisblätter zur allgemeinen Kenntniß zu dringen
Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.
Kühne.
An die sämmtlichen Königl. Landräthe rc.
Wird veröffentlicht.
Hünfeld, am 21. Juli 1874.
Der Königliche Landrath Götz.
Hünfeld, am 21. Juli 1874.
Sofern in irgend einer Gemeinde des Kreises Angehörige des bei der Strandung des französischen Postdampfers „Nil" unweit des Vorgebirges „Jdzu" umgekosnmenen Carl Leiseberg, dessen Heimaths- und sonstige Verhältnisse bisher nicht zu ermitteln gewesen sind, vorhanden sein sollten, ist mir hiervon nähere Mittheilung zu machen.
Der Königliche Landrath Götz.
Cassel, den 13, Juli 1874.
Im Verlage der W. Weber'schen Verlags- Buchhandlung zu Berlin ist soeben die durch Aufnahme der seither erlassenen Regulative und des Tarifes für die Berechnung des Kosten-Pauschquanlums in den Streitsachen
der Armenverbände vervollständigte vierte Auflage des Werkes
„Die neueste Armengesetzgebung" erschienen und zum Preise von 18 Sgr. pr. Exemplar zu beziehen.
Indem wir Ew. Hochwohlgeboren nnter Bezugnahme auf unsere Circular-Verfügung vom 6. Mai d. I. zur Nr. A. I. 4504, behufs weiterer Mittheilung an die ihnen untergeordneten Stellen, hiervon in Kenntniß setzen, bemerken wir noch, daß die Verlags- Buchhandlung bei Entnahme einer größeren Anzahl von Exemplaren einen Rabatt von 10 Procent und außerdem auf je 12 Exemplare ein Freiexemplar gewährt.
Königliche Regierung, Abtheilung des Innern, (gez.) Kühne.
An die Königl. Herrn Landrähe rc.
Wird mit dem Anheimgeben den Herrn Bürgermeistern nub OrtFvcrwaltern des Kreises veröffentlicht, entweder durch' meine Vermittelung oder direkt sich vorerwähntes Werk zu beschaffen.
Hünfeld, am 21. Juli 1874.
Der Königliche Landrath Götz.
Hünfeld, am 16. Juli 1874.
Die Herrn Bürgermeister und Ortsverwalter des Kreises werden hierdurch aufgefordert, binnen 8 Tagen ein Verzeichnis derjenigen Personen ihrer Gemeinden, welche im Sinne der §§. 274 bis 278 der Straf- proceßordnung vom 25. Juni 1867 zu Geschworenen gewählt werden können, vorschriftsmäßig aufzustellen und anher einzu- senden.
Der Königliche Landrath Götz.
Hünfeld, am 7. Juli 1874.
Die Hebammen Felizitas Viel von Treisch- feld und Clara Aha von Großentaft sind heute nach Maßgabe der Vorschrift der Verordnung vom 10. Juli 1830 als solche in Eidespflichten genommen worden, was hierdurch veröffentlicht wird.
Der Königliche Landrath Götz.
Hünfeld, am 17. Juli 1874.
Josepha Glüber von Arzell hat um Er- theitung eines Reisepasses nach Nordamerika nachgesncht.
Der Königliche Landrath Götz.
Tagesbegebenheiten.
Berlin, 25.Juli. Der zwischen Deutschland und der Schweiz unterm 24. Januar