für die
Krem Hcrsfcld und Hünfeld.
^F V2. ^-rs^eLd, Mittwoch Den 9. September 18V4
Das „Kreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition 10 Sgr. pro Quartal [bei den Astanstalten kommt der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die dreispaltige Zeile oder deren Raum mit 1 Sgr. berechnet.
Amtliches.
Kreis Hersfeld.
Diejenigen Herren Bürgermeister des Kreises, welche zu Standekbramken bestellt worden sind, fordere ich auf, mit ihren des- halbigen Stellvertretern
Mittwoch den 16. d MtS.
Vormittags 9 Uhr
in meinem Geschäftslocale zum Zwecke der Einweisung in ihr Amt, Verpflichtung und Jnstruirung zu erscheinen.
Ich werde denselben an diesem Tage auch alsbald die Musterhefte zur Benutzung bei den Eintragungen, wie die zu führenden Stand es-Register und Formulare zu Register- Auszügen, Bescheinigungen rc. pro IV. Quartal d. I. übergeben.
Hersfeld, am 8. September 1874. j ^Der Königliche Landrath Auffarth.
Die Herren Ortsvorstände der Stadt- und Landgemeinden des hiesigen Kreises, einschließlich der Nebenbürgermeister und Orts- verwaltungen, werden hiermit angewiesen, bis spätestens den 2 0. d. M. ein Verzeichniß derjenigen Personen ihrer Gemeinden, bezw. Ortsverwaltungsbezirke, welche zu Gerichts-Schöffen geeignet sind, in alphabetischer Ordnung nach Maßgabe des unten *) abgedruckten Formulars aufzustellen und mir einzureichen.
Bemerkt wird dabei, daß die Entrichtung eines bestimmten Steuersatzes kein Erfor- derniß für die Wählbarkeit der Schöffen ist, im klebrigen aber für die Schöffen dieselben Erfordernisse bestehen, welche nach den in Nr. 54 des diesjährigen Kreisblattes abgedruckten §§. 274 bis 278 der Strafprozeßordnung vom 25. Juni 1867 für die Geschworenen vorgeschrieben sind.
Hersfeld, am 8. September 1874.
Der Königliche Landrath Auffarth.
*) Verzeichniß der zu Gerichtsschöffen geeigneten Personen in der Gemeinde .....
Kreis Hünfeld.
Caffel, am 22. August 1874.
Durch Erlaß des Herrn Reffort-Ministers vom 9. Juli cr. Nr. 7853 U. III. ist ange
ordnet worden, daß den Elementarlehrern, welche das 12te resp. 22te Dienstjahr zurückgelegt haben, statt der bisher bezogenen persönlichen Zulagen von 20 und 40 Thalern vom Jahr 1874 ab solche von 30 resp. 60 Thalern gewährt werden.
Wir haben dementsprechend die Erhöhung von 20 auf 30 und von 40 auf 60 Thalern und zwar vorläufig bei den christlichen hierbei interesfirten Lehrern eintreten lasten.
Indem wir Euer Hochwohlgeboren hiervon zur Benachrichtigung der Betheiligten in Kenntniß setzen, weisen wir Sie zugleich an, zur Vermeidung von Weiterungen den etwa vorstellig werdenden israelitischen Lehrern zu eröffnen, daß für sie ebenfalls die Erhöhung dieser Zulagen in Aussicht genommen sei und in Kürze erfolgen werde.
Königliche Regierung, Abtheilung für Kirchen- und Schulsachen.
(gez.) Mittler.
Aw die Königlichen Herrn Landräthe rc.
Wird zur Kenntnißnahme für die sämmtlichen Herrn Lehrer des Kreises hierdurch veröffentlicht.
Hünfeld, am 4. September 1874.
Der Königliche Landrath Götz.
Hünfeld, am 4. September 1874.
Unter dem Rindvieh in der Gemeinde Erdmannrod ist die Maul- und Klauenseuche aus gebrochen, was hierdurch veröffentlicht wird.
Der Königliche Landrath Götz.
Hünfeld, am 3. September 1874. Zugelaufen: Ein Schäferhund. — Meldung des Eigenthümers dahier.
Der Königliche Landrath Götz.
Hünfeld, am 4. September 1874.
Unter dem Rindvieh des Georg Dittmar in Günthers, Kreis Gersfeld, ist die Lungen- seuche ausgebrochen, was hierdurch veröffentlicht wird.
Der Königliche Landrath Götz.
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königlich Preussisches Laudwirthschast- tiches Onflitut
zu Hof Geisberg bei Wiesbaden.
(Gegründet im Jahre 1818.)
Der theoretische Unterrichtscursus dauert nur zwei Winterhalbjahre; in dem Sommer zwischen Beiden werden die Schüler zum Zwecke der praktischen Fortbildung auf vielen Gütern vertheilt. Die Einrichtung der ausschließlichen Winter-Cursehat einen hervorragenden Werth für junge Landwirthe, welche nicht viel Zeit und Geldmittel
für landwirthschaftliche Studien aufwenden können. Das Lehrerpersonal besteht aus folgenden Herren: Dir. Dr. Medicus, Geh Hofrath Dr. Fresenius, Prof. Dr. Neubauer, Depart.- Thierarzt Groll, ordentl. Lehrer Dr. Freih. v. Canstein, Landesgeologe Dr. Koch und Bez.-Wies.-Baumeister Dr. Klaas Der Unterricht umfaßt alle Haupt- und Nebenfächer der Landwirthschaftslehre nebst den vorbereitenden Wissenschaften. Wiesbaden bietet auch sonstige BildungSmittel aller Art. Die Eröffnung des Unterrichts findet am 15. Oktober statt. Weitere Ans- kunft gewähren Prospektus, Vorlesungen- Verzeichniß und Statuten, welche durch den Unterzeichneten oder die hiesigen Buchhand- lungen bezogen werden können.
Wiesbaden, den 1. September 1874.
Lirector Dr. Medicus.
Umverfität Greifswald.
Königliche staats- und landwirthschaftliche Akademie Eldena. j
Vorlesung für das Wintersemester 1874—1875.
Beginn am 15. October.
Geh. Reg.-Rath Dr. Baumstark: Anleitung zum akad. Studium, Einleitung in die Statistik, Preußi. sche Staatsverfassung.
Prof. Dr. Trommer: Anorganische Chemie, landw. Technologie, Demonstrationen.
Prof. Dr. Rohde: Rindvieh-, Schaf- und Schweinezucht, Demonstrationen, Repetitorium.
Prof. Dr Jessen: Pflanzenphysiologie I. Theil, landw. schädliche Thiere und Pflanzenkrankheiten, klimatologische Principien dcs Pflanzenbaues, mikroskopische Uebungen Anleitung zum Bestimmen von Sämereien.
Dr. Pietrusky: Land». Geräthe- und Maschinen- kunde I. Theil, allgemeiner Ackerbau, landw. Praktikum.
Prof. Dr. Dammann: Anatomie und Physiologie der Haussäugethiere, äußere Krankheiten der- selben, Gesundheitspflege derselben, thierärztliche
Prof. vr. Scholz: Analitische Chemie und Uebungen im Laboratorium, Düngerichre, Geognosie, Repetitorium der organischen Chemie.
Akad. Gärtner Fintelmann: Landschafesgärtnerei.
Akad. Forstmeister Wiese: Forstwirthschaftl. Be- t riebslehre.
Prof. Dr. Haeberlin: Einleitung in das Landwirthschaftsrecht.
Prof. Dr. Minnigrode: Praktische Geometrie Mechanik und Maschinenlehre.
Akad. Baumeister Müller: Landwirthschaftliche Baukunst I. Theil.
Privatdocent Dr. Müller: Futterbau, Fütterungslehre.
Außerdem Gelegenheit, Vorlesungen aus anderen Fächern an der Universität zuhören.
Näheres enthalten die Amtsblätter, der Staatsanzeiger, die größeren Zeitungen und die Schrift: Baumstark die L staats- und landwirthschaftliche Akademie Eldena bei der Universität Greifswald, Berlin 1870, welche durch alle Buchhandlungen zu