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HeeS^sLL. Mittwoch Den 21. October
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Das „Kreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition 10 Sgr. pro Quartal bei den Postanflmlr.. kommt der Postausschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die dreispaltige Zelle oder deren Raum mit 1 Sgr. berechnet
Amtliches.
Kreis Hersfeld.
Nach einer dem Herrn Reichskanzler zugegangenen Mittheilung der Oesterreichisch -Ungarischen Botschaft zu Berlin ist ein gewisser Marcus Pavicic vor sechs Jahren aus Furcht vor Strafe wegen eines verübten Diebstahls aus seinem Heimathsorte Prilisce, Bezirk Modruspotok im Agramer Comitat verschwunden und soll sich gegenwärtig als Haussier mit falschem Passe in Preußen herumtreiben.
Höherer Verfügung gemäß weise ich daher die Königlichen Gendarmen und die Ortspolizei-Behörden des Kreises an, auf den 2c. Pavicic, welcher 34 Jahre alt und von mittlerer Statur ist, kastanienbraune Haare, blaue Augen, ein breites Gesicht und mehrere Warzen an der linken Hand hat, zu fahnden und denselben im Be- tretungsfalle dahier vorzuführen.
Hersfeld, am 21. Oktober 1874.
Der Königliche Landrath Auffarth.
Unter dem Rindvieh zu Philippsthal ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen, was hierdurch veröffentlicht wird.
Hersfeld, am 20. Oktober 1874.
Der Königliche Landrath Auffarth.
Kreis Hünfeld.
Gaffel, den 8. Oktober 1874.
Auf den gefälligen Bericht vom 6. d. Mts., dessen Anlage hier- neben znrückgeht, erwiedere ich Ew. Hochwohlgeboren, daß allerdings eine Verpflichtung des Standesbeamten auf Verlangen eine Bescheinigung über die erfolgte Eintragung eines Todesfalles in das Sterbe-Register zu ertheilen angenommen werden muß. Wenn auch in dem Conrext des Gesetzes vom 9. März er. eine solche Bescheinigung nicht ausdrücklich vorgeschrieben ist, so wird doch in dem dem Gesetze beigefügten Gebührentaris pos. I (ef. pos. B. V der Anweisung vom 22. August er.) eine zum Zweck der Beerdigung ausgestellte Bescheinigung erwähnt und dieselbe insbesondere als gebührenfrei bezeichnet. Die Aufsicht darüber, daß ohne vorgängige Eintragung keine Beerdigung stattfindet, steht allerdings zunächst der Ortspolizeibehörde zu, und demgemäß ist diese jedenfalls als berechtigt anzusehen, den Nachweis des geschehenen Eintrags durch Beibringung einer Bescheinigung des Standesbeamten zu erfordern. ES erscheint jedech als zweckmäßig und unbedenklich auch die Be- sugniß des Geistlichen, welcher die religiösen Feierlichkeiten der Beerdigung vornehmen soll, anzuerkennen, daß er den Nachweis vor- gängiger Eintragung in das Sterbe-Register erfordern kann. Demgemäß wollen Sie die Standesbeamten Jhr-s Bezirks anweisen eine derartige Bescheinigung auf Verlangen auszustellen, für welche ein Muster hier angeschrieben ist.
Der Ober-Präsident. An den Königlichen Landrath Herrn Fonck, Hochwohlgeboren zu Rüdesheim.
Abschrift theile ich zur gefälligen Kenntnißnahme und gleichmäßigen Beachtung mit.
Der Ober-Präsident » gez. von Bodelschwingh. An den Königlichen Landrath Herrn Götz Hochwohlgeboren zu Hünfeld.
Hünfeld, am 16. Oktober 1874.
Indem ich den Herrn Standesbeamten von obigem Erlasse hierdurch Kenntniß gebe, weise ich dieselben an, auf Verlangen Bescheinigungen vorgedachter Art nach dem unten abgedruckten Muster zu ertheilen.
Der Königliche Landrath J. V.
Wagner Kreis-Secretar.
Muster für eine Bescheinigung über die stattgehabte Eintragung eines Sterbefalls in das Sterbe-Register zum Zwecke der Beerdigung.
(pos. I des Gebührentarifs zum Gesetz vom 9. März 1874.)
Ich bescheinige hierdurch, daß der am 19. Dezember 1874 erfolgte Tod des Arbeiters Johann Heinrich Müller aus Hanau in das hiesige Sterbe-Register eingetragen worden ist. Bockenheim, am 20. Drzember 1874.
Der Standesbeamte
(Siegel.) N. N.
Hünfeld, am 17. Oktober 1874.
Während meiner Erkrankung versieht das Mitglied der Grund- steuer-Veranlagungs-Commission Herr Gutsbesitzer A u s f e lL-jL. As- thenkirchen meine Stelle als Grundsteuer - Veranlagungs - Commissar. Der Grundsteuer-Veranlagungs-Commissar Götz, Landrath.
Hünfeld, am 19. Oktober 1874.
Die Herrn Ortsvorstände des Kreises, welche noch mit Einsendung der Schöffenliste im Rückstände sind, werden aufgefordert dieselbe binnen 3 Tagen anher einzusenden. Der Königliche Landrath >3- V.
Wagner Kreis-Secretar.
Hünfeld, am 19. Oktober 1874.
Unter dem Rindvieh in der Gemeinde Michelsrombach ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen, was hierdurch veröffentlicht wird.
Der Königliche Landrath >3- V.
Wagner Kreis-Secretar.
Hünfeld, am 19, Oktober 1874.
Unter dem Rindvieh und Schafen in der Gemeinde Mackenzell ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen, was hierdurch veröffentlicht wird.
Der Königliche Landrath J. V.
Wagner Kreis-Secretar.
Hünfeld, am 16. Oktober 1874.
Unter dem Rindvieh in hiesiger Stadt ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen, was hierdurch veröffentlicht wtrd. Der Königliche Landrath.
J. V.
IWagner Kreis-Secretar.
Hünfeld, am 16. Oktober 1874. Unter dem Rindvieh in den Gemeinden Hünhan, Schwarzbach,