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für die

greise HcrMd und Hünfeld.

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DasKreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition 10 Sgr. pro Quartal bei den Postanstalten kommt der Postausschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die dreispaltige Zeile oder deren Raum mit 1 Sgr. berechnet

Llnlttiches.

Kreis Hersfeld.

Cassel, den 30. Oktober 1874.

Die Herren Minister der Finanzen und des Innern haben aus Veranlassung mehrerer Specialfälle bezüglich des an die Gemeinde- Angehörigen auf Grund des Gesetzes vom 6. Juni 1873 abzugeben- den Loosholzes sich dahin ausgesprochen, daß die Gemeinden nicht berechtigt seien, das bei der Vertheilung etwa übrig gebliebene Loos- Holz zu verkaufen, daß die Ortsvorstände vielmehr die Verpflichtung hätten, dasjenige Loosholzquantum, welches aus Veranlassung von Verzug, Todesfall oder Ablehnung der Annahme nicht, oder doch nur soweit zur Vertheilung kommt, als hierbei das in dem Gesetze vom 28. Juni 1865 festgesetzte Maximalquantum von Brennholz für die einzelnen Staatsangehörigen bis zu 2 Klaftern (in Bezug auf welches durch das Gesetz vom 6. Juni 1873 keine Aenderung eingetreten ist) nicht überschritten wird, der Forstverwaltung wieder zur Disposition zu stellen. Die Herren Landräthe veranlassen wir, den sämmtlichen Ortsvorständen der Land- wie auch der betreffenden Stadt-Gemeinden Ihres Kreises von dieser Entscheidung Kenntniß M geben, und dieselben gleichzeitig anzuweisen, den betreffenden Oberförstern sofort, spätestens gleich nach Empfang der Ladung zu dem vom Oberförster anberaumten Holzüberweisungs-Termine, davon Mittheilung zu machen, sobald sich das von ihnen bis zum 1. De­cember jeden Jahres anzumeldende Holzquantum durch eintretende Umstände ändern sollte, damit von ihm ein entsprechender Theil des zur Abgabe bestimmten Holzes von der Ueberweisung ausgeschloffen werde, wie auch demselben gleich davon Kenntniß zu geben ist, wenn später bei der Vertheilung des überwiesenen Loosholzes unter die Gemeindeangehörigen ein Theil desselben durch Nichtannahme seitens einzelner Bezugsberechtigten disponibel geworben ist, wonächst das ausfallende Holzquantum von der Forstverwaltung wieder zurückge­nommen werden wird.

Es ist übrigens selbstverständlich, daß nicht einzelne Sortimente zurückgegeben werden können, sondern daß das Gesammtquantum des einzelnen Empfängers, aus den verschiedenen Sortimenten be­stehend, zurückgewährt werden muß.

Insoweit im laufenden Jahre von den Ortsvorständen nicht abgehobenes Loosholz reservirt oder verkauft worden, ist dasselbe in naturs'zurückzugeben resp, der Mehrerlös über die Loosholztaxe der Forstkasse zu erstatten.

Königliche Regierung, Abtheilung des Innern u. für direkte Steuern, Domainen u. Forsten:

Wagner. Koch. Janisch.

Wird den Herrn Ortsvorständen der Stadt- und Landgemeinden des Kreises zur Beachtung hierdurch mitgetheilt.

Hersfeld, am 11. November 1874.

Der Königliche Landrath Auffarth.

Breslau, den 6. November 1874.

Steckbrief.

Der Post-Schaffner Alfred Rostalski, 26 Jahr alt, dunkles Haar, dunkler Schnurrbart, hübsches Gesicht, mit Spuren der Schwindsucht, abgezirkelten rothen Backen, schlank, 1,671,70 M. groß, bekleidet mit grauem Filzhut, graugeflimmertem Rock, desgl. Weste und Beinkleidern, ist nach Unterschlagung von über 4700 Thlr. amtlicher Gelder, worunter sich auch die Banknote vom 5. December 1867 bit. ^. Nr. 32526 über 500 Thlr. befand, sowie eines Accepts

über 1681 M. 60 Pfg. auf Berger und Comp. in Waldenburg i. S lautend, flüchtig. Er spricht geläufig französisch.

Für die Ergreifung und Wiederbeischaffung der entwendeten Gelder hat die Kaiserliche Ober-Postdirection hier eine Belohnung von 250 Thaler ausgesetzt. Von dieser Summe erhält der, welcher einen Theil des Entwendeten herbeischafft, einen verhältnißmäßigen Betrag, der aber, welcher nur die Ergreifung des rc. Rostalski be­wirkt, 100 Thaler Belohnung.

Königliches Polizei-Präsidium.

(gez.) Frhr. von Uslar-Gleichen.

Wird veröffentlicht.

Hersfeld, am 12. November 1874.

Der Königliche Landrath Auffarth.

Nach einer Mittheilung Königlichen Landrathsamt zu Rotenburg vom 12. d. M. ist die unter dem Rindvieh des Johannes Schaub 3r und Philipp Mohr zu Hönebach ausgebrochene Maul- und Klauen­seuche wieder erloschen, was hierdurch veröffentlicht wird.

Hersfeld, am 14. November 1874.

Der Königliche Landrath Auffarth.

Unter dem Rindvieh in der Gemeinde Mengshausen ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen, was hierdurch veröffentlicht wird. Hersfeld, am 14. November 1874.

Der Königliche Landrath Auffarth.

Kreis Hünfeld.

Hünfeld, am 12. November 1874.

Termin zur Veraccordirung der Fourage - Lieferung pro 1875 für die 3 Gendarmeriepferde im hiesigen Kreise ist auf Dienstag den 17. d. Mts. Vormittags 10 Uhr in das hiesige Landrathsamt anberaumt, wozu Accordlustige einge- laden werden.

Der Königliche Landrath Götz.

Bacanzen-Lifte

der bei den Behörden in den Provinzen Brandenburg und Pommern durch Militär-Anwärter zu besetzenden Stellen.

Ar, 6. B erlin, den 1 0. November 1874.

Die Pacanzen-Listen werden den Truppentheilen des Garde-, II. und III. Armee-Corps mitgetheilt und liegen sowohl in den hiesigen wie auswärtigen Bureaus der Annoncen-Expeditionen des Jnvaliden-Danks, von Rudolph Masse und Haasenstein u. Vogler zur unentgeltlichen Einsicht aus; auch sind dieselben zu dem Preise von 1 Sgr. pro Stück bei der Expedition des Deutschen Reichs- Anzeigers, Berlin, 8. W., Wilhelmstraße 32. (nach außerhalb gegen Einsendung von R Sgr. in Briefmarken) zu haben.

(Die Liste enthält der Reihe nach folgende Mittheilungen: 1) Ort und Behörde, bei' welcher die Stelle vacant ist. 8) Nähere Bezeichnung der Stelle.

Einkommen der Stelle. 4) Ob die Anstellung am Lebenszeit oder auf Kündigung erfolgt. 5) Betrag der zu stellenden Kaution und ob dieselbe durch Gehaltsabzug gedeckt werden kann. 6) Ob Aussicht auf Verbesserung vorhanden ist. 7) Ansprüche, welche an die Bewerber gestellt werden. 8) Wohin die Bewerbungen einzureichen sind. 9) Bemerkungen.

Provinz Brandenburg.

I) Breitebruch, Postexpedition, 2) Landbriefträger, 3) jährlich 160 Thlr.

Gehalt und 20 Thlr. Wohnungsgeldzuschuß, 4) auf 4wöchentliche Kün­digung, 5) 100 Thlr., kann auch dmch Abzüge gebildet werden, 6) ja, 7) Lesen, Schreiben und Rechnen, 8) Kaiserliche Ober-Postdirektion. Frankfurt a. O. .

1) Fürstendenwalde, Magistrat, 2) Registrator und Expedient für die Magistrats- und Volizeihureaus, 3) 350 Thlr. und 10^ Wiethsentschä- digung jährlich, 4) auf Lebenszeit, auf Erfordern Probedieirst, 5) keine.