Einzelbild herunterladen
 

für die

Krem Hersreld und tzüm'cld.

^ 94. S-«O^eLV. Mittwoch den 25. November 18X4*

DasKreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition 10 Sgr. pro Quartal bei den Postanstalten kommt der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die dreispaltige Zeile oder deren Raum mit 1 Sgr. berechnet

Amtliches.

Kreis Hersfeld.

Die Herren Ortsvorstände des Kreises Hersfeld mache ich in Folge gegebener Veranlassung darauf aufmerksam, daß nach der Vorschrift des § 174 der Strafprozeßordnung vom 25. Juni 1867 Leichen nicht ohne Erlaubniß des Staatsanwaltes oder Untersuch­ungsrichters beerdigt werden dürfen:

1) wenn die vermuthliche Veranlassung des Todes auf Zufall, Selbstmord oder Verschuldung eines Anderen beruht;

2) wenn der Tod zwar anscheinend auf natürliche Weise, aber nicht unter den Augen der Hausgenossen des Verstorbenen oder anderer unbescholtener Personen erfolgt ist;

3) wenn ein uneheliches Kind todt zur Welt gekommen oder bin­nen 24 Stunden nach der Geburt verstorben und bei der Ent­bindung weder eine Hebamme noch eine andere unverdächtige Person zugegen gewesen ist; und daß in derartigen Fällen nach der Anleitung der Königlichen Regierung, Abtheilung des Innern, und des Königlichen Oberstaats­anwalts zu Cassel vom 25. Januar 1870 (Seite 47 des Amtsblattes pro 1870) verfahren werden muß.

Hersfeld, am 24. November 1874.

Der Königliche Landrath Auffarth.

Nach einer Mittheilung Königlichen Landratbsamts zu Ziegen- hain vom 17. d. Mts. ist die unter dem Rindvieh der Gemeinde Oberaula ausgebrochene Maul- und Klauenseuche erloschen; dagegen ist diese Krankheit in der Gemeinde Schorbach unter dem Rmdvieh des Ackermanns Peter Schwerer wieder aufgetreten, was hierdurch veröffentlicht wird.

Hersfeld, am 23. November 1874.

Der Königliche Landrath Auffarth.

Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 21. Mai d. J. in Nr. 41 des Kursblattes wird hierdurch weiter veröffentlicht, daß durch rechtskräftiges Erkenntniß des Königlichen KreisgerichtS zu Wohlau vom 11. September d. I. die Unbrauchbarmachung aller Exemplare der Druckschrift:Die Civilehe und der Reichskanzler", sowie der zu ihrer Herstellung bestimmten Platten und Formen aus­gesprochen worden ist.

Hersfeld, am 25. November 1874.

Der Königliche Landrath Auffarth.

Zur Verhütung von Unordnungen bei der Aufstellung der bis zum 20. k. M. anher einzureichenden Klassensteuer-Zu« und Abgangs- listen pro 2s Semester d. I. fordere ich die Herren Ortsvorstände des Kreises auf, für rechtzeitige Beschaffung der Ab- und Zugangs- belage zu sorgen.

Fälle, in welchen sich Ortsvorstände des hiesigen oder andrer Kreise säumig zeigen sollten, sind mir sofort unter Angabe der nähe­ren Umstände berichtlich anzuzeigen, damit ich zeitig das Nöthige veranlassen kann.

Hersfeld, am 25. November 1874.

' ' Der Königliche Landrath Auffarth.

Die in der Gemeinde Oberlengsfeld ausgebrochene Maul- und Klauenseuche ist erloschen, was hierdurch veröffentlicht wird.

Hersfeld, am 25. November 1874.'.....

Der Königliche Landrath Auffarth.

Durch Beschluß der Nathskammer des Königlichen Kreisgerichts zu Fulda vom 12. v. Mts. ist die vorläufige Beschlagnahme der Druckschrift

Die katholische Kirche und die modernen Staatsmänner. Ein ultramontanes Vergißmeinnicht, gepflückt und in ein Sträußchen gebunden von Dr. Philathes FreimutH. Luxemburg, Druck und Verlag von Peter Bruck. 1874. bestätigt worden, weil in derselben S. 204 der Thatbestand des durch §. 95. St.-G.-B vorgesehenen Vergehens gefunden worden ist, was hierdurch veröffentlicht wird.

Hersfeld, am 25. November 1874.

Der Königliche Landrath Auffarth.

Kreis Hünfeld.

Hünfeld, am 21. November 1874.

Nach dem Gesetze vom 6. Juni er. können steuerfreie Legiti­mationsscheine für alle Classen des stehenden Gewerbes von den unteren Verwaltungsbehörden ertheilt werden. Diese Bestim­mung findet namentlich auch auf die Butter- rc. Händler, Anwen­dung. Es können daher solchen Gewerbetreibenden, wenn sie vom stehenden Handel in der Gewerbesteuer veranlagt sind,zum Aufkauf" von Butter rc. für Rechnung ihres' Handelsgeschäfts sowohl für ihre eigene Person, als auch für Angehörige, Reisende derselben, welche für Rechnung des besteuerten Geschäfts Aufkäufe besorgen, bezügliche Legitimationsscheine ertheilt werden; vorausge­setzt wird jedoch, daß die fraglichen Händler die aufgekauften Gegen­stände lediglich auf Märkten von einem bestimmten Stande oder Platze aus verkaufen und nicht umherziehend auf den Straßen und in den Häusern feil bieten, in welchen Falle dieselben der Hausirsteuer unterliegen.

Die Herrn Ortsvorstände des Kreises haben vorstehende Be­stimmungen zur Kenntniß des gewerbetreibenden Publikums zu bringen. Der Königliche Landrath Götz.

Befan ntmachung.

Gemäß §. 44 und folgende der durch das Amtsblatt publicirten Zusammenstellung (II) vom 17. Februar 1870, betreffend die Vor­schriften über das Verfahren bei Ermittelung des Reinertrages der Liegenschaften behufs anderweiter Regelung der Grundsteuer in den Provinzen Schleswig-Holstein, Hannover und Hessen-Nassau, sowie im Kreise Meisenheim, wird hierdurch öffentlich bekannt gemacht, daß die Behufs anderweiter Regelung der Grundsteuer angefertig­ten, die Ergebnisse der Vermessung und Einschätzung nachweisenden Flurbücher und Kartenkopien (Koupons) von sämmtlichen nachstehend aufgeführten Gemeinde- beziehungsweise selbstständigen Gutsbezirken des Kreises Hünfeld.

1) Arzell, Gemeindebezirk, 2) Betzenrod, desgl., 3) BodeS, desgl., 4) Buchenausinit Branvers, Gemeinoebezirk, 5) Burg« haun mit Clausmarbach und Mahlerts, Gemeindebezirk, 6) Burghaun, Oberförsterei, Gutsbezirk, 7) Dammersbach, Gemeindebezirk, 8) Dittlofrode, desgl, 9) Eiterfeld desgl. 10) Erdmannrod, desgl., I I) Fischbach, desgl., 12) Fürsteneck, Domaine, Gutsbezirk, 13) Giesenhain, Gemerndedezirk, 14) Glaam, desgl., 15) Gotthards, desgl., 16) Großenbach, desgl., 17) Großenmoor mit Kleinmooi, desgl., 18) Groß en­tast, desgl., 19) Gruben A. B., desgl., 20) Gruben A. H, hesgl., 21) Grüsselbach, desgl., 22) Haselstein, desgl., 23) Ha «Mein, Oberförstern, Gutsbezirk, 24)Hechelmannskirchen, Gemeindebezirk, 25) Hermannspiegel mit Siegminden, desgl. 26) Hofaschenbach, desgl., 27) Hünfeld, desgl., 28) Hün-