für die
greife Hersfeld und Hünfeld.
vW SS. ^rr#seid» Sonnabend oen 5. Dezember L8S4.
Das „Kreisblatt" erscheint wöchentlich jzweimal', Mittwochs und Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition 10 Sgr. pro Quartal bei den Postanstalten kommt der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die dreispaltige Zeile oder deren Raum mit 1 Sgr. berechnet
Amtliches.
Kreis Hersfeld.
Casiel, den 25. November 1874.
Die Klagen über schlechte Körperhaltung der Kinder in der Schule, insbesondere über gebücktes Sitzen bei dem Schreiben und bei dem Lesen, haben sich in nmester Zeit sehr gemehrt und stimmen mit den von unseren Departementsräthen bei den Schulrevisionen gemachten Beobachtungen überein. Hier und da mag (abgesehen von der Kurzsichtigkeit einzelner Kinder) die zu geringe Höhe oder mangelhafte Einrichtung der Subsellien die Schuld tragen (in welchem Falle die nöthige Aenderung zu treffen ist); in bei Weitem den meisten Fällen fehlt es an der erforderlichen Achtsamkeit Seitens der Lehrer. Es bedarf nicht einer speziellen Ausführung darüber, wie höchst nachtheilig jener Uebelstand auf die Gesundheit der Schuljugend wirkt; selbst der beste, ohnehin auf dem Lande nur mit den Knaben betriebene Turnunterricht würde den durch jene Unachtsamkeit herbeigeführten traurigen Folgen für die physische Entwicklung der Kinder nicht mit ausreichendem Erfolg entgegenarbeiten können.
Wir veranlassen deshalb Ew Hochw»hlgebot>n dies Ausschrei- ben zur Kenntniß sämmtlicher Schulvorstände bezw. Stadtschulde- putationen Ihres Bezirks zu bringen, welche den Lehrern durch die resp. Lokalschulinspecioren die erforderlichen Weisungen zu ertheilen haben.
Königliche Regierung, Abtheilnng für Kirchen- und Schulsachen.
Mittler.
An sämmtliche Herrn Landräthe rc.
Wird den Schulvorständen bezw. der Stadtschuldeputation hierdurch zur Kenntniß gebracht, um das Weitere gefälligst zu veranlassen.
Hersfeld, am 3. Dezember 1874.
Der Königliche Landrath Auffarth.
Den Herren Standesbeamten des Kreises, gebe ich davon Nachricht, daß die Stanoesregister und die Formulare zu Regssteraus- zügen 2c. pro £&7ä bei mir zum Abholenlaffen bereit liegen und bemerke, daß die den Registerformularen A, B und C entsprechenden Formulare zu Auszügen (Geburts-, Heiraths- und Sterbe-Urkunden) zur bessern Unterscheidung jetzt die Bezeichnung H, l und K erhalten Haven.
Wenn bei einer Reihe von Standesämtern im laufenden Quartal sowohl die Zahl der in einzelnen oder sämmtlichen Registerbänden enthaltenen Bordrucke, als auch die der Formulare zu Auszügen und zu Heirathsbescheinigungen (D) nicht ausreichend gewesen ist, so scheint doch der dieserhalb eingetretene Mehrbedarf weniger einer unrichtigen Feststellung des Bertheilungsmaßstabes, als zufälligen Ereignissen zugeschrieben werden zu müssen und es wird sich voraussichtlich jetzt, wo der Bedarf für'ein ganzes Jahr geliefert wird, der Mehrverbrauch des einen Quartals durch den Mmderverbrauch eines anderen in den meisten Fällen ausgleichen.
Um nun übersehen zu können, ob pro 1876 ein anderweiter Verlheüungsmaßstab anzuwenden sei, haben sämmtliche Standesbe. nmte längstens bis zum 1. August 1875 mir eine Berechnung des Jahresbevarfs für lhren^ Standesamtsbezirk auf Grundlage des in dem letzten Quartale 1874 und in den beiden ersten Quartalen von 1875 hervorgetretenen wirklichen Bedarfs einzureichen.
Zugleich mache ich die Herren Standesbeamten wiederholt darauf aufmerksam, daß die Formulare E und F künftig nicht etwa auf Kosten der Staatskasse, sondern nach wie vor entweder von der Hof- und
Waisenhausbuchdruckerei in Casiel oder von dem Buchdrucker Funk dahier auf Kosten der zum Standesamtsbezirke gehörigen Gemeinden zu beziehen sind. — Von den Formularen H, I und K werden den Herren Standesbeamten so viele einzelne Exemplare zugehen, als die Zahl der Vordrucke in den betreffenden Registerbänden beträgt, und muß ich eine schonhafte und sparsame Verwendung auf's Angelegentlichste empfehlen.
Eine Benutzung des pro 1875 mitgetheilt werdenden Formularbestandes bei etwa pro 1874 noch hervortretendem Bedarfe wird durchaus untersagt, indem vielmehr die Nachliquidirung behufs Zu- stellung^des Fehlenden bei mir erfolgen muß.
Hersfeld, am 4. Dezember 1874.
Der Königliche Landrath Auffarth.
Die Herren Ortsvorstände der Stadt- und Landgemeinden des hiesigen Kreises, einschlieslich der Ortsverwalter und Nebenbürger- meister, werden, unter Bezugnahme aus meine Ausschreiben vom 11. und 21. Februar d. I. in den Nummern 12 und 16 des Kreisblattes, angewiesen, alsbald mit Aufstellung der Zu- und Abgangslisten bezüglich derKlassensteuer proII.Semester d. I. zu beginnen und zu diesem Zwecke zunächst die vorhandenen Belege einer genauen Revision zu unterziehen, damit etwa noch fehlende Belege schleunigst beschafft werden. Alle Abgangsposten über welche bei der Revision kein Beleg vorgefunden wird, müssen unnach- sichtlich gestrichen und die betreffenden Steuerbeträge nöthigenfalls von den Ortsvorständen 2C. executivisch beigetrieben werden. Hierauf sind die Klassensteuer-Zu- und Abgangslisten auf dem von hier zu beziehenden Formularpapier in doppelter Ausfertigung auf- zustellen, wobei in die Abgangsliste die Steuerpflichtigen in derselben Reihenfolge einzutragen sind, wie sie in der Klassensteuer-Rolle bezw. Zugangsliste auf einander folgen. Zugleich sind die Belege ordnungsmäßig zu nummeriren .und nach Zu- und Abgängen gehörig getrennt zu heften.
Ferner ist sodann in Gemäßheit der Vorschriften im §. 6 der Jnstruction vom 29. Mai v. I. über die Klassensteuer-Veranlagung eine Einkommens-Nachweisnng über die in die Zugangsliste aufgenommenen Steuerpflichtigen anzufertigen, in deren erste Spalte die Nummer der Zugangsliste einzutragen ist und deren übrige Rubriken das Einkommen der betreffenden Leute speciell nachweisen müssen. Das Papier hierzu kann im Bedarfsfalls von hier bezogen werden. —
Nachdem dies geschehen ist, sind sämmtliche Schriftstücke den Königlichen Steuerkassen behufs Prüfung der Vollständigkeit und Richtigkeit von den Herrn Ortsvorständen 2C. persönlich zu übereichen, damit die Irrthümer alsbald aufgeklärt und Weiterungen vermieden werden. Jedenfalls muß dies aber bis zum 15. d. Mts. erfolgt sein, da ich sonst genöthigt sein würde die Listen rc. durch Strafboten obholen zu lassen. Bis spätestens den 20. d. M. müssen sämmtliche Zu- und Abgangslisten mit den Belegen und Einkommens-Nachwei- sungen in meinen Händen sein.
Hersfeld, am 4. Dezember 1874.
Der Königliche Landrath Auffarth.
Den Herrn Ortsvorständen der Stadt- und Landgemeinden des hiesigen Kreises, sowie den Synagogen-Aeltesten zu Niederaula, Frielingen und Schenklengsfeld wird die genaue Beachtung meiner Verfügung vom 20. Februar 1868, betreffend die Behandlung der Strafgelder für Schulversäumniffe (abgedruckt im Kreisblatt Nr. 16 de 1868) mit dem Bemerken eingeschärft, daß bei Abhörung der Gemeinde-Rechnung eine deshalbe Controlle geführt wird.
Hersfeld, am 3. Dezember 1874.
Der Königliche Landrath Auffarth.