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für die

Kreise Hersfeld und Hünfeld.

^ 103. OesSLeLL, Mittwoch den 23. Dezember 1&24.

DasKreisblatt" erscheint wöchentlich jzweimal, Mittwochs und Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition 10 Sgr. pro Quartal bei den Postanstalten kommt der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die dreispaltige Zeile oder deren Raum mit 1 Sgr. berechnet

M^ Bestellungen auf das erste Quartal 1875 desKreisblatts" beliebe man in Hers selb bei der Expedition, Neumarkt 587, auswärts bei der nächsten Post-Anstalt recht bald, jedenfalls aber, um eine Mehrausgabe von 1 Sgr. zu vermeiden, noch vor dem 28. d. M. zu machen.

Der Abonnementspreis beträgt 1 Mark pro Quartal, bei den Postanstalten kommt der übliche Postaufschlag hinzu.

Bekanntmachungen aller Art werden aufgenom- meu und finden durch das Kreisblatt die weiteste Verbreitung.

Die Expedition.

Amtliches.

Kreis Hers seid.

Die Herren Ortsvorstände und bezw. Ortsverwalter der Stadt" und Landgemeinden des Kreises, welche im Laufe der nächsten Zeit die von der Königlichen Regierung festgestelllen Klassensteuer-Rollen ihrer Gemeinden pro 1875 von mir werden mitgetheilt werden, er­halten den Auftrag

1) bis spätestens den 31. d. M. in hergebrachter Weise öffentlich bekannt zu in argen, daß und wo die Rollen 8 Tage laug zur Einsicht der Steuerpflichtigen offen liegen und daß den Steuerpflichtigen gegen ihre Veranlagung die Reclamation an die Königliche Regierung in Gaffel zustehe, welche innerhalb 3 Monaten, bis spätestens den 2. Apnl k. I. bei dem unterzeichneten Landraths­amte einzureichen ist,

2) sodann vom 1. Januar k. I. an diese Rollen für die Dauer von 8 Tagen zu Jedermanns Einsicht offen zu legen und

3) Nach Ablauf dieser Frist bis spätestens zum I I. Januar k.J die Rollen nebst der Bescheinigung der geschehenen Offenlegung der Rollen an mich wieder zurückzuschicken.

Hersfeld, am 18. Dezember 1874.

Der Königliche Landrath Auffarth.

Nachdem ich nach vorgängiger Berathung mit der Kreisver­sammlung den Landwegebau-Etat für das Jahr 1875 genehmigt habe und Auszüge aus demselben sowie aus der Tabelle über die von den betreffenden Gemeinden im nächsten Jahre auszuführenden Baumpflanzungen den Ortsvorständen heute zugefertigl worden sind, wird denselben noch Folgendes zur Nachachtung eröffnet:

I) die Erd - und Grabenarbeiten sind nach Anweisung der Baubehörde im kommenden Frühjahr, sobald es die Witterung gestattet, sofort zu beginnen und bis zum I. Junt k. J. zur Vollendung zu bringen;

2) das erforderliche Steinmaterial muß bis zum 1. Juli k. I. vollständig angefahren und aufgesetzt sein;

3) die Steinbahn-Arbeiten zu Neubauten sind bis zum 1. September t I. zu fertigen,

4) das Zerschlagen des Unterhaltungs-Materials da­gegen ist bis zum I. Oktober k I. zu bewirken, während

5) die Einbettung desselben spätestens bis zum 15. No­vember k. I. zu geschehen hat;

6) die Kanalbauten und Pflasterungen sind bis zum 1. September k. I. zu vollenden, und

7) die Pflanzungen bis zum 1. Mai k. J. auszuführen.

Die Ortsvorstände sind für genaue und prompte Einhaltung dieser Fristen persönlich verantwortlich, die Landwegebau-Aufseher und die Amtswegewärter aber haben, falls die Ortsvorstände sich dieserhalb säumig zeigen sollten, mir sofort Anzeige zu machen.

Hersfeld, am 19. Dezember 1874.

Der Königliche Landrath Auffarth.

Nachdem von Königlichem General-Commando des XL Armee- Corps zu Gaffel angeordnet worden ist, daß die zur Ersatz- Reserve H. Classe gehörigen Handwerker (Schneider, Schuhmacher und Sattler), welche bisher im Frieden außer jeder militairischen Controlle standen, von jetzt ab controllirt und in die höheren Orts einzureichenden Bestands - Nachweisungen über Mannschaften des Beurlaubtenstandes ausgenommen werden sollet, weise ich die Herren Ortsoorstände und Ortsverwalter des hiesigen Kreises an, alsbald ein namentliches Verzeichniß sämmtlicher in ihren Gemeinden vorhandenen, der Ersatz-R.eserve II. Classe angehörenden Schneider, Schu'hmacher und Sattler auf- zustellen und an den Bezirksfeldwebel dahier einzusenden, den letzte­ren auch von jedem Ab- und Zugang derartiger Handwerker sofort in Kenntniß zu setzen, wobei nicht außer Acht zu lassen ist, daß am 1. October jeden Jahres eine Anzahl Ersatz-Reservisten I. Classe zur Ersatz-Reserve II. Classe Übertritt.

Hersfeld, am 21. Dezember 1874.

Der Köni-Riche Landrath Auffarth.

Unter Bezugnahme auf das Ausschreiben vom 11. Dezember d. J. in Nr. 100 des Kreisblattes das Meldewesen betreffend wird den Herrn Ortsvorständen rc. des Kreises weiter eröffnet, daß die der Abmeldebescheinigung (Muster II.) angedruckten Beläge zur Begründung des Klassensteuer-Zu^ ung Abgangs (Muster VII. u. VIII.) von ersterer nicht abzutrennen, vielmehr mit derselben dem abziehen­den Steuerpflichtigen auszuhändigen sind, damit dieser dieselben an die Behörde des Ortes, wohin der Umzug erfolgt, abgiebt.

Von der Behörde des neuen Wohnorts ist der Zugangs-Beleg (Muster VII.) zurückzubehalten und zur Klassensteuer-Zugangsliste als Beleg zu nehmen, der Abgangs-Beleg (Muster VIII ) aber abzuschnei- den und sofort gehörig bescheinigt portofrei der Behörde des früheren Wohnorts zurückzusenden.

Nur in dem Falle, wenn der dem Abziehenden ausgehändigte Abgangs-Beleg nicht innerhalb 8 Tagen wieder eingehen sollte, hat die Behörde des früheren Wohnortes einen zweiten Zu- und Ab- ggngsdeleg zu übersenden. Sollte auch hiernach in weiteren 8 Tagen der Abgangsbeleg nicht wieder eingehen, dann ist dem betreffende» Königlichen Landralhsamte hiervon Anzeige zu machen, damit gegen den säumigen Ortsvorstand vorgegangen wird.

Hersfeld, am 22. Dezember 1874.

Der Königliche Landrath Auffarth.

Die Herren Standesbeamten und die Herren Ortsvorstände des hiesigen Kreises mache ich in Folge höherer Verfügung auf Folgendes aufmerksam.

Auf Grund der bei den Standesbeamten oder Bürgermeistern