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M 3 ^e^SfsES, Sonnabend den 10. Januar EUL.

DasKreisblatt" erscheint wöchentlich jzweimal, Mittwochs und Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition 1 Mark pro Quartal Bei den Postanstalten kommt .der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die dreispaltige Zeile oder deren Raum mit 10 Psg, berechnet

Kmttiches.

Kreis Hersfeld.

In Gemäßheit der Militair - Ersatz -Jnstruction vom 28. März 1868 werden alle Diejenigen, welche

1) in dem Zeitraum vom 1. Januar 1855 bis ein­schließlich den 31. Dezember 1 855 geboren sind;

2) dieses Alter bereits überschritten, aber sich noch nicht vor einer Ersatz - Behörde zur Musterung bezwse. Aushebung gestellt;

3) sich zwar gestellt, aber über ihr Militairverhält- niß noch keine feste Bestimmung erhalten;

und gegenwärtig innerhalb des hiesigen Kreises ihr gesetzliches Do­mizil haben oder bei Einwohnern desselben als Dienstboten, Haus­und Wirthschaftsbeamte, Handlungsdierrer und Lehrlinge, Hand­werksgesellen, Lehrburschen, Fabrikarbeiter rc. oder als Studenten, Gymnasiasten und Zöglinge anderer Lehranstalten sich aufhalten, soweit dieselben nicht zum einjährig freiwilligen Dienst berechtigt bezwse. von der persönlichen Gestellung vor der Kreis-Ersatz-Com­mission in diesem Jahre entbunden sind, hierdurch angewiesen

sich behufs ihrer Aumeldnnü px Weilitair-Stamm- rolle in der Zeit vom 15. mS 31. Januar d. J. bei dem betreffenden Ortsvorstande persönlich zu melden

und dabei die über ihr Alter sprechenden, sowie die etwaigen son­stigen Atteste, welche bereits ergangene Bestimmungen über ihr Mi- litairverhältniß enthalten (Loosungsscheine rc.) mit zur Stelle zu bringen.

Für die zur Zeit von dem Orte ihres Domizils abwesenden gestellungspflichtigen Individuen müssen die Eltern, Vormünder, Lehr-. Brod- und Fabrikherrn die Anmeldung in der vorbezeichne­ten Art bewirken.

Diejenigen Militairpflichtigen, welche sich in ihren Geburtsorten zur Stammrolle anmelden oder angemeldet werden, sind von der Vorzeigung eines Geburtsscheines entbunden.

Wer die eigene Anmeldung oder die Anmeldung abwesender Militärpflichtigen unterläßt, hat sich die damit verbundenen Nach- theile zuzuschreiben.

Die Herren Ortsvorstände der Stadt- und Landgemeinden des Kreises haben diese Verfügung alsbald auf ortsübliche Weise bekannt machen zu lassen und über jede Anmeldung zur Stammrolle ein kurzes Protokoll aufzunehmen, das mir nebst den bei der An­meldung abgegebenen Schriftstücken unter der BezeichnungMilitaria" zuzusenden ist. Die Militair-Stammrollen befinden sich hier in Ver­wahrung. Hersfeld, am 7. Januar 1875.

Der Königliche Landrath Auffarth.

fY,®rerr,^err Minister des Innern hat über die Abhaltung von tsefchaftsstunden Seitens der Standesbeamten an Sonn- und Feier- tagen Nachstehendes bestimmt:

39 des Gesetzes vom 9. März v. I. ist jeder Sterbefall spätestens am nächstfolgenden Tage dem Standesbeamten anzu-

unb nach §. 43 a a. O. darf ohne Genehmigung der SUSponzewehörde keine Beerdigung vor der Eintragung des Sterbefalls in das Sterberegister Statt finden. Es ergießt sich hieraus von selbst, daß die Fristbestimmung des §. 39 cit. nach der Absicht des Gesetzgebers eine unbedingt maßgebende J °, e" und es ist daher dem Anzeigepflichtigen nicht geslalter, der dem Emtritte eines oder gar mehrerer aufeinander­folgender Sonn- und Feiertage, die Anzeige um eben so viel Tage

zu verschieben. Daraus folgt dann weiter, daß die Standesbeam­ten unbedingt auch an Sonn- und Feiertagen eine nach den ört­lichen Verhältnissen angemessen zu bestimmende Geschäftsstunde abhalten müssen. Letzteres empfiehlt sich übrigens auch abgesehen von dem vorstehend Hervorgehobenen, da es unter allen Umstän­den wünschenswerth erscheint, den Betheiligten zur Erledigung eilbedürftiger Angelegenheiten auch an Sonn- und Festtagen Ge­legenheit zu geben."

Indem ich die Herren Standesbeamten des Kreises hiervon benachrichtige, fordere ich dieselben auf, mir über die zur Abhaltung der Geschäfte an Sonn- und Feiertagen ein für alle Mal festzu­setzende Stunde binnen 4 Tagen Vorschläge zu machen, damit ich dieselbe festsetzen und durch die Herren Standesbeamten zur öffent­lichen Kenntniß bringen kann.

Hersfeld, am 8. Januar 1875.

Der Königliche Landrath Auffartch.

Durch Rescript vom 29. Dezember v. J. hat der Herr Minister des Innern Entscheidung dahin getroffen, daß nach §. 10 des Ge­setzes vom 9. März v. I. die Standes-Register sofort nach Ablauf des Kalenderjahres abzuschließen seien. Unter Bezugnahme auf mein Ausschreiben vom 2. d. Mts. in Nr. 1 des Kreisblattes gebe ich den Herren Standesbeamten des Kreises hiervon Nachricht, zur Be­achtung. Hersfeld, am 6. Januar 1875.

Der Königliche Landrath Auffarth.

Diejenigen Herren Ortsvorstände und 'Ortsverwalter des Amts­gerichtsbezirks Hersfeld, welche noch mit Zahlung ihrer Beiträge an den Herrn Bürgermeister Kempf dahier für Versetzung der Polizei­anwaltsgeschäfte pro 1874 im Rückstand sind, werden angewiesen, diese Zahlung binnen 8 Tagen, bei Meidung von Strafe, zu bewirken. Hersfeld, am 6. Januar 1875.

Der Königliche Landrath Auffarth.

Der Oesterreichische Lieutenant August Baßler vom 57. Infan­terie-Regiment, welcher in der Nacht vom 26. auf den 27. August v. I. die im unten *) ab gedruckten Verzeichniß aufgeführten Werth­papiere aus der Kasse jenes Regiments mittelst Einbruchs entwen- -.det hat, ist in New-Iork verhaftet worden, nachdem die Wechsler- Compagnie Hildi daselbst mehrere von jenem Diebstahl herrührende Werthpapiere dem Bankhause Alexander Simon in Hannover zum Verkauf eingesandt hatte.

Einem von der Kaiserlich Oesterreichisch-Ungarischen Botschaft zu Berlin an den Herrn Reichskanzler gerichteten Ersuchen entsprechend, weise ich die Königlichen Gendarmen und die Orts­polizeibehörden des Kreises in Gemäßheit höherer Verfügung an, alsbald sorgfältige Recherchen anzustellen, etwa zum Vorschein kom­mende bezügliche Werthpapiere schleunigst mit Beschlag zu belegen und mir abzuliefern. Hersfeld, am 7. Januar 1875.

Der Königliche Landrath Auffarth.

Verzeichniß der vom Lieutenant August Baßler des 57. Infanterie Regiments in der Nacht vom 26. aus den 27. August 1874 aus der Kasse jenes Regimentes mittelst Einbruches entwendeten Werthpapiere.'

26 Stücke Fünftel-Loose des Staats-Lotterie-Anlehens vom Jahr 1860. Serie-Nr. 136 Gewinn-Nr. 16111. 1696 201V. 3356 3. ' 4800 10,1V. 5968 1811. 6016 3H. 7796 17,V. 8236 3111. 8696 10. 8716 8. 9240 17 11. 10936 84V. 11424 15. 12512 8. 13812 1|L 15024 54V. 15304 71V. 15408 14411. 15780 1711. 15944 19)111, 16984 5. 17044 19. 18120 164V. 19000 13. 1920 14;IV. Je­des Stück im Nominalwerth a 100 fl. zusammen 2600 fl.