für die
Kreise Hersreid und Hünfeld.
^N 4. AesK-feLd- Mittwoch den 13. Januar i^5f
Das „Kreisblatt" erscheint wöchentlich Zweimal, Mittwochs und Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition 1 Mark pro Quartal bei den Postanstalten kommt der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die dreispaltige Zeile oder deren Raum mit 10 Psg. berechnet
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Kreis Hersfeld.
In Gemäßheit der Militair- Ersatz- Instruktion vom 28. März 1868 werden alle Diejenigen) welche
1) in dem Zeitraum vom L Januar 1855 bis einschließlich den 31. Dezember 1855 geboren sind;
2) dieses Alter bereits überschritten, aber sich noch nicht vor einer Ersatz - Behörde zur Musterung bezwse. Aushebung gestellt;
3) sich zwar gestellt, aber über ihr Militairverhält- niß noch keine feste Bestimmung erhalten;
und gegenwärtig innerhalb des hiesigen Kreises ihr gesetzliches Do- wizil haben oder bei Einwohnern desselben als Dienstboten, Haus- nnd Wirthschaftsbeamte, Handlungsdiener und Lehrlinge, Handwerksgesellen, Lehrburschen, Fabrikarbeiter rc. oder als Studenten, Gymnasiasten und Zöglinge anderer Lehranstalten sich aufhalten, soweit dieselben nicht zum einjährig freiwilligen Dienst berechtigt bezwse. von der persönlichen Gestellung vor der Kreis-Ersatz-Com- Mission in diesem Jahre entbunden sind, hierdurch angewiesen
sich behufs ihrer Anmeldung zur Militair-Dtamm- rolle in der Zeit vom 15» ms 31» Januar d. J. be» dem betreffenden Ortsvorflande persönlich zu melden
und dabei die über ihr Alter sprechenden, sowie die etwaigen son- srigen Atteste, welche bereits ergangene Bestimmungen über ihr Mi- litairverhältiuß enthalten (Loosungsscheine rc.) mit zur Stelle zu bringen. —
Für die zur Zeit von dem Orte ihres Domizils abwesenden gestellungspflichtigen Individuen müssen die Eltern, Bormünder, Lehr-, Brod- und Fabrikherrn die Anmeldung in der vorbezeichneten Art bewirken.
Diejenigen Militairpflichtigen, welche sich in ihren Geburtsorten zur Stammrolle anmelden oder angemeldet werden, sind von der Vorzeigung eines Geburtsscheines entbunden.
Wer die eigene Anmeldung oder die Anmeldung abwesender Militärpflichtigen unterläßt, hat sich die damit verbundenen Nachtheile zuzuschreiben.
Die Herren Ortsvorstände der Stadt- und Landgemeinden des Kreises haben diese Verfügung alsbald auf ortsübliche Weise bekannt machen zu lassen und über jede Anmeldung zur Stammrolle ein kurzes Protokoll aufzunehmen, das mir nebst den bei der Anmeldung abgegebenen Schriftstücken unter der Bezeichnung „Militaria" zuzusenden ist. Die Militair-Stammrollen' befinden sich hier inVer- roShrung. Hersfeld, am 7. Januar 1875.
__ Der Königliche Landrath Auffarth.
Den Herren Ortsvorständen der Stadt- und Landgemeinden des hiesigen Kreises wird hiermit auf Grund der §§. 57 bis 60 der Mi- litair-Ersatz-Jnstruktiou vom 26. März 1868 zur Nachricht und Nach- achtung eröffnet, daß
1) die Geistlichen sowie die mit Führung von Geburtsregistern beauftragten Behörden ihnen die Geburtslisten über alle diejenigen in der Gemeinde resp, innerhalb der betreffenden Gemarkung geborenen männlichen Personen, welche in dem begonnenen Kalenderjahr das 17. Lebensjahr vollenden, am 15. Januar jeden Jahres einzureichen haben, und
2) die in jenen Listen verzeichneten Personen von den Ortsvorstän- den alsbald in die für den betreffenden Jahrgang — (der
dermalige Jahrgang erstreckt sich aus alle im Kalenderjahr 1858 geborenen Personen männlichen Geschlechts) — anzulegende Stammrolle einzutragen sind.
Die Ortsvorstände haben sich jedoch nicht dabei zu begnügen nur diejenigen Militairpflichtigen, welche in den Geburtslisten oder Civilstandsregistern stehen oder sonst angemeldet werden, in die Stammrolle einzutragen, sondern es ist ihre Pflicht, von Amtswegen zu ermitteln, welche Militairpflichtige etwa außerdem vorhanden oder gestellungspflichtig sind, um sie sogleich zur Anmeldung anzuhalten. Die Beläge über die Ergebnisse dieser Ermittelungen sind sorgfältig zu sammeln.
Außerdem haben die OrtSvorstände
3) Erkundigungen über den Aufenthalt oder Verbleib der in sämmtlichen Geburtslisten aufgeführten Personen anzustellen, besonders aber
4) zu ermitteln, ob die nicht mehr im Orte, anwesenden gestorben, mit Consens ausgewandert oder anderwärts ortsangehörig sind.
Das Ergebniß dieser Ermittelungen, sowie das Bekanntwerden von Umständen, welche auf das künftige Militair - Verhältniß der in den Geburtslisten verzeichneten oder anderer im Orte domizilirender junger Leute im Alter vom 17. bis zum 21. Lebensjahre von Einfluß sein können, ist in den Listen zu vermerken.
Behufs Anlegung und Vervollständigung der Stammrollen in der vorstehend speciell bezeichneten Weise wird den Ortsvorständen empfohlen, sich der Hülfe des landräthlichen Büreaugehülfen Bey e- bach zu bedienen, und zwar um so mehr, als die vorgeschriebenen Ermittelungen mehrfach Correspondenzen mit auswärtigen Behörden erforderlich machen werden.
Außerdem wird hervorgehoben, daß bei Aufstellung der Stammrollen pro 1858 das durch Verfügung Königlichen General-Com- mandos und Ober-Präsidiums zu Cassel vom 23. November 1870 vorgeschriebene, im Kreisblatt Nr. 102 pro 1870 abgedruckte Formular, wovon der Buchdrucker Funk dahier einen Vorrath auf Lager hat, benutzt werden muß.
Die solchergestalt aufgestellte Militair-Stammrolle des Jahrgangs 1858 ist sodann bis zum 1. Februar d. J. an mich einzusenden.
Hersfeld, am 12. Januar 1875.
Der Königliche Landratö Auffarth.
Die Erledigung der Schulstelle zu Hattenb ach vom 1. Februar d. J. ab wird mit dem Bemerken veröffentlicht, daß Bewerber um dieselbe ihre Meldungsgesuche unter Beifügung der nöthigen Sitten- und Befähigungszeugnisse binnen 3 Wochen bei dem unterzeichneten Landrathe oder dem Königlichen Lokalschul -Jnspector Herrn Consi- storialrath Kraushaar in Niederaula einzureichen haben.
Hersfeld, am 11. Januar 1875.
Der Königliche Landrath Auffarth.
Unter Bezugnahme auf den von mir nnter'm 12. November d. I. im Kreisblatt Nr. 91 veröffentlichten Steckbrief gegen den flüchtigen Postschaffner Alfred Rostalski, wird hierdurch bekannt gemacht, daß rc. Nostalski in Paris verhaftet worden ist und die Sache mithin ihre Erledigung gefunden hat.
Hersfeld, am 12. Januar 1875.
Der Königliche Landrath Auffarth.
Gefunden: eine wollene Pferdedecke. — Meldung des Eigen- thümers bei dem Ortsvorstand zu Rothensee.
Zugelaufen:1) dem Heinrich Heyerzu Gershausen ein gelber Hund, männlichen Geschlechts, 2) dem Maurer Johannes Frank zu