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^er»fei6, Mittwoch oen 3. Februar
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Das „Kreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition 1 Mark pro Quartal bei den Postanstalten kommt .der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die dreispaltige Zeile oder deren Raum mit 10 Pfg. berechnet
flmtsictjes.
Kreis Hersfeld.
Der §. 20 des Fischereigesetzes vom 30. Mai 1874 fordert, daß die Breite der Gewässer zum Zwecke des Fischfanges durch ständige Fischerei-Vorrichtungen (conf. §. 5) niemals auf mehr, als auf die Hälfte der Wasserfläche für den Wechsel der Fische versperrt werden darf und daß diese Vorrichtungen nicht so nahe aneinander gebracht werden sollen, um den Zug der Fische zu verhindern.
' Auf die bei Erlaß des Gesetzes bereits bestehenden ständigen Fischerei-Vorrichtungen findet diese Vorschrift insoweit Anwendung, als der Besitzer verpflichtet ist, dieselben innerhalb zweier Jahre den Forderungen des Gesetzes gemäß abzüändern, wenn nicht jenen Anlagen eine auf dieses besondere Fangmittel gerichtete Fischereiberechtigung verbunden ist.
Die Herren Bürgermeister und Ortsverwalter des Kreises ver- anlasse ich daher, darüber Erhebungen anzustellen, wo sich in nicht geschlossenen Gewässern (conf. §. 25 des erwähnten Gesetzes) des betreffenden Gemeinde- oder Gutsbezirks derartige ständige Fischerei-Vorrichtungen finden und mir dieselben innerhalb 14 Tagen verichtlich auzuzeigeu, bamit sie nöthigen Falls unter Ermittelung der zu Grunde liegenden Rechtsverhältnisse einer demnächstigen genauen Nevision unterzogen werden können. * Hersfeld, am 2. Februar 1875.
Der Königliche Landrath Auffarth.
Unter Bezugnahme auf die in Nr. 5 des Amtsblatts, Seite 52, abgevruckte Bekanntmachung Königlicher Regierung zu Cassel vom 20. Januar d. I., — betreffend den Vertrieb von Loosen für die von dem Comite für den Zuchtmarkt edlerer Pferde in Neu- brandenburg (Meckleuburg-Strelitz) in diesem Jahre beabsichtigte Ausspielung von Pferden, Equipagen r«. — werden die Herren Ortsoorstände des Kreises veranlaßt, dafür zu sorgen, daß dem Vertrieb der qu. Loose deren Preis auf 3 Mark pro Stück festgesetzt worden ist, kein Hinderniß entgegen gestellt wird.
Hersfeld, am 2. Februar 1875.
Der Königliche Landrath Auffarth.
Von den nach Rußland reisenden Deutschen wird es, wie diesseits bekannt geworden ist, in vielen Fällen noch immer unterlassen, ihre Pässe mit dem erforderlichen Visa eines Russischen Vertreters im Auslande versehen zu lassen, weßhalb, da die Russischen Behörden nach den Vorschriften des dort bestehenden Paßreglements nicht in der Lage sind, in diesen Fällen das Überschreiten der Russisch-Polnischen Grenze zu gestatten, für die betreffenden Reisenden aus der Nichtbeachtung der bezüglichen Bestimmung selbstverschuldete Nachtheile erwachsen.
Das betheiligte Publikum wird daher wiederholt darauf aufmerksam gemacht, daß die Pässe der nach Rußland reisenden Deutschen mit dem Visa eines Russischen diplomatischen oder consulari- schen Vertreters im Auslande versehen sein müssen.
Hersfeld, am 1. Februar 1875.
Der Königliche Landrath Auffarth.
In Gemäßheit meines Ausschreibens vom 8. Januar d. J. in -N-r.^3 des Kreisblattes haben die Standesbeamten des hiesigen Kreises Kreises folgende Geschäftsstunden an Sonn- und Feiertagen mit meiner Zustimmung ein für allemal festgestellt.
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Die Herren ■
ihren Gemeinden
zu bringen.
1) das Standesamt Hersfeld: Vormittags von 8 bis 9 Uhr in der Wohnung des Standesbeamten, Mecklar: Vormittags von 10 bis 11 Uhr, Obergeis: Vormittags von 9 bis 11 Uhr, , Sorga: Nachmittags von 1 bis 2 Uhr, Unterhaun: Vormittags von 11 bis ^tittaa§
1 Uhr, Niederaula: Mittags von 12 bis 2 Uhr, Frielingen: die Stunde uach dem Nachmittagsgottesdienste, Kerspenhausen: Nachmittags von 2 bis 3 Uhr, Kirchheim: Vormittags von 11 bis 12 Uhr, , Kruspis: Nachmittags von 2 bis 3 Uhr, ■ Friedewald: Nachmittags von 3 bis 6 Uhr, Heringen: Nachmittags von 3 bis 4 Uhr, Schenklengsfeld: Nachmittags von 3 bis 4 Uh, Motzfeld: Mittags von 12 bis 2 Uhr, Philippsthal: Mittags von 12 bis 1 Uhr, Ransbach: Vormittags von 8 bis 9 Uhr. Ortsvorstände des Kreises haben dieses alsbald in auf ortsübliche Weise zur öffentlichen Kenntniß
Hersfeld, am 2. Februar 1875.
Der KSMgNche Landrach Auffarth.
Bekanntmachung.
Die diesjährigen FrühjahrS-Controll-Verfammlunge« für die Mannschaften des Beurlaubtenstandes im Kreise Hersfeld finden wie folgt statt:
1) zu Unterhau n
Montag den 1. März 1875 Vormittags 9 Uhr für die Mannschaften aus den Gemeinden: Eitra, Friedlos, Hilper- hausen, Holzheim, Kathus, Kohlhausen, Kruspis, Meckbach, Mecklar, Oberhaun, Oberrode, Oberstoppel, Petersberg, Wilhelmshof, Reilos, Rotensee, Stärklos, Sieglos, Sorga, Unterhaun, Unterstoppel, Wip- pershain und Biengartes.
2) zu He'rsfeld
Dienstag den 2. März 1875 Vormittags 9 Uhr für die Mannschaften aus der Stadt Hersfeld und dem Hof Meisebach.
3) zu Obergeis
Dienstag den 2. März 1875 Nachmittags 3 Uhr für die Mannschaften aus dm Gemeinden: Allmershausen, Ana Biedebach, Gittersdorf, Goßmannsrode, Hählgans, Heenes, Kalkobes" Obergeis, Reckerode, Rohrbach, Rotterterode, Tann und Untergeis.
4) zu Niederaula
Mittwoch den 3. März 1875 Vormittags 9 Uhr für die Mannschaften aus den Gemeinden: Allendorf, Asbach, Bei- ershausen, Frielingen, Gersdorf, Gershausen, Hattenbach, Hedders- dors, Kemmerode, Kerspenhausen, Kirchheim, Kleba, Mengshausen, Niederaula, Niederjossa, Neimboldshausen, Solms, Willingshain, Engelbach mit Hof Sternberg.
5) zu Heimboldshausen
Donnerstag den 4. März 1875 Vormittags 9 Uhr für die Mannschaften aus den Gemeinden: Bengendorf, Friedewald, Gethsemane, Harnrode, Heimboldshausen, Hersa, Heringen, Kleinensee, Lautenhausen, Leimbach, Lengers, Röhrigshof, Philippsthal, Widdershausen, Wölfershausen und Unterneurode.
6) zu Oberlengsseld
Donnerstag den 4. März 1875 Nachmittags 3 Uhr für die Mannschaften aus den Gemeinden: Ansbach, Conrode,Dün-