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^e»K^sLv, Mittwoch Ben 17. Februar
IML.
Das „Kreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition 1 Mark pro Quartal bei den Postanstalten kommt ^der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die dreispaltige Zeile oder deren Raum mit 10 Pfg. berechnet
flmtsidjes.
Die Reblaus (Phylloxera vuslalrix) betreffend.
Dem deutschen Weinstock droht schwere Gefahr durch ein mikroskopisch kleines Insekt, die sog. Reblaus (phylloxera vustutrix), welches in den Weinbergen Südfrankreichs, ganz besonders im Rhonethai aufgetreten ist, und daselbst innerhalb verhältnißmäßig kurzer Zeit Schaden von kolossaler Ausdehnung angerichtet hat und anzurichren fortsährt. Dre dortigen Weinbergsbesitzer sind der Verzweiflung nahe, weil alle Mittel, weiche sie gegen den zwar sehr kleinen, aber seiner rapiden Vermehrung halber überaus mächtigen Feind in Anwendung brachten, nicht im Mindesten zu fruchten vermochten. Sie sehen einer gänzlichen Vernichtung ihrer Weinberge entgegen! Diese außerordentliche Verbreitung der Reblaus in den gedachten Distrikten hat ihren weiteren Grund ohne Zweifel darin, weil die enorme Gefährlichkeit des Insekts nicht sofort bei dessen erstem Auftreten erkannt wurde und weil die gegen dasselbe in Anwendung gebrachten Mittel lediglich Bersuchsmaßregeln der einzelnen Betroffenen waren.
Das gefährliche Insekt, welches seinen Namen „vustatrix“ d. i. Berwüfterin, durch die That verdient und seine Verheerungen bereits in der Schweiz begonnen haben soll, ist neuerdings auch in dem sehr umfangreichen Versuchsweinberge der- Obst- und Weinbau- Lehranstalt zu Kloster-Neuburg bei Wien aufgetreten und hat im Laufe des letzten Sommers daselbst derart um sich gegriffen, daß die Oesterreichrsche Regierung sich zur gänzlichen Vernichtung aller tu dieser schönen und großen Anlage gepflanzten Reben und znr Desiuftcirung des Bodens hat entschließen müssen.
Leider! ist das Insekt in jüngster Zeit auch in der Baumschule M Annaberg bei Bonn und zwar an aus Amerika importirten und in jene Baumschule gepflanzten Reben aufgesunden worden.
Angesichts dieser drohenden Kalamität, deren baldiges Eintreten auch in unseren deutschen Weinbaugegenden befürchtet werden muß, erscheint es dringend geboten der Bildung von Verbreitungsheerden des Insekts aus das Nachdrücklichste entgegen zu arbeiten. Nur die äußerste Vorsicht vermag das Uebel abzuwenden. Es erscheint zunächst als unabweisbare Pflicht eines Jeden von solchen Wahrnehmungen, welche auf das Vorhandensein der Reblaus hindeuten, den Behörden ungesäumte Anzeige'zu machen, damit die nöthigen Maaßregeln auf das Schnellste ergriffen werden können. Das Auftreten des Insekts ist gewöhnlich daran zu bemerken, daß sich an einem Weinstock oder an mehreren zusammenstehenden Reben, früher als gewöhnlich, oder als an anderen daneben gepflanzten Reben die Blätter gelb färben und abfallen. Ist das Insekt wirklich vorhanden, so findet man es, häufig selbst an den in der Nähe stehenden anscheinend noch gesunden Neben, bis zu einer Tiefe von 8 Fuß meist in sehr großen Massen.
Die Vermehrung des kleinen, dem unbewaffneten Auge nur sehr schwer erkennbaren Thiels, ist eine wahrhaft Staunen erregende und haben gerade hierin die Schrecknisse, welche sein Erscheinen für alle Weinbauenden Gegenden im Gefolge hat, ihren Grund. Die rasche Ausbreitung wird wesentlich gefördert dadurch, daß neben einer ungeflügelten Form des Insekts, auch eine geflügelte vorkommt, welche jeder Windstoß leicht weithin mit sich fortzuführen vermag.
Nach dem Dargelegten thut somit vor allen Dingen eine ununterbrochene Aufmerksamkeit daraus Noth, daß da wo etwa das Jn- sekt bereits vorhanden ist und die Folgen seiner Zerstörungsarbeit sich nach Außen hin kund geben, ein solcher Umstand sofort gehörigen Orts zur Sprache gebracht und ^'""^ ^•'T^wbPit uneben
werde, den Heerd des sich zeigenden Uebels mit der größten Energie zu ersticken.
Vor einem Vertuschen und Verheimlichen des Wahrgenommenen können wir nicht nachdrücklich genug warnen, weil eine solche Handlungsweise die verhängnißvollsten Folgen nach sich ziehen würde.
Da sich das Insekt an aus Amerika importirten Reben mehrfach und vorzugsweise gefunden hat so gebietet es die Vorsicht, solchen Amerikanischen Reben selbst wenn sie bereits vor längeren Jahren gepflanzt sein sollten, die größte Aufmerksamkeit zuzuwenden.
Wir bemerken daß der Herr Minister für die landwirthschaft- lichen Angelegenheiten eine populär gehaltene kurze Druckschrift über das in Rede stehende, unheimliche Insekt hat anfertigen lassen. Die selbe ist im Verlag der Buchhandlung von Schotte und Voigt zu Berlin erschienen und kostet 50 Pfennig.
Cassel, den 24. Januar 1875,
Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.
Kühne.
Kreis Hersfeld.
Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung des Herrn Finanz- Ministers vom 23. Januar d. J. (Gesetz-Sammlung Seite 84) ZeW ich die Herren Ortsvorstände des Kreises davon in Kenntniß, daß die Klassensteuer-Sätze pro 1875 in der Stufe
t r ch für die übrigen Monate
m o n a für Januar, April, Juli und October
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berichtigten
den
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 betragen
Zwecke der Berichtigung der Duplikat«Steuerrollen besonders mittheilen werde.
Sodann mache ich die Herren'Ortsvorstände darauf aufmerksam, daß nach der Vorschrift des Schlußsatzes im §. 6 des Klassensteuer- Gesetzes vom 25. Mai 1873 bei den 1875er Klassensteuer-Zugängen die berichtigten Steuersätze zur Anwendung gebracht und zu den Zu- und Abgangslisten Formulare mit Mark- und Pfennig-Rubriken verwendet werden müssen. Z. B. muß ein in Stufe 6 (24 Mark) vom 1. Februar an in Zugang zu bringender Censit für die Monate Februar, März, Mai und Juni (4) mit a 1 Mark 84 Pfg. — 7 Mark 36 Pfg., und für den Monat Aprik mit 1 M. 92 Pfg., zusammen mit 9 Mark 28 Pfg, in der Zugangsliste pro L Semester 1875 in Zugang gestellt werden.
Hersfeld, am 16. Februar 1875.
Der Königliche Landrath Anffarth.
Die 1874r Gemeinde-Rechnungen der Landgemeinden des Krei- feg müssen so bald als nur thunlich, längstens bis zum 15 J"Ä