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V 15. ^LsSLeLL, Sonnabend den 20. Februar , 1S^54

DasKreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition 1 Mark pro Quartal bei den Postanstalten kommt .der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen. und die dreispaltige Zeile oder deren Raum mit 10 Pfg. berechnet

Amtliches.

Kreis Hersfeld.

Die Herren Ortsvorstände der Stadt- und Landgemeinden des hiesigen Kreises haben den im Jahre 1875 zur Aushebung kommen den Militairpflichtigen ihrer Gemeinden, d. h. allen in den Jahre- 1853 bis einschließlich 1855 geborenen jungen Mannschaften, welche eine Zurückstellung bezw. eine fernere Befreiung.vom Militairdienst beanspruchen zu können glauben, zu eröffnen, daß sie zur Begrün­dung ihrer Ansprüche die auf Grund der §§. 43 und 44 der Mili- tair-Ersatz-Jnstrüktion nöthigen Nachweisungen, nämlich:

a. einen vom Pfarramt zu ertheilenden Familienschein;

b. Plnssikatszeugniß, insoweit es sich um die Beurtheilung des Gesundheitszustandes des Militairpflichtigen selbst oder eipes der Angehörigen desselben handelt;

c. im Falle des Vorhandenseins von Grundeigenthum, Steuer­buchsauszug, auf welchem

d. die Abschätzung des gesammten Vermögens durch die Orts- taxatoren (deren Unterschrift vom Ortsvorstand zu beglau­bigen ist) sowie

e. eine über die Hypothekenverhältnisse genaue Auskunft gebende Bescheinigung des betreffenden Amtsgerichts enthalten sein muß, und

f ein Zeugniß der Ortsbehörde in der vorgeschriebenen Form (wozu Formulare bei dem Buchdrucker Funk dahier zu haben sind) in welchem die vorerwähnten, sowie die sonst noch erheblichen Verhältnisse kurz zusammen zu fassen sind, zu beschaffen haben.

Zur vorläufigen Prüfung der erhobenen Ansprüche wird Termin für die Militairpflichtigen aus dem Amtsgerichtsbezirk Hersfeld auf w

Montag den 8. März d. J.

für die Militairpflichtigen aus dem Amtsgerichtsbezirk Niederaulaauf

Dienstag den 9. März d. J.

für die Militairpflichtigen aus den Amts gerichtsbez'irken Friedewald und Schenklengsfeld auf P

Mittwoch den 10. März d. J.

jedesmal Vormittags von 8 bis 12 Uhr in das Geschäftslocal des Landrathsamtes anberaumt, in welchen Terminen sich die betreffen­den Ortsvorstände mit den betheiligten Militairpflichtigen einzusin- den haben.

Ferner haben die Herren Ortsvorstände den in ihren Gemeinden vorhandenen Reserve- und Landwehrmannschaften sowie Ersatz-Reser­visten I. Klaffe, welche wegen häuslicher, gewerblicher und Familien- verhältnisse eine Zurückstellung für den Fall der Einberufung zu den Fahnen beanspruchen, bemerklich zu machen, daß zur vorläufigen Prüfung der deshalbigen Ansprüche Termin auf

Donnerstag den 11. März d. J.

Vormittags von 8 bis 12 Uhr ebenfalls in das Geschäftslocal des Landrathsamtes anberaumt worden ist.

Die Entscheidung auf diese Gesuche erfolgt durch die Vor­sitzenden der Kreis-Ersatz-Commission bei Gelegenheit des Kreis- Ersatz-Geschäftes. Sie behält ihre Gültigkeit jedoch nur bis zum nächsten Kreis-Ersatz-Geschäft und müssen daher Anträge auf weitere Zurückstellung im Bedarfsfalls erneuert werden.

Wenn Militairpflichtige an Epilepsie zu leiden behaupten, so müssen mindestens drei glaubhafte Zeugen an Eides Statt in den obigen Terminen in Gegenwart des Ortsvorstandes protokollarisch

erklären, daß und in welcher Weise sie selbst die epileptischen Zu­fälle an den betreffenden Militairpflichtigen wahrgenommen haben

Hersfeld, am 16. Februar 1875.

__________________________Der Königliche Landrath Auffarth.

Bei Stiepel im Kreise Bochum ist am 14. Oktober v. I. die Leiche eines Unbekannten gefunden worden, welche nur mit einem Hemde, aus dem der Name ausgeschnitten, und einem Strumpfe bekleidet war, und die mehrfache tödtliche Verletzungen an sich trug. Es liegt unzweifelhaft ein Raubmord vor, es ist indeß bis jetzt nicht gelungen, die Persönlichkeit des Ermordeten festzustellen.

Unter Bezugnahme auf die hierunter abgedruckte *), bezügliche Bekanntmachung des Königlichen Polizei-Präsidiums zu Berlin vom 9. Januar d. J. und die darin enthaltene Personalbeschreibung (cfr. Extra-Beilage zum Central-Polizei-Blatt Stück 5757, welcher eine Photographie des Ermordeten beigefügt ist), veranlasse ich die Königlichen Gendarmen und die Ortspolizeibehörden des Kreises in Gemäßheir höherer Verfügung, innerhalb ihrer Bezirke Ermittelungen anzustellen, ob dort eine ähnliche Person bekannt ist resp, vermißt wird und mir, wenn diese Recherchen von Erfolg begleitet sind, alsbald Anzeige davon zu machen.

Hersfeld, am 19. Februar 1875.

Der Königliche Landrath Auffarth. *) Extra - Beilage

zum

Königlich Preußischen Central-Polizei-Blatte Stück 5757. (Raubmord zu Stiepell)

Bei der bei der Königlichen Staatsanwaltschaft zu Bochum schwebenden Untersuchungssache, betreffend die Ermordung und Be­raubung des früheren Wirths und Winkeliers Haarmann zu Stiepel, sowie eines Unbekannten kommt es auf die Feststellung der Persön­lichkeit des ermordeten Unbekannten an.

Wegen dringenden Verdachts der Thäterschaft befindet sich der Schmied Düllmann in Haft.

Der Unbekannte schien nach seinem Hemde und einem bei ihm gefundenen Strumpfe den ärmeren Klassen anzugehören. Er hätte außerdem weiche Hände und ist möglicher Weise in einer Gefangen- Anstalt detinirt gewesen.

Beschreibung der Leiche des Unbekannten unter Berücksichtigung der Photographie: Dieselbe war 1 Meter und 64 Centimeter groß, Körperbau schlank und zierlich, allgemein gut genährt, hatte etwas krauses dunkelbraunes Haar, ein dünnes Schnurrbürtchen und am Kinn einen hellbraunen Stoppelbart und braune Augen.

Besondere Kennzeichen: Eine kleine bogenförmige kaum noch erkennbare Narbe von circa 1 Centimeter Länge auf dem Rücken der linken Hand und zwar zwischen dem Metacapal-Knochen des Mittel- und Ringfingers, ferner auf der linken Schulter eine Ver­härtung der Oberhaut von der Größe eines Gänseeis, desgleichen eine solche an der äußeren Seite des linken Vorderarms, auf letz­terem war auch ein Herz eingeätzt.

Unfern der Leiche wurden an Kleidungsstücken in der Ruhr ge­funden: Eine gestreifte Hose, eine braune Mütze und ein Manchester-

Alle Behörden werden in Folge Erlasses des Herrn Mi- nisters des Innern ersucht, Behufs 'Feststellung des Unbekannten Recherchen zu veranlassen und von dem etwaigen Resultate der Kö­niglichen Staatsanwaltschaft zu Bochum Mittheilung zu machen.

Berlin, den 9. Janu-r 1875. . _

Königliches Polizei-Präsidium.

Das Sommer-Semester am Königlichen pomologischen Institut, zu Pros kau in Schlesien beginnt Anfang April.