für die
Krem Hersfeld und Hümcld.
^evS^eLD, Sonnabend den 27. Februar
R8R5.
Das „Kreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabends. Preis befleißen bei der Expedition 1 Mark pro Quartal bei den Postanstalten kommt .der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die dreispaltige Zeile oder deren Raum mit 10 Pfg. berechnet
Amtliches.
Kreis Hersseld.
Bekanntmachung.
Zur Vornahme des Kreis-Ersatz -Geschäftes im Kreise Hersfeld sind für das Jahr 1875 folgende Termine bestimmt worden:
Mittwoch den 14. April d. J.
für die Militairpflichtigen aus der Stadt Hersfeld und aus sämmtlichen zum Bezirke des Amtsgerichts Hersfeld gehörigen Gemeinden;
Donnerstag, den 13. April d. J. für die Militairpflichtigen aus sämmtlichen zum Amtsgerichtsbezirke Niederaula gehörigen Gemeinden;
Freitag, den 16. April d. I.
für die Militairpflichtigen aus sämmtlichen zu den Amtsgerichtsbezirken Friedewald und Schenklengsfeld gehörigen Gemeinden;
Sonnabend, den 17. April d. J.
Loosung, und Klassifikation derjenigen Mannschaften der Reserve uns Landwehr sowie der Ersatz-Reserve l. Klasse, welche wegen häuslicher, gewerblicher und Familien »Verhältnisse eine Zu- rückflellung für den Fall der Einberufung zu den Fahnen beanspruchen wollen.
Das Geschäft beginnt jedesmal Morgens präzis *8 Uhr und wird im seligen städtischen Rathhause abgehalten.
Die Herren Ortsvorstänve der Stadt- und Landgemeinden des hiesigen Kreises werden angewiesen:
!) die militairpflichtigen Mannschaften ihrer Gemeinden und zwar: a dw in der Zeit vom l. Januar bis einschließlich den 31. Dezember 1855 geborenen, soweit sie nicht bereits in das Militair eingestellt sind oder einen Ausstand erhalten haben;
b. die in den Jahren 1854, 1853 rc. geborenen, welche bei der Aushebung im Jahre 1874 zurückgestellt, disponibel geblieben oder gar nicht erschienen sind;
zu den vorgedachten Musterungsterminen vorzuladen.
2) in jenen Terminen sich persönlich einzufinden auch
3) für die rechtzeitige Gestellung der Militairpflichtigen zum Krers-Ersatz-Geschaft Sorge zu tragen und denselben ausdrücklich bemerklrch zu machen, daß sie mit sauberem Körper und reiner Wäsche zu erscheinen haben.
Militairpflichtige, welche ohne genügenden Entschuldigungsgrund im Musterungstermme nicht erscheinen oder bei Ausrufung ihrer Namen im Musterungslokale nicht anwesend sind, werden mit einer Geldstrafe bis zu 30 Mark bezwse entsprechender Gefängnißstrafe belegt und verlieren außerdem noch
a. die Berechtigung, an der Loosung Theil zu nehmen und
b. den aus etwaigen R^klamationsgründen erwachsenden Anspruch auf Zurückstellung bezwse. Befreiung vom Militairdienst.
Diejenigen Personen, zu deren Gunsten eine Zurückstellung bezw. Befreiung vom Militairdienst beansprucht wird, haben sich im Mu- sterungstermine ebenfalls einzufinden.
Die Herren Stadt- und Ortsvorstände haben diese Verfügung wiederholt in ihren Gemeinden, insbesondere den gestellungspflichtigen jungen Leuten, (wegen deren noch spezielle Ladungen erfolgen werden) und den Angehörigen derselben bekannt zu machen.
Hersfeld, am 24. Februar 1875.
Der Königliche Landrath Auffarth.
Die Herren Bürgermeister des Kreises fordere ich auf, mir in
nerhalb 8 Tageu eine Uebersicht über die seit dem Erlaß meines Ausschreibens vom 16. Juni 1868 ertheilten Gestaltungen zu öffentlichen Tanzbelustigungen nach dem untenstehenden Formulare einzu- senden.
Hersfeld, am 26. Februar 1875.
Der Königliche Landrath Auffarth.
Verzeichniß
der in der Gemeinde .... seit dem 16. Juni 1868 bis Ende 1874 ertheilten Gestattungen zu öffentlichen Tanzbelustigungen.
Tag der Gestat-
Name dessen, welchem die
Tag an welchem
Dauer derselben
Ort, an welchem die
Gestaltung ertheilt
die Tanzbelu- stigung stattge-
von
bis
Tanzb elusti- gungstattge-
tung.
worden ist.
funden hat.
Uhr
Uhr
funden hat.
Die Besichtigung derjenigen,Stuten des hiesigen Kreises, welche im laufenden Jahre von den Landbeschälern bedeckt werden sollen, wird durch den Herrn Kreisthierarzt Für er in den nachbezeichneten Terminen statt finden: ........
1. Am 3. März d. fJ, Morgens 9 Uhr, zu Niederaula, für sämmtliche Ortschaften des Amts Niederaula.
2. Am 4. März d. I., Morgens 9 Uhr, zu Hersfeld vor der Wohnung des Kreisthierarztes, für die Stadt Hersfeld und sämmtliche Ortschaften des Amtsgerichtsbezirks Hersfeld.
3. Am 5. März d I., Morgens 10 Uhr, zu Schenklengsfeld, für sämmtliche Ortschaften des Amts Schenklengsfeld.
4. Am 5. März d. I., Mittags 1 Uhr, zu Friedewald, für sämmtliche zum Amtsbezirk Friedewald gehörigen Ortschaften. Die Herren Ortsvorstände der Stadt- und Landgemeinden des Kreises haben dieses den betreffenden Pferdebesitzern ihrer Gemeinden mit dem Bemerken bekannt zu machen, daß jede Stute, die in der Beschälzeit pro 1875 bedeckt werden soll, um so gewisser vorzu- führen ist, alsMachbesichtigungen nur dann stattfinden können, wenn die Versäumung des bezüglichen Termins durch eine Bescheinigung des betreffenden Ortsvorstandes oder in sonst glaubhafter Weise genügend entschuldigt wird.
Hersfeld, am 27. Februar 1875.
Der Königliche Landrath Auffarth.
Durch Beschluß der Rathskammer des Königlichen Stadtgerichts zu Berlin vom 16. Januar c. ist die Beschlagnahme der Druckschrift „Um eines Kanzlers Lebens
Photographische Lebens »Episoden in humoristisch-novellistischer
Form. Prag, A. G Steinhauer
aus dem Gesichtspunkt eines Vernichtungs-Verfahrens in Gemüßheit der §§. 23 und 27 des Preßgesetzes und §. 185 des Strafgesetzbuches ausgesprochen worden, was hierdurch veröffentlicht wird.
Hersfeld, am 25. Februar 1875.
Der Königliche Landrath Auffarth.
Durch Beschluß des Königlichen Obergerichts zu Hannover vom 21. Januar d. I. ist die vorläufige Beschlagnahme der Brochüre:
„Um eines Kanzler's Leben. Photographische Lebens-Episoden in humoristisch-novellistischer Form. Prag. A. G. Steinhauer.
Druck von Steinhauer und Novak in Prag." wegen der darin enthaltenen Majestätsbeleidigung bestätigt worden, was hierdurch veröffentlicht wird.
Hersfeld, am 26. Februar 1875.
Der Königliche Landrath Aussarki'