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^-kL^eLL. Mittwoch den 3. März

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DasKreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition 1 Mark pro Quartal bei den Postanstalten kommt -der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die dreispaltige Zeile oder deren Raum mit 10 Pfg. berechnet

Kmltiches.

Kreis Hersfeld.

Berlin, den 8. Februar 1875.

Unter den in dem gefälligen Berichte des Königlichen Regie- rungs-Präfidiums vom 15. v. Mts. angezeigten Umständen finde ich nichts dagegen einzuwenden, daß der bisherige Bürgermeister Nutzn zu Niederaula als Polizei-Anwalt bei dem dortigen Amtsgerichte beibehalten werde und genehmige, daß die demselben bisher für die Verwaltung der Polizei-Anwalts-Geschäfte aus den Gemeinde-Kassen gewährte Remuneration incl. Dienstaufwands-Entschädiaung von 130 Thlr. gleich 390 Mark jährlich vom Zeitpunkte der Niederlegung seines Amtes als Bürgermeister, den .21. April v. I. ab auf Die Staats-Kasse übernommen werde. Das Königliche Regierungs-Prä- fidium ermächtige ich, die gedachte Remuneration bei dem Fonds zur Bestreitung der Kosten für die Polizei-Anwaltschaften, Kapitel 100. Titel ö. des Etats von der Verwaltung des Innern pro 1875, als Mehrausgabe (Circular-Erlaß vom 29. Oktober 1866) verrechnen, den auf das Jahr 1874 fallenden Betrag aber, wenn möglich, noch mit den übrigen Polizei-Anwalts-Kosten pro 1874 zur Erstattung liquidiren zu lassen.

Die Berichtsanlage folgt hierneben zurück.

Der Minister des Innern.

Im Auftrage, gez. R i b b e ck.

An das Kömgl. Regierungs-Präsidium zu Cassel.

2. Allendorf

1

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L V

4

3. Asbach

6

ff

10

4. Frielingen

3

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ff

4

5. Gersdorf

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2

6. Goßmannsrode

1

ff

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ff

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7. Hattenbach

6

ff

ff

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8. Heddersdorf

1

29

ff

5

9. Kemmerode

1

ff

14

ff

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10. Kerspenhausen

3

ff

3

ff

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11. Kleba

2

7

ff

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12. Niederjossa

5

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7

ff

13. Neckerode

2

7

st

1

14. Rotterterode

1

14

ff

7

15. Willingshain

2

29

ff

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16. Engelbach

ff

7

ff

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t Cassel den 25. Februar 1875.

Abschriftlich mit der Weisung dem Polizei-Anwalt Nuchn zu Niederaula die gewährte Remuneration resp. Dienstaufwands - Ent- sckädigung von Dreihundert Neunzig Mark jährlich vom 1. Januar d. ^. ab in Monatsraten postnumerando zu zahlen und wie vorgezeichnet zu verrechnen.

Zugleich wird dieselbe angewiesen, die auf die Zeit vom 21. Slpril bis Ende Dezember 1874 entfallende Rate dieser Remunera- twn Mit Neun und achtzig Thaler neun und zwanzig ^9r" ^Eise zu zahlen, daß daraus den Gemein­den des Aint^gerichtvbezlrks die dazu geleisteten Beiträge und zwar: I. Niederaula, 17 TKIr. 29 Sar. 6 Hlr. u n ff tf // // ff /f ff ff st rt ff tf tf mit überhaupt Neun und fünfzig Thaler neunzehn Sgr. sechs Hlr gegen vom Ortsvorstande visirte Quittung der Ortserheber, erstattet und der Restbetrag von Dreißig Thaler neun Sgr. elf Pfa als Antheile der übrigen Gemeinden des Amtsgerichtsbezirks, welche

aber solche noch nicht geleistet haben, an den Polizeianwalt Nutzn gegen Quittung zu entrichten ist.

Hinsichtlich des Remunerationsbetrags pro 1874 wird auf den Schlußsatz des voranstehenden Ministerial-Rescripts aufmerksam gemacht.

An die Königliche Regierungs-Hauptkasse hier.

Abschriftlich zur Eröffnung an die Betheiligten.

Königliches Regierungs - Präsidium.

v. Hardenberg.

An den Königlichen Landrath Herrn Auffarth Hochwohlgeboren in Hersfeld.

Wird hierdurch zur Kenntniß aller Betheiligten gebracht.

Hersfeld, am 1. März 1875.

Der Königliche Landrath Auffarth.

Bekanntmachurrg.

Zur Vornahme des Kreis-Ersatz-Geschäftes im Kreise H ers f el d sind für das Jahr 1875 folgende Termine bestimmt wordenü

Mittwoch den 14. April d.

für die Militairpflichtigen aus der Stadt Hersfeld und aus sämmt­lichen zum Bezirke des Amtsgerichts Hersfeld gehörigen Gemeinden:

Donnerstag, den 13. April d. J.

für die Milltairpflichtigen aus sämmtlichen zum Amtsgerichtsbezirke Niederaula gehörigen Gemeinden;

Freitag, den 16. April d. I.

für die Militairpflichtigen aus sämmtlichen zu den Amtsgerichtsbe­zirken Friedewald und Schenklengsfeld gehörigen Gemeinden;

Sonnabend, den 17. April d. J.

Loosung, und Klassifikation derjenigen Mannschaften der Reserve und Landwehr sowie der Ersatz-Reserve I. Klasse, welche wegen häuslicher, gewerblicher und Familien-Verhältnisse eine Zu­rückstellung für den Fall der Einberufung zu den Fahnen bean­spruchen wollen.

Das Geschäft beginnt jedesmal Morgens präzis £8 Uhr und wird im hiesigen städtischen Rathhause abgehalten.

Die Herren Ortsvorstünve der Stadt- und Landgemeinden des hiesigen Kreises werden angewiesen:

l) die militairpflichtigen Mannschaften ihrer Gemeinden und zwar:

a. die in der Zeit vom l. Januar bis einschließlich den 31. Dezember 1855 geborenen, soweit sie nicht bereits in das Militair eingestellt sind oder einen Ausstand erhalten haben;

b. die in den Jahren 1854, 1853 2c. geborenen, welche bei der Aushebung im Jahre 1874 zurückgestellt, disponibel geblieben oder gar nicht erschienen sind;

zu den vorgedachten Musterungsterminen vorzuladen.

2) in jenen Terminen sich persönlich einzufinden auch

3) für die rechtzeitige Gestellung der Militairpflichtigen zum Kreis-Ersatz-Geschäft Sorge zu tragen und denselben ausdrück­lich bemerklich zu machen, daß sie mit sauberem Körper und reiner Wäsche zu erscheinen haben.

Militairpflichtige, welche ohne genügenden Entschuldigungsgrund im Musterungstermine nicht erscheinen oder bei Ausrufung ihrer Namen im Musterungslokale nicht anwesend sind, werden mit einer Geldstrafe bis zu 30 Mark bezwse. entsprechender Gefängnißstrafe belegt und verlieren außerdem noch

a. die Berechtigung, an der Loosung Theil zu nehmen und

b. den aus etwaigen Rcklamationsgründen erwachsenden Anspruch auf Zurückstellung bezwse. Befreiung vom Militairdienst.