für die
Greife HcrSfeld und Hümeld.
M 20. ^-rS^-LL, Mittwoch Den 10. März L8T5.
Das „Kreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabends. Preis befleißen bei der Expedition 1 Mark pro Quartal bei den Postanstalten kommt (bet Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die dreispaltige Zeile oder deren Raum mit 10 Pfg. berechnet
Amtliches.
Kreis Hersfeld.
Die Herren Ortsvorstände zu Philippsthal, Lengers, Heringen, Widdershausen, Mecklar, Kerspenhausen, Heimboldshausen, Kleinensee und Friedewald, welchen ich am 9. Februar b; I. die neuen Tarife über die in den betreffenden Gemeinden zur Erhebung kommenden Communikationsabga- ben aller Art mitgetheilt habe, werden benachrichtigt, daß in Folge einer Verfügung des Herrn Finanz-Ministers und des Herrn Ministers für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten vom 16. v. M. in den gedachten Tarifen alle anderen Werthangaben in älteren Währungen ganz zu streichen und nur in Reichsmünze auszudrük- ken sind.
Hersfeld, am 6. März 1875.
Der Königliche Landrath Auffarth.
Durch Beschluß Königlicher Regierung zu Cassel vom 27. Fe- bruar d. I. ist die Regierungs-Hauptkasse ermächtigt worden, die aus Staatsfonds resp. den Fonds der aufgehobenen Landschulkasse zu Ruhegehalts-Zuschüssen emeritirter Elementarlehrer und Lehrerinnen bewilligten Beträge fortan in Monatsraten praenumerando zur Auszahlung zu bringen. Es wird dies hierdurch zur Kenntniß der Königlichen Herren Lokalschulinspektoren sowie der betheiligten Lehrer und Lehrerinnen des'Kreises gebracht.
Hersseld, am 9. März 1875.
Der Königliche Landrath Auffarth.
Mit Rücksicht auf die unverhältnißmäßigen Weiterungen, welche die Wiedereinziehung der von den Standesämtern im Jnte- reffe der Betheiligten zu machenden baaren Auslagen, namentlich für Porto in Aufgebotssachen, verursacht, hat es der Herr Minister des Innern für wünschenswerth erklärt, daß die Gemeindebehörden in den hier in Rede stehenden Fällen unter gegenseitiger Verzichtleistung auf eventuelle Erstattungsansprüche die Frankirung durchweg bewirken.
Ich setze die Herren Standesbeamten und die Herren Ortsvorstände des Kreises hiervon in Kenntniß.
Hersfeld, am 9. März 1875.
Der Königliche Landrath Auffarth.
In Folge einer Oberpräsidial-Verfügung vom 2. d. M. weise ich die Herren Standesbeamten des Kreises an, die Bestrafung der Unterlassung resp. Verspätung der durch das Gesetz über die Beur- J kundung des Personenstandes vom 9. März 1874 vorgeschriebenen Anzeigen den Polizergenchten zu überlassen und die deshalbigen . Anträge daher an die Polizeianwälte zu richten.
L. , Gleichzeitig mache ich auch die Herren Ortsvorstände des Krei- ses darauf aufmerksam, daß nach der Bestimmung des 50 des gedachten Gesetzes auf die gerichtlich erkannten Strafen den Kassen der Gemeinden zufließen, welche die sachlichen Kosten der Standes- ämter zu tragen haben.
Hersfeld, am 9. März 1875.
Der^ Königliche Landrath Auffarth.
Die Ortsvorstände des Kreises haben in ihren Gemeinden wie- derho lt bekannt zu machen, daß das Einfängen oder Todten aller
Arten von Vögeln, namentlich der Nachtigallen und sonstigen von Insekten sich nährenden Vögel, sowie auch das Zerstören deren Nester und das Sammeln von Eiern bei 10Thlr. (30 Mark) bezw. L^THlr. (7 Mark 50 Ps) Strafe gesetzlich verboten ist.
Die Feldhüter und Waldschützen sind zur Aufsicht gegen Ueber- tretung dieses Verbotes gemessenst anzuweisen und die Herrn Schul- lehrer zu ersuchen, die Schuljugend namentlich vor Aushebung oder Zerstörung der Nester von Nachtigallen, Rotkehlchen, Nothschwänzchen, Grasmücken, Meisen, Finken, Drosseln, Spechte rc. ernstlich zu warnen.
Hersfeld, am 9. März 1875.
Der Königliche Landrath Auffarth.
Unter Bezugnahme auf die diesseitige Bekanntmachung vom 11. Februar 1873 in Nr. 13 des Kreisblattes, — die Vertilgung der Raupennester betreffend — werden hierdurch die Ortsvorstände des Kreises aufgefordert, die gehörige Vollziehung der deshalb ergange- nen Vorschriften zu überwachen und jeden Nachlässigen behufs Veranlassung seiner Bestrafung dahier zur Anzeige zu bringen.
Hersfeld, am 9. März 4875.
Der Königliche Landrath Auffarth.
Die dem zur Vermittelung des Transportes von Auswanderern für den Generalagenten Ch. Emil Derschow zu Frankfurt a. M. bestellten Unteragenten Kaufmann Adam Mohr dahier ertheilte Ge- slattung ist zurückgenommen worden, was mit dem Bemerken hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird, daß etwaige Ansprüche, welche der Rückgabe der für rc. Mohr hinterlegten Caution entgegengesetzt werden sollten, innerhalb 6 Monaten, vom Tage dieser Bekanntmachung an gerechnet, bei der unterzeichneten Stelle mit einer Nachweisung darüber anzumelden sind, daß wegen dieser Ansprüche bei Gericht Klage erhoben worden ist, widrigenfalls die Zurückgabe der Caution verfügt werden wird.
Hersfeld, am 9. März 1875.-
Der Königliche Landrath Auffarth.
Bekanntmachung.
Zur Vornahme des KreiS-Ersatz-Geschäftes im Kreise Hers selb sind für das Jahr 1875 folgende Termine bestimmt worden
Mittwoch den 14. April d. $.
für die Militairpflichtigen aus der Stadt Hersfeld und aus sämmtlichen zum Bezirke des Amtsgerichts Hersfeld gehörigen Gemeinden;
Donnerstag, den 13. April d.
für die Militairpflichtigen aus sämmtlichen zum Amtsgerichtsbezirke Niederaula gehörigen Gemeinden; _ „ ~
Freitag, den 16. Aprrl d.
für die Militairpflichtigen aus sämmtlichen zu den Amtsgerichtse- zirken Friedewald und Schenklengsfeld gehörigen Gemeinden;
Sonnabend, den 17. April d. I»
Loosung, und Klassifikation derjenigen Mannschaften der Reserve und Landwehr sowie der Ersatz - Reserve I. Klasse, welche wegen häuslicher, gewerblicher und Familien »Verhältnisse eine Zurückstellung für den Fall der Einberufung zu den Fahnen beanspruchen wollen.
Däs Geschäft beginnt jedesmal Morgens präzis $8 Uhr und wird im hiesigen städtischen Rathhause ab gehalten.
Die Herren Ortsvorstünve der Stadt- und Landgemeinden deo hiesigen Kreises werden angewiesen:
1) die militairpflichtigen Mannschaften ihrer Gemeinden und zivarr a, die in der Zeit vom 1. Januar bis einschließlich den 31.