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für die

greife Herskeld und Hümeld.

^ 23.

^-»S4eld, Sonnabend den 13. März

LALL.

DasKreisblatt» erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition 1 Mark pro Quartal bei den Postanstalten kommt -der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die dreispaltige Zeile oder deren Raum mit 10 Psg. berechnet

.Uniltiches.

Für die Dauer der Erkrankung des Herrn Landraths Cor­nelius zu Fulda, welcher nach meiner Bekanntmachung vom 27. Januar I. I. zum Commissar für die Verwahrung und Verwaltung des dem bischöflichen Stuhle zu Fulda gehörigen und des der Ver­waltung desselben oder des jeweiligen Bischofs unterliegenden Ver­mögens ernannt wurde, ist der Herr Regierungsrath Scheffer von hier zum Vertreter des Landraths in den gedachten commissarischen Funktionen bestellt worden.

Cassel, den 2. März 1875.

Der Ober-Präsident von Bodelschwingh.

Kreis Hersseld.

Caffel, den 6. März 1875.

Mit Beziehung auf ben §.17 der Statuten der Elementarlehrer- Wittweu? und Waisen-Kasse für den diesigen Regierungsbezirk, be­stimmen wir zur Herbeiführung eines gleichmäßigen Verfahrens, daß in denjenigen Fällen, wo eine erledigte Schulstelle vicarisch durch dazu besonders herangezogene Lehrer verwaltet wird, der von der Schulstelle bestimmungsmäßig auch während der Vacanz fortzu- entrichtende Lehrerbeitrag von 5 Thir. 15 Mark jährlich für die Zeit der vicarischen Verwaltung ausnahmslos aus dem Jntercalar- einkommen der Lehrerstelle vorweg zu bestreiten ist. Die betreffen­den Behörden haben daher für die regelmäßige Abführung der ein­zelnen Beitragsraten an die Steuerkassen Sorge zu tragen, und ist der Lehrerbeitrag pro rata temporis in der Jntercalarrechnung in Ausgabe nachzuweisen.

Königliche Regierung,

Abtheilung für Kirchen- und Schulsachen.

Mittler.

An sämmtliche Königliche Landräthe rc.

Wird den Königlichen Herren Lokalschulinspektorcn im Kreise zur gefälligen Kenntnißnahme ergebenst mitgetheilt.

Hersfeld/ am 12. März 1875.

Der Königliche Landrath Auffarth.

Um Irrthümern und Weiterungen vorzubeugen, wird den Herren Ortsvorständen zur besonderen Pflicht gemacht, mir sofort Nachricht zu geben, wenn eltern- und vermögenslose, auf öffentliche Kosten in Pflege befindliche, Kinder etwa mit Tode abgehen oder eine anderweite Pstegeverdingung, derselben stattfindet. Auch ist von der erfolgten Confirmation derselben alsbald Anzeige anher zu erstatten.

Hersfeld, am 11. März 1875.

Der Königliche Landrath Auffarth.

Die Herren Ortsvorstände des hiesigen Kreises haben die ihnen heute kurzer Hand zugefertigten Ordres den betreffenden Übungs­pflichtigen Reserve-Mannschaften ihrer Gemeinden alsbald auszu- händigen, und die von denselben zu unterschreibenden, den Ordres beiliegenden Empfangsbescheungungen ungesäumt dem Königlichen Bezirks-Commando in Rotenburg zu übersenden.

Hersfeld, am 11. März 1875.

Der Königliche Landrath Auffarth.

Kreis Hünfeld.

Caffel, den 27. Februar 1875.

Durch Verfügung vom heutigen Tage haben wir die Königliche Regierungs-Hauptkasse hier ermächtigt, die aus Staatsfonds resp, den Fonds der aufgehobenen Landsckulkasse zu Ruhegehaltszuschüssen emeritirter Elementarlehrer und Lehrerinnen bewilligten Beträge fortan in Monatsraten praenumerando zur Auszahlung zu bringen.

Ew. Hochwohlgeboren werden hiervon mit dem Auftrage in Kenntniß gesetzt, die Königlichen Localschulinspectoren, sowie die Empfänger demgemäß mit Nachricht zu versehen.

Königliche Regierung, Abtheilung für Kirchen- und Schulsachen. gez. Mittler.

An die sämmtlichen Königl. Landräthe rc.

Hünfeld, am 9. März 1875.

Wird hierdurch zur gefälligen Kenntnißnahme für die Herrn Localschulinspectoren des Kreises veröffentlicht.

Der Königliche Landrath Götz.

Hünfeld, am 8. März 1875.

Die Herrn Bürgermeister des Kreises haben in ihren Gemeinden bekannt zu machen, daß zu Ostern d.J. in Burghaun eine Präpa- randenschule eröffnet wird, welche Zöglinge für die evan ge- lischen Lehrer-Seminare des Regierungs-Bezirks vorbereiten soll. Das Schuljahr für dieselbe beginnt Montag den 5. April d. I., das Schulgeld beträgt monatlich 4,5 Mark und kann unbemittelten Schülern theilweise oder ganz erlassen werden.

Eltern und Vormünder, welche dieser Anstalt Zöglinge zuweisen wollen, erhalten auf frankirte schriftliche Anfrage nähere Auskunft von den Herrn Pfarrer Schweinsberg und Cantor Bischofs zu Burghaun.

Der Königliche Landrath Götz.

Hünfeld, am 11. März 1875.

Die Herrn Bürgermeister zu

Hünfeld, Roßbach, Soisdorf, Malzes, Rhina, Hünhan, Schwarz» bach, Wetzlos, Neukirchen, Hofaschenbach, Morles, Leibolz, Oberufhausen, Dammersbach, Burghaun, Molzbach, Rückers, Mansbach, Rothenkirchen, Großentaft, Rasdorf erhalten hierdurch die Auflage, die ihnen heute zugehenden Gestel­lungsordres an die zum 4. April resp 30. Mai er. einbeorderten Reserve - Mannschaften sofort auszuhändigen sowie die den Ordres angeklebten Empfangsbescheinigungen durch die Betreffenden vollzo­gen Königlichem Bezirks-Commando zuNotenburg i.H. unter der BezeichnungMilitarist umgehend wieder zuzusenden.

Der Königliche Landrath Götz.

Hünfeld, am 10. März 1875.

Fräulein Wilhelmine Dorothea Gunkel vonBurghaun hat um Ertheilung eines Reisepasses nach Nordamerika nachgesucht.

Der Königliche Landrath Götz.

«Kreis Erfatz Geschäft Hünfeld.

Das diesjährige Kreis-Ersatz-Geschäft findet statt:

Sonnabend den 10. April d» I» Morgens 7 Uhr für die Militairpflichtigen aus den Gemeinden: Arzell, Betzenrod, Bodes, Puchenau mit Branders, Burghaun mit Clausnmrbach und