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teile HcrMd und Hünfeld.

^ Ach. ^esS^LLL. Mittwoch Den 24. März SS^S«.

DasKrcisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition 1 Mark pro Quartal bei den Postanstalten kommt ^der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die dreispaltige Zeile oder deren Raum mit 10 Pfg. berechnet

Amtliches.

Kreis Hersfeld.

In der Gemeinde Ransbach sind mehrere der Tollwuth ver­dächtige Hunde erschossen und an einem derselben die Kennzeichen der Wuthkrankheit festgestellt worden, auch hat man vor Kurzem einen in Ransbach unbekannten, anscheinend tollwüthigen Hund durch das Ransbacher Feld in der Richtung nach Wehrshausen laufen sehen.

Die Herren Ortsvorstände zu Ransbach, Ausbach, Geth- semane und Wehrshausen haben daher alsbald in ihren Gemeinden die Hundesperre anzuordnen, die Tödtung aller von den obengedachten Hunden etwa gebissenen Thiere zu verfügen und eine Strafe bis zu 15 Mark sowie die sofortige Tödtung jedes frei um­herlaufenden Hundes für den Contraventionsfall festzusetzen.

Die Königliche Gendarmerie aber hat die Ausführung dieser Maßregel streng zu überwachen und jede Uebertretung derselben so­fort zur Anzeige zu bringen; namentlich ist über den Verbleib des in der Richtung nach Wehrshausen entlaufenen Hundes zu recher- chiren und das Resultat mir anzuzeigen.

Hersfeld, am 24. März 1875.

Der Königliche Landrath Auffarth.

Auf dem Schloßgute zu Hatt.enbach ist die Klauenseuche unter dem Rindvieh ausgebrochen, was hierdurch veröffentlicht wird.

Hersfeld, am 22. März 1875.

Der Königliche Landrath Auffarth.

BekanrrtMachrmg.

Zur Vornahme des Kreis-Ersatz-Geschäftes im Kreise H er sf eld srndkur das Jahr 1875 folgende Termine bestimmt worden:

Mittwoch den 14. April d. J.

für die Müitarrpflrchtigen aus der Stadt Hersfeld und aus sämmt­lichen zum B^rrke des Amtsgerichts Hersfeld gehörigen Gemeinden.

Donnerstag, den 15. April d. J.

für die Militairpfuchtigen aus sämmtlichen zum Amtsgerichtsbezirke Niederaula gehörigen Gemeinden;

. Freitag, den 16. April d.

für die Militairpflichtigen aus sämmtlichen zu den Amtsgerichtsbe- Zirken Friedewald und Schenklengsfeld gehörigen Gemeinden;

Sonnabend, den 17. April d. J.

Loosung, und Klassifikation derjenigen Mannschaften der Reserve und Landwehr sowie der Ersatz-Reserve I. Klasse, welche wegen häuslicher, gewerblicher und Familien-Verhältnisse eine Zu­rückstellung für den Fall der Einberufung zu den Fahnen bean­spruchen wollen.

Das Geschäft beginnt jedesmal Morgens präzis 18 Uhr und wird im hiesigen städtischen Rathhause abgehalten. J

Die Herren Ortsvorstänve der Stadt- und Landgemeinden des hiesigen Kreises werden angewiesen:

1) die militairpflichtigen Mannschaften ihrer Gemeinden und zwar: a. die in der Zeit vom 1. Januar bis einschließlich den 31. Dezember 1855 geborenen, soweit sie nicht bereits in das Militair eingestellt sind oder einen Ausstand erhalten haben;

b. die in den Jahren 1854, 1853 rc. geborenen, welche bei der Aushebung im Jahre 1874 zurückgestellt, disponibel geblieben oder gar nicht erschienen sind;

zu den vorgedachten Musterungsterminen vorzuladen.

2) in jenen Terminen sich persönlich einzufinden auch

3) für die rechtzeitige Gestellung der Militairpflichtigen. zum Kreis-Ersatz-Geschäft Sorge zu tragen und denselben ausdrück­lich bemerklich zu machen, daß sie mit sauberem Körper und reiner Wäsche zu erscheinen haben.

Militairpflichtige, welche ohne genügenden Entschuldigungsgrund im Musterungstermine nicht erscheinen oder bei Ausrufung ihrer Namen im Musterungslokale nicht anwesend sind, werden mit einer Geldstrafe bis zu 30 Mark bezwse. entsprechender Gefängnißstrafe belegt und verlieren außerdem noch

a. die Berechtigung, an der Loosung Theil zu nehmen und d.s den aus etwaigen Reklamationsgründen erwachsenden Anspruch auf Zurückstellung bezwse^ Befreiung vom Militairdienst.

DiejenigenPerfonen, zu deren Gunsten eine Zurückstellung bezw. Befreiung vom Militairdienst beansprucht wird, haben sich im Mu­sterungstermine ebenfalls einzusinden.

Die Herren Stadt- und Ortsvorstände haben diese Verfügung wiederholt in ihren Gemeinden, insbesondere den gestellungspflich­tigen jungen Leuten, (wegen deren noch spezielle Ladungen erfolgen werden) und den Angehörigen derselben bekannt zu machen.

Hersfeld, am 24. Februar 1875.

Der Königliche Landrath Auffarth.

Berlin, W.z den 19. März 1875. Warnung.

Im innern Postbetriebe giebt es besondere Freimarken, früher zu 10 und 30 Silbergroschen, jetzt zu 2 Mark, welche nicht an das Publicum verkauft werden. Gleichwohl befinden sich, wie neuerdings mehrere Fälle gezeigt haben, von diesen Freimarken einzelne Stücke im öffentlichen Verkehre, wo sie als Geldeswerth zur Begleichung kleiner Geldbeträge Umläufen, bis sie schließlich zur Frankirung von Postsendungen benutzt werden. Derartige Freimarken, welche nur durch Mißbrauch in Umlauf gekommen sein können, sind in den Händen des Publicums völlig werthlos; dieselben werden von den Postanstalten ohne Vergütung angehalten. Das Publicum wird da­her zur Vermeidung von Schaden gewarnt, Freimarken der Reichs- Postverwaltung zu 10 und 30 Silbergroschen und jetzt zu 2 Mark in Umlauf zu setzen oder als Geldeswerth in Zahlung zu nehmen.

Kaiserliches General-Postamt.

Feuilleton.

ykuf -er Reife.

Eine Geschichte von Unterwegs. Von Emil Danneberg.

(Schluß.)

Oftmals hatten ihm die Matrosen den guten Rath gegeben, er möge sich das Gesicht bedecken; denn, wenn er auch nicht Gefahr liefe, sich den Teint zu verderben, so könnte er doch recht wohl einmal erblindet anfwachen oder seinen Mund verzerrt sehen vder auch das Gedächtniß verlieren.

In dieser Nacht nun kam Scipio ebenfalls auf das 'Verdecks breitete eine schlechte wollene Decke aus und legte sich daraus. Ehe fünf Minuten vergangen waren, schnarchte er wi? $r Wiesel, das Gesicht voll vom Monde beschienen,