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^ 28. H»eLA§erd, Mittwoch Den 7. April »8TL.

DasKreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition 1 Mark pro Quartal bei den Postanstalten kommt der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die dreispaltige Zeile oder deren Raum mit 10 Pfg. berechnet

Knittiches.

Kreis Hersfeld.

Mit Bezugnahme auf den §. 12 der Instruktion über die Ver­anlagung der Klassensteuer vom 12. Dezember 1873 (Amtsblatt von 1874 Nr. 4) werden den Herrn Bürgermeistern des Kreises die ge­gen die Klassensteuer-Veranlagung pro 1875 erhobenen Beschwerden, behufs Begutachtung durch die Klasiensteuer-Veranlagungs-Commis- ston pro 1875 am 8. d. M. zugefertigt werden.

Die Herren Bürgermeister haben dafür Sorge zu tragen, daß die Begutachtung sofort und in einer einzigen Sitzung vorgenommen, und daß das von sämmtlichen Commis- sions-Mitgliedern zu unterschreibende Gutachten auf die Reklamationsschrift selbst oder zu jeder einzelnen Reklamation auf einen besonderen Bogen niederge­schrieben wird und zwar möglichst kurz, wobei sich auf die rein thatsächliche Begründung desselben zu beschränken ist.

Die pro 1875 veranlagten Steuersätze und Besteuerungsmerk­male sind aus den den Reklamationsschriften beigefügten Auszügen aus den Einkommens-Nachweisungen ersichtlich.

Die Rücksendung der Reklamationen und der Auszüge aus den Einkommens-Nachweisungen wird bis spätestens zum 18. d. Mts. erwartet und dabei bemerkt, daß die Herren Bürger­meister die Gutachten der betreffenden Einschätzungs- Commlssion mitzuunterzeichnen haben.

Hersfeld, am 6. April 1875.

Der Königliche Landrath Auffarth.

In Gemäßheit des Reglements zur Ausführung des Reichs- impfgesetzes vom 8. April 1874 für den Umfang des Regierungsbe­zirks Cassel vom 4. März 1875 (abgedruckt in Nr. 15 des Amts­blatts) habe ich als Jmpfärzte für den Kreis Hersfeld vom 1. d, M. an widerruflich bestellt:

1) für den Jmpfbezirk Hersfeld (enthaltend sämmtliche Stadt- unb Landgemeinden des Amtsgerichtsbezirks Hersfeld) den Herrn Kreisp hysikus Dr. Dux -hahier.

2) für den Jmpfbezirk Schenklengs selb (sämmtliche Gemeinden des Amtsgerichtsbezirks Schenklengsfeld umfassend), denselben.

3) für den Jmpfbezirk Nieoeraula (wozu sämmtliche Gemein­den des Amtsgerichisbezirks Niederaula gehören), den Herrn Physikus Dr. Orth daselbst.

4) für den Jmpfbezirk Friedewald (welcher sich über alle zum Amtsgerichtsbezirk Friedewald gehörigen Gemeinden erstreckt), den praktischen Arzt Herrn Dr. Johansen daselbst. Es wird dies hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Hersfeld, am 6. April 1875.

Der Königliche Landrath Auffarth.

Für den Gymnasiasten Johannes Wilhelm Reinhard von hier, 17 Jahre alt, ist um Entlassung aus dem Unterthanen-Ver­bände behufs Auswanderung nach Amerika nachgesucht worden.

Hersfeld, am 5. April 1875.

Der Königliche Landrath Auffarth.

Durch Beschluß der Straf-Rathskammer des Königlichen Land­gerichts zu Düsseldorf vom 3. März d. I. ist die von dem Ober- Procurator wegen der fehlenden Angabe des Druckers und der des Verlegers bezw. des Verfassers oder Herausgebers auf Grund der

§§ 6 und 23 Nr. 1 des Preßgesetzes vom 7. Mai 1874 verordnete vorläufige Beschlagnahme der Druckschrift, .überschnellen:Heiligster Vater!" und endigend:Indem wir demüthig hierum bitten, sind und bleiben wir, zu Deinen Füßen hingeworfen, heiliger Vater, Deine gehorsamen Söhne in Deutschland", welche eine Adresse an den Papst darstellt und wozu Unterschriften in der Oberbürger­meisterei Düsseldorf gesammelt worden, bestätigt worden, was hier­durch veröffentlicht wird.

Hersfeld, am 5. April 1875.

Der Königliche Landrath Auffarth.

Kreis Hünfeld.

Hünfeld, am 6. April 1875. Die Feuerlöschmannschaften von

Mansbach, Soisdorf, Treischfeld, Großen- tast, Eiterfeld und Rasd orf haben bei dem Brande zu O b e r u f h a u s e n am 4. und 5. d. Mts. große Thätigkeit, Eifer und Umsicht bewiesen, was ich hierdurch lobend anerkenne.

Der Königliche Landrath G ö tz.

Cassel den 25. März 1875.

Der zur Anordnung eines Aufgebots zuständige Standesbeamte hat wegen etwaiger Bekanntmachung des Aufgebots in einem an­deren Gemeindebezirke, gemäß §. 29 des Gesetzes vom 9. März v. J. nicht an den für diesen Gemeindebezirk zuständigen Standesbeamten, sondern direct an die betreffende Gemeindebehörde sich zu wenden, wie in der rc. Anweisung vom 22. August v. I. sub. D. IV. letzter Abs. bereits vorgeschrieben ist.

Demgemäß hat der Herr Minister des Innern durch Erlaß vom 15. d. Mts. darauf aufmerksam gemacht, daß das Verzeichniß der auf Requisition verkündeten Aufgebote, da wo der Standesbeamte nicht zugleich Gemeindevorsteher ist, von dem letz­teren geführt werden muß.

Ew. Hochwohlgeboren setze ich zur weiteren Veranlassung hier­von in Kenntniß.

Der Ober-Präsident.

(gez.) v. Bodelschwingh.

An den Königlichen Landrath Herrn Götz Hochwohlgeboren zu Hünfeld.

Wird hierdurch zur Nachricht für die Herrn Standesbeamten und Ortsvorstände veröffentlicht.

Hünfeld, am 31. März 1875.

Der Königliche Landrath Götz.

Hünfeld, am 1. April 1875.

Durch Verfügung Königlichen Ober-Präsidiums vom 22. v. M. Nr. 1457 ist der Stellvertreter des Standesbeamten zu Mansbach, Gutsinspector von Cochenhausen aus diesem Amte entlassen und an dessen Stelle das Ausschußmitglied Conrad Schröder daselbst bestellt worden.

Es wird dies hierdurch zur öffentlichen Kenntnis gebracht.

Der Königliche Landrath Götz

Hünfeld, am 3. April 1875.

Die Herrn Lehrer des Kreises werden auf die Bestimmungen im §. 1 j. 2 und im §. 3 des Reichs-Jmpfgesetzes vom 8. April 1874 hingewiesen.

Der Königliche Landrath Götz.