für die
Kreise Hersfeld und Hünfeld
HerAfeLd, Mittwoch den 12. Januar
28W
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ÄmMcheZ.
Kreis Hersfeld.
In Gemäßheit des §. 56 der Ersatz-Ordnung vom 28. September 1875 werden alle diejenigen Personen männlichen Geschlechts,
1)
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welche
' in dem Zeitraum vom 1. Januar 1856 bis einschließlich den 31. Dezember 1856 geboren sind; dieses Alter bereits überschritten, aber sich noch nicht vor einer Ersatz-Behörde zur Musterung bezwse. Aushebung gestellt;
sich zwar gestellt, aber über ihre Militairver' Hältniß noch keine feste Bestimmung erhalten;
und gegenwärtig innerhalb des hiesigen Kreises ihr gesetzliches Domizil haben, oder bei Einwohnern desselben als Dienstboten, Hausund Wirthschaftsbeamte, Handlungsdiener und Lehrlinge, Handwerksgesellen, Lehrburschen, Fabrikarbeiter rc. oder als Studenten, ^yuUMfiAen und Zöglinge anderer Lehranstalten sich aushalten, soweu dieselben nicht von der persönlichen Gestellung vor der Ersatz- Commission in diesem Jahre entbunden sind, hierdurch angewiesen: sich behufs ihrer Anmeldung zur Nekrutirungs- Stammrolle in der Zeit vom 13. Januar bis 1. Februar d.J, bei dem betreffenden Vrtsvorhtaude persönlich zu melden,
und baUei die über ihr Alter sprechenden, sowie die etwaigen sonstigen Atteste, welche bereits ergangene Bestimmungen über ihr Mi- litairverhältniß enthalten, (Loosungsscheine rc.) mit zur Stelle zu
bringen.
Für die zur Zeit von dem Orte ihres Domizils abwesenden gestellungspflichtigen Individuen müssen die Eltern, Vormünder- Lehr-, Brod- und Fabrikherren die Anmeldung in der vorbezeichne- ten Art bewirken.
Diejenigen Militairpflichtigen, welche sich in ihren Geburtsorten zur Stammrolle anmelden oder angemeldet werden, sind von der Vorzeigung eines Geburtsscheines entbunden.
Wer die eigene Anmeldung oder die Anmeldung abwesender Militairpflichtigen unterläßt, hat sich die damit verbundenen Nach- theile zuzuschreiben.
Die Herren Ortsvorstände der Stadt- und Landgemeinden des Kreises haben diese Verfügung alsbald auf ortsübliche Weise öffentlich bekannt machen zu lassen und über jede Anmeldung zur Stammrolle ein kurzes Protokoll aufzunehmen, das mir dann nebst den bei der Anmeldung abgegebenen Schriftstücken unter der Bezeichnung „Militaria“ zuzusenden ist. Die Rekrutirungs-Stammrollen befinden sich hier in Verwahrung. . ,
Ferner haben die Herren Ortsvorstände rc. des Kreises die in ihren Gemeinden sich aufhaltenden, zum einjährig freiwilligen Dienst berechtigten Militairpflichtigen, welche in das militairpflichtige Alter ein treten resp, eingetreten sind und ihrer aktiven Dienstpflicht noch nicht genügt haben, darauf aufmerksam zu machen, daß sie in Ge- Mäßheit des §. 93 pos. 2 der Ersatz - Ordnung vom 28. September 1875 sich bei der Ersatz-Commission ihres Gestellungsortes schriftlich oder mündlich zu melden und unter Vorlegung ihres Berechtigungsscheines ihre Zurückstellung von der Aushebung zu beantragen haben.
Hersfeld, am 3. Januar 1876.
Der Königliche Landrath Auffarth.
Die Herren Ortsvorstände der Stadt und der Landgemeinden des Kreises werden darauf aufmerksam gemacht, daß in Gemäßheit des § 45 pos 7 a der Ersatzordnung vom 28. September 1875 die mit Führung der Civilstandsregister betrauten Behörden und Personen ihnen am 15. Januar jeden Jahres einen Auszug aus dem Geburtsregister über alle diejenigen in der Gemeinde resp, innerhalb der betreffenden Gemarkung geborenen männlichen Personen, welche in dem begonnenen Kalenderjahre das 17. Lebensjahr vollenden, mitzutheilen haben, und daß die in jenen Listen verzeichneten Personen von den Ortsvorständen alsbald in die für den betreffenden Jahrgang — der dermalige Jahrgang erstreckt sich auf alle im Kalenderjahre 1859 geborenen Personen männlichen Geschlechts — anzulegende Rekrutirungs-Stummrolle einzutragen sind.
Die Ortsvorstände haben sich jedoch nicht dabei zu begnügen, nur diejenigen Militärpflichtigen, welche in den Geburtslisten stehen oder sonst angemeldet werden, in die Rekrutirungs-Stammrolle einzutragen, sondern es ist ihre Pflicht, von Amtswegen zu ermitteln, welche Militärpflichtige etwa außerdem vorhanden oder wehrpflichtig geworden sind, um sie alsbald in der Stammrolle nachzutragen. Die Belege über die Ergebnisse dieser Ermittelungen sind sorgfältig zu sammeln und den Stammrollen beizufügen.
Außerdem wird hervorgehoben, daß bei Aufstellung der Slefru« tirungs-Stammrollen das neu vorgeschriebene Formular (Schema 6 zu § 45 der Ersatzordnung), wovon der Buchdrucker Funk bester einen Vorrath auf Lager hat, zu verwenden ist.
Die solchergestalt aufgestellte Rekrutirungs-Stammrolle des Jahrgangs 1859 ist sodann bis zum 15. Februar d. J. an mich einzureichen.
Hersfeld, am 11. Januar 1876.
Der Königliche Landrath Auffarth.
Die Herren Ortsvorstände bzw. Ortsverwalter zu
Aua, Biedebach, Eitra, Friedlos, Gittersdorf, Hählgans, Heenes, Kathus, Meckbach, Mecklar, Meisebach, Oberhaun, Obergeis, Oberrode, Petersberg, Reilos, Rotensee, Sieglos, Sorga, Untergeis, Wippershain, Biengartes, Niederaula, Engelbach, Hattenbach, Heddersdorf, Holzheim, Kemmecode, jKerspen- Hausen, Kirchheim, Kleba, Kruspis, Mengshausen, Oberstoppel, ReimboldShausen, Rotterterode, Stärklos, Unterstoppel, Hilper- Hausen, Kohlhausen, Roßbach, Bengendorf, Herfa, Heringen, Kleinensee, Lautenhausen, Leimbach, Widdershausen, Wölfers- hausen, Schenklengsfeld, Ausbach, Dünkelrode, Hilmes, Lam- pertsfeld, Malkomes, Motzfeld, Oberlengsfeld, Philippsthal, Nansbach, Schenksolz, Unterneurode, Unterweisenborn und Wehrsbausen
werden an Erledigung der Verfügung vom 27. Dezember v. I., abgedruckt im Kreisblatt Nr. 103, betreffend die in ihren.Gemeinden rc. vorhandenen Sterbekasien mit dreitägiger Frist erinnert.
Hersfeld, am 12. Januar 1876.
Der Königliche Landrath Auffarth.
Die Herrn Ortsvorstände bezw. Ortsverwalter zu
Eitra, Gittersdorf, Hählgans, Heenes, KathuS, Meckbach, Meisebach, Obergeis, Petersberg, Reilos, SiegloS, Sorga, Untergeis, Unterhaun, Biengartes, Engelbach, Frielingen, Gershausen, Goßmannsrode, Hattenbach, Heddersdorf, Holz- heim, Kerspenhausen, Kirchheim, Kruspis, Riederjossa, Over- stoppel, Reimboldshausen, Solms, Unterstoppel, Hilperbausen, Kohlhausen, Roßbach, Harnrode, Herfa, Kleinenfee^ Lautenha«'