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HevAfeld, Mittwoch den 2. Februar

L8rs.

DasKreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal. Mittwochs und Sonnabend». Prei» besserten bei der Expedition 1 Mark pro Quartal bei den Postanstalten kommt der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller «rt werden ausgenommen und die dreispaltige Zeile oder deren Baum mit 10 Pfg. berechnet

Amtliches.

Kreis Hersfeld.

Die Herren Mitglieder des .landwirthschaftlichen Vereins für den Kreis Herrfeld werden zu einer Sitzung auf

Freitag den 11. Februar d. I.

Nachmittags 3 Uhr in den Saal im Gasthausezum Deutschen Haus", unter Bezug­nahme auf die unten *) abgedruckte Tagesordnung eingeladen. Hersfeld, am 2. Februar 1876.

Der Dirigent des landwirthschaftlichen Kreisvereins. Auffarth, Landrath.

*) Tagesordnung.

I) Referat des Herrn Bippart jun. über die Frage: zu welchem Preise verwerthet der Landwirth bei Milchkühen sein Futter und Stroh, wenn er sich von einer Milchkuh einen Reinertrag von 30 Mark berechnet?

2) Referat des Herrn Zimmermann über die Frage: wie hoch stellt sich beim Milchverkauf das Liter Milch für den Landwirth, wenn er den Centner Runkelrüben mit 1 Mark, den Centner gutes Heu, Klee und Grummet mit 3 Mark und den Centner Stroh mit 2 Mark verwerthen will?

3) Referat des Herrn Oldenburg über die Landeskultur im Bereich ,. des Kreisvereins.

Den Herrn Bürgermeistern der Landgemeinden des Kreises wer­den in diesen Tagen gedruckte Bekanntmachungen über dieInmelde« Pflicht der vorgekommenen Gebäude-Veränderungen von hier aus zu- gehen, welche auf ortsübliche Weise zu veröffentlichen, zu bescheinigen und innerhalb 14 Tagen zurückzusenden sind.

Zugleich werden gedruckte Nachweisungen beisolgen, in welche von den Herren Bürgermeistern alle im vorigen Jahr bewohn­bar, bezw. nutzbar gewordenen neu erbauteil, von Grund aus wie­der aufgebauten, durch ein Stockwerk oder Anbauten eines Gebäude- theils veränderten Gebäude, bei denen eine Vergrößerung der Hof­raume oder Hausgärten stattgesunden hat, einzutragen und mit der Bekanntmachung ebenfalls zurückzusenven sind. In Orten, wo der­gleichen Veränderungen nicht vorgekommen, ist solches in der auch in diesem Falle zurückzusendenden Nachweisung kurz anzumerken.

Zur Beseitigung etwaiger Irrthümer und Nachtragung über- gangener, hier bereits bekannter Gebäude-Veränderungen, wird es sich empfehlen, daß die Herren Bürgermeister die ausgefüllten Nachweisungen und bescheinigten Bekanntmachungen persönlich hier abgeben.

Hersfeld, den 1. Februar 1876.

Königliches Katasteramt Löwe.

Kreis Hünfeld.

Hünfeld, den 27. Januar 1876.

Die Herren Bürgermeister und Ortsverwalter des Kreises haben bie im §5 der Instruktion vom 12. April 1871 zur Ausführung der §§ 38 und 39 des Strafgesetzbuches für den Norddeutschen Bund vom 31. Mai 1870, die Stellung unter Polizei Aufsicht betreffend, bezeichnete Beschlußfassung stets sofort nach dem Eintreffen des Sträf­lings in der Gemeinde zu veranlaffen und anher alsbald zur Be­sorgung des weiteren Vorlage zu machen. (S. Seite 125 rc. des Amtsblatt von 1871.)

Der Königliche Landrath G ö tz.

Hünfeld, am 8. Januar 1876.

Die Ortsvorstände der nachstehenden Gemeinden werden hier- durch angewiesen die nebenstehenden Beiträge zu dem Gehalte des Polizei-Anwalts pro 1875 binnen 14 Tagen bei Strafmeidung an Bürgermeister Comitt.i dahier auszuzahlen.

den

Mark

Pfg.

1.

die Gemeinde Hünfeld

3

74

2.

//

DammerSbach

66

3.

//

Gotthards

62

4.

n

*

Großenbach

1

06

5.

w

99

Gruben

18

6.

//

n

Haselstein

64

7.

*

99

Hofaschenbach

59

8.

99

w

Kirchhasel

1

18

9.

w

Mackenzell

1

06

10.

v

MahlertS

22

11.

n

Mittelaschenbach

54

12.

v

"

Molzbach

40

13.

//

n

Morles

65

14.

99

9»

Rüst

40

15.

Oberaschenbach

19

16.

Obernüst

55

17.

ft

99

Rasdorf

2

74

18.

99

Rimmels

41

19.

w

19

Roßbach

77

20.

n

Rückers

60

21.

//

99

Sargenzell

62

22.

//

91

Echwarzbach

86

23.

//

19

Setzelbach

41

24.

99

Silges^

52

25.

//

99

Unterbernhards

19

Der Königliche Landrath Goß.

Caffel, den 18. Januar 1876.

Auf den Bericht vom 10. Januar er. betreffend Genehmigung der Zulassung zur Consirmation bezw. Schulentlassung auf Grund zweier vorgelegter Zeugnisse der resp. Prüfungskommissionen in Hilmes und Gethsemane, erwidern wir unter Rücksendung der An­lagen, daß es nach unserer Circularverfügung vom 13 Augnst pr. zu B. 8793 einer solchen diesseitigen Genehmigung nicht bedarf, sondern daß nur für das erste Jahr der Wirksamkeit der betreffen­den Commission durch Vermittlung der Königlichen Kreislandrüthe (hierorts direkt durch die Stadtschuldeputation) ein summarischer Bericht über die Thätigkeit der resp. Kommissionen von uns gefordert ist. Wir bemerken dabei, daß in demselben tabellarisch nur die Namen der Dispensanden, der Geburtstag derselben und die ihnen ertheilte Prüfungsnote, nach den einzelnen Gemeinden ge­ordnet, aufzuführen sind.

An den Königlichen Landrath, Herrn Auffarth,

Hochwohlgeboren in Hersfeld.

In Abschrift zur Nachricht an die sämmtlichen Herren KreiS- Landräthe, sowie an die Herren Bezirksamtmänner in Vöhl und in Orb.

Königliche Regierung, Abtheilung für Kirchen- u. Schulsachen. gez. Mittler.

An sämmtliche Herren Kreislandräthe 2C.

Wird unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 20. August v. J. B. 8793 hierdurch ergebenst zur gefälligen Beachtung für'die Königlichen Localschulvorstände des Kreises und der Stadtschuldepu­tation hierselbst veröffenlicht.

Hünfeld, den 26. Januar 1876.

Der Königliche Landrath Göß.