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Kreise Hersseld und Hünfeld.

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^ II. HerAfeld, Mittwoch den 9. Februar S8TH.

DasKrrisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabends. Preis deffelben bei der Expedition 1 Mark pro Quartal M den Postanstalten kommt der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller «rt werden ausgenommen und die dreispaltig« Zeile oder deren Raum mit 10 Pfg. berechnet

MMches.

Kreis Hersseld.

Die Ausführung des hiesigen Gemeinde-Schlachthauses ist in vorschriftsmäßiger Weise geschehen und steht dessen Benutzung nun nichts mehr entgegen, was hierdurch veröffentlicht wird.

Hersfeld, am 9. Februar 1876.

Der Königliche Landrath Auffarth.

Als Sachverständige zur mikroskopischen Untersuchung des Schweinefleisches auf Trichinen habe ich auf Grund und nach Maß­gabe der Polizei-Verordnung vom 21. August 1871 sowie des dazu gehörigen Reglements Fräulein Emilie Sunkel dahier bestellt und verpflichtet.

Hersfeld, am 9. Februar 1876.

Der Königliche Landrath Auffarth.

Der in Nr. 7 des Kreisblattes erlassene Steckbrief gegen Wil- h«Uu L o r-g e Lms Decsbach Fürsteutyum' Schwarzburg-Rudolsiadt wegen Handels mit Arzneimitteln im Uniherziehen hat seine Erle­digung gefunden.

Hersfeld, am 8. Februar 1876.

Der Königliche Landrath Auffarth.

Der Herr Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal« Angelegenheiten hat durch Erlaß vom 18. v. Mts, Nr. 6508, auf Grund eines desfallsigen Gutachtens der Wissenschaftlichen Deputa­tion für das Medizinalwesen bezüglich der Verwerthung trichinöser Schweine bestimmt, daß folgende Benutzungsmeisen derartiger

i)

Schweine zu gestatten seien:

das Abhäuten und das Entfernen der Borsten, sowie die freie Verwerthung der Haut und der Borsten;

2) das einfache Ausschmelzen des Fettes und die beliebige Ver­

wendung des ausgeschmolzenen Fettes;

8) die Verwendung geeigneter Theile zur Bereitung von Seife, oder Leim in Seifen- bezwse. Leimsiedereien;

4) die chemische Verarbeitung des ganzen Körpers in entsprechen­den chemischen Fabriken.

Die Ortspolizeibehörden des Kreises werden hiervon benachrich« tigt und haben in vorkommenden Fällen den betreffenden Schweine« besitzern zu eröffnen, daß sie wegen Verwerthung des Cadavers bei mir entsprechenden Antrag zu stellen haben.

Hersseld, am 7. Februar 1876.

Der Königliche Landrath Auffarth.

Durch Beschluß der Rathskammer des Königlichen Kreisgerichts zu Marburg vom 29. Dezember v. I. ist die vorläufige Beschlag­nahme der Druckschrift: ,

Socialdemokratische Lieder und Deklamationen. Znnch, ^>er- lag der Volksbuchhandlung F. Franz. 1875."

als naher die §. §. 85 und 82 St.-G.-B. verstoßend bestätigt wor­den, was hierdurch veröffentlicht wird.

Hersfeld, am 7. Februar 1876. n c

Der Königliche Landrath Auffarth.

Durch Kreistagsbeschluß vom 7. d. Mts. sind dem Kreiswund- arzt Herrn Dr. Ahlböru dahier dieJmpfgeschäste für den ganzen

Kreis Hersseld auf die Dauer von 3 Jahren (1876 bis incl. 1878) übertragen worden, was hierdurch veröffentlicht wird.

Hersfeld, am 8. Februar 1876.

Der Königliche Landrath Auffarth.

Der Maurer Adam Weppler von Kleba hat um'Entlassung aus dem Unterthanenverbande für sich und seine Familie behufs Auswanderung nach Nordamerika nachgesucht.

Hersfeld, am 5. Februar 1876.

Der Königliche Landrath Auffarth.

Kreis Hünfeld.

Bekanntmachung.

Alle diejenigen Inhaber des Eisernen Kreuzes aus dem Feld­zuge 1870(71, denen das ihnen zustehende Besitzzeugniß bis jetzt nicht ausgehändigt worden ist, weil ihr Aufenthalt nicht hat ermit- telt werden können, werden hierdurch aufgefordert, sich mit Angabe ihres früheren Verhältnisses, in welchem sie das Eiserne Kreuz er­worben haben, und ihres gegenwärtigen Wohnorts bei dem betreffen« den Landwehr-Bezirks-Ksmmando unverzüglich mündlich oder schrift« lich zu melden.

Berlin, den 10. Januar 1876.

General-Ordens-Kommission.

Hünfeld, 4. Februar 1876.

Die vorläufige Prüfung der Ansprüche der Militärpflichtigen für die bevorstehende Aushebung auf Zurückstellung oder fernere Bc; sreiung vom Militärdienste findet für die Militärpflichtigen;

1. Aus dem Amtsgerichtsbezirke

Hünfeld, am 21. Februar d. J.

2. Aus dem Amtsgerichtsbezirke

Burghaun, am 22. Februar d. J.

3. Aus dem Amtsgerichtsbezirke

Eiterfeld, am 23. Februar d. I.

jedesmal Vormittags von 9 bis 12 Uhr in dem Geschäftslokale der unterzeichneten Behörde statt. Die Herren Bürgermeister und Orts­verwalter des Kreises haben dies zur Kenntniß der Betheiligten in ihren Gemeinden zu bringen und falls Epileptische unter den Mili­tärpflichtigen sich befinden sollten, solche anzuhalten, drei glaubhafte Zeugen auf ihre eigenen Kosten zur Vernehmung über die von ihnen gemachten Wahrnehmungen solcher Zufälle dahierzu stellen. In letzterem Falle haben sich die Herren Ortsvorstände zugleich mit an Stelle einzu fin­den. Der Königliche Landrath Götz.

Einem Königlichen Landraths-Amte

erlaubt sich Unterzeichneter nachstehende Bitte ganz Ergebenst vorzutragen.

Da ich für die Kirchenvorstände der Katholischen Pfarrgemein- den einige Siegel und Stempel gefertigt habe, und da auch öfter Anfragen, vorerst wegen der Preise und Inschrift an mich ergehen, so habe ich mich zur Anfertigung größerer Parthien eingerichtet, wo­durch ich die Preise auch billig stellen kann, und mir erlaubt, unter Beifügung eines vorschriftsmäßigen Abdrucks, nachstehende Preise einzusenden mit der ganz Gehorsamsten Bitte, ob Ein Hohes König­liches Landraths-Amt nicht meine Offerte den Kirchen-Vorständen mittheilen lassen wolle.

1 Stempel zum Farbendruck in Stahl 9 Mark, 1 Stempel zum Farbendruck in Messing 5 Mark, 1 Siegel in Stahl' 5,50 Pf., 1

Siegel in Messing 4,50 Pf, 1 Stempelkasten mit 1 Flasche guter

Stempelfarbe und Bürste- 2,25 Pf.