AmsWblatt
für die
Kreise Hersfeld und Hünfeld.
^U 15, HevSseLh, Sonnabend den 19. Februar Z8kG.
Das ^Kreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition I Mark pro Quartal bei den Postanstalten kommt der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die dreispaltige Zeile oder deren Raum mit 10 Pfg. berechnet
Amtliches.
Kreis Hersfeld.
Der unterm 20. November v. I. in Nr. 94 des Kreisblatts gegen den fahnenflüchtigen Füsilier Mack von der 11. Compagnie des 2. Thüringischen Infanterie-Regiments Nr. 32 erlassene Steckbrief hat seine Erledigung gefunden.
Hersfeld, am 16. Februar 1876.
Der Königliche Landrath Auffarth.
Am 29. Februar bezw. 1. März d. I. werden die Königlichen Beschäler auf Station Hersfeld resp. Philippsthal eintreffen, was hierdurch veröffentlicht wird.
Hersfeld, am 16. Februar 1876.
Der Königliche Landrath Auffarth.
Wekrmntrrmchrmg
Für den Thelegraphendienst bei den Postämtern in Eschwege u.
Marburg wird der Schalter vom 1. März d. I. ab geöffnet sein:
an den Wochentagen
in dem Sommerhalbjahr (vom 1. April bis letzten September) von 7 Uhr Morgens bis 1 Uhr Mittags; in dem Winterhalbjahr (vom 1. October bis letzten März) von 8 Uhr Morgens bis 1 Uhr Mittags und zu allen Jahreszeiten von 2 Uhr Nachmittags bis 8 Uhr Abends; Q§ an den Sonntagen
in dem Sommerhalbjahr von 7 in dem Winterhalbjahr von 8 bis 9 Uhr Vormittags und
zu allen Jahreszeiten von 12 bis 1 Uhr Mittags und von 5 Uhr Nachmittags bis 8 Uhr Abends;
an denjenigen gesetzlichen Festtagen, welche nicht auf einen Sonntag fallen
in dem Sommerhalbjahr von 7, in dem Winterhalbjahr von 8 bis 9 Uhr Vormittags und zu allen Jahreszeiten von 11 Uhr Vormittags bis 1 Uhr Nachmit' tags und von 4 Uhr Nachmittags bis 8 Uhr Abends.
Caffel, den 15. Februar 1876.
Der Kaiserliche Ober-Postdirector Riesen.
Kreis Hünfeld.
Hünfeld, am 16. Februar 1876.
Die Herrn Ortsvorstände des Kreises werden andurch benach- nchtigt, daß Königliche Regierung die Auszahlung der von der Ist- Einnahme mit 3 Procent zu berechnenden Veranlagungskosten von der Klaffeusteuer pro 1875 durch die betreffenden Steuerkaffen verfügt hat, und daher die betreffenden Beträge in Empfang genommen werden können.
Der Königliche Landrath Götz.
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Hünfeld, am 16. Februar 1876.
Herr Kreisthierarzt Knips dahier ist als Sachverständiger zur Untersuchung des Schweinefleisches auf Trichinen für die Ortschaften: Roßbach, Kirchhasel mit Neuwirthshaus, Nasdorf, Grüffelbach, Setzelbach und Haselstein bestellt worden, was hierdurch mit dem Bemerken veröffentlicht wird, daß in Verhinderungsfällen Herr Pharmazeut Wanket hierselbfi dessen Stellvertreter ist. . ^ - . Der Königliche Landrath Götz.
Ministerium der geistlichen Angelegenheiten.
Berlin, den 3. Januar 1876
Die mit dem Bericht vom 30. Oktober v. J. — 8. 262 — ein- gereichte Schrift des Seminarlehrers Jlgen zu Cammin „Anleitung zur rationellen Bienenzucht" habe ich einer fachmännischen Prüfung unterziehen laffen. Das Ergebniß ist dahin festgestellt worden da- dieselbe, ungeachtet einiger Aufstellungen, die ihr zu machen gewesen sind, geeignet sei, Anfängern in der Bienenzucht gute Dienste leisten. “ ?
Ich habe daher nichts dagegen zu erinnern, daß das Königliche Provinzial-Schul-Collegium die Schrift an die Seminare der Provinz empfiehlt und sich wegen Empfehlung derselben an die Volksschul- lehrer mit der Königlichen Regierung in Verbindung setzt.
Das eingereichte Exemplar ist wieder beigefügt.
J. A. gez. Greifs.
An das Königliche Provinzial-Schul-Collegium zu Stettin.
Abschrift erhält das Königliche Provinzial-Schul-Collegium zur Kenntnißnahme.
I 8. gez. Greifs.
An sämmtliche Königliche Provinzial-Schul-Collegien.
Caffel, den 10. Januar 1876.
Abschrift der Abschrift laffen wir der Königlichen Regierua Ht dem Bemerken ergebenst zugehen, daß wir die Königlichen Seminar, Directoren auf die qu. Schrift des Seminarlehrers Jlgen aufmerk- fam gemacht haben, und geben anheim, auch die Volksschullehrer mit entsprechender Hinweisung versehen zu wollen.
Königliches Provinzial-Schul-Collegium. gez. von Hardenberg.
An die Königliche Regierung hier.
Caffel, den 8. Februar 1876
Abschriftlich um die Volksschullehrer des Kreises (Amtsbezirks, bezw. des dortigen Geschäftsbereichs auf die Jlgen'sche Anleituna zur rationellen Bienenzucht hinzuweisen.
Königliche Regierung, Abtheilung für Kirchen- und Schulsachen. gez. Mittler.
An die Königlichen Landrärhe rc.
Wird hierdurch zur Kenntnißnahme für die Herrn Lehrer des Kreises veröffentlicht.
Hünfeld, am 16. Februar 1876.
Der Königliche Landrath Götz.
Hünfeld, am 16. Februar 1876.
Den Pferdezüchtern des Kresies wird hierdurch bekannt gemacht, daß die Beschäler am 2. März d. I. auf die hiesige Station eintreffen werden.
Der Königliche Landrath Götz.
Caffel, den 1. Februar 1876.
Auf Grund der §§. 52 u. 54 des Gesetzes vom 20. Juni v. J. über die Vermögensverwaltung in den katholischen Kirchengemeinden, resp, des Art. 1 der Verordnung vom 27. September v. J., über die Ausübung der Aufsichtsrechte des Staats bei der Vermö- gensverwaltung in den katholischen Kirchengemeinden, bestimmen wir hierdurch was folgt:
1) Die von den Kirchenvorständen der katholischen Pfarr-, Fi- lial- und Kapellengemeinden des hiesigen Regierungsbezirks aufgestellten und von den Gemeindevertretungen genehmigten Vorschläge der Jahreseinnahmen und Ausgaben (Etate) pro 1876 resp, für