für die
Kreise Hersfeld und Hünfeld.
JW 13*. HerSseld, Sonnabend den 26. Februar . 1836*
Das „Kreisblatt" «scheint wöchentlich zweimal. Mittwochs und Sonnabend». Preis desselben bei der Expedition 1 Mark pro Quartal bei den Postanstalten kommt der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Lrt werden ausgenommen und die dreispaltige Zeile oder deren Saum mit 10 Pfg. berechnet
flmlsicfjes.
Kreis Hersfeld.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts« und Medicinal-Angelegenheiten.
Berlin, den 10. Februar 1876.
Auf den 10. März d. I. fällt der hundertjährige Geburtstag der bochseligen Königin Louise. Obgleich ich annehmen darf, daß die Königliche Regierung rc. die Feier dieses Tages in den Schulen Ihres Verwaltungs-Bezirkes bereits selbstständig in Aussicht genommen hat, so erscheint es mir bei der hohen Bedeutung desselben doch geboten, für den ganzen Umfang der Monarchie gleichmäßige Anordnung zu treffen.
Ich bestimme daher, daß am 10. k. Mts. in allen öffentlichen und Privat-Mädchenschulen der Unterricht ausfallen und an dessen Stelle eine Feier treten soll in welcher der Geschichtslehrer oder der Dirigent der Anstalt den Schülerinnen in freiem Vortrage das Lebensbild der.erlauchten Frau vorführt, welche in den Zeiten des tiefsten Leidens so opferfreudig an der Echebung des Volkes mitgearbeitet und allen kommenden Geschlechtern ein hohes Beispiel weiblicher Tugend gegeben hat.
Wo sich die Gemeinden bezw. die Schulvorstände geneigt finden lassen, die erforderlichen Mittel zu bewilligen, sind besonders fleißigen Schülerinnen zur dauernden Erinnerung an die Feier des Tages Prämien zu geben, und sind zu solchen Lebensbilder der Königin Louise und andere auf die Zeit der Befreiungskriege bezügliche Schriften zu wählen.
In den Knabenschulen, sowie in den Schulen, in welchen Knaben und Mädchen gemeinsam unterrichtet werden, tritt die Feier an die Stelle der beiden letzten Unterrichtsstunden des Bormittags. m gez. Falk.
An sämmtliche Königlichen Regierungen der Monarchie, die Con- fistorien der Provinz Hannover und den Oberkirchenrath zu Nordhorn.
Cassel, den 19. Februar 1876.
Abschrift zur schleunigen Anordnung des Erforderlichen nach Maßgabe der vorstehenden Bestimmungen.
Königliche Regierung, Abtheilung für Kirchen- und Schulsachen.
Mittler.
An die Königlichen Landräthe rc.
Wird den Königlichen Herrn Lokalschulinspectoren des Kreises zur gefälligen Besorgung des Weiteren ergebenst mitgetheilt.
Den Ortsvorständen des Kreises wird gleichfalls Kenntniß hier- von gegeben und die Bertheilung von Prämien an besonders fleißige Schülerinnen dringend empfohlen, zu deren Beschaffung aus Ge- melndemitteln die Herrn Lokalschulinspektoren gewiß gern bereit sein werden.
Hersfeld, am 24. Februar 1876.
Der Königliche Landrath Auffarth.
Für Wilhelm Paul Schuch von Kirchheim, 15 Jahre alt, ist UMEntlassuntz aus dem Unterthanenverbande behufs Auswanderung nach Nordamerika nachgesucht worden.
Hersfeld, am 24. Februar 1876.
Der Königliche Landrath Auffarth.
Kreis Hünfeld.
Cassel, den 3. Februar 1876.
Im Hinblick auf die Bestimmungen des §. 5 alin. 1 des Gesetzes vom 20. Juni v. I. betreffend die Vermögens-Verwaltung in den katholischen Kirchengemeinden, erscheint es erforderlich, die Frage einer näheren Erörterung zu unterziehen, ob resp, welcher Geistlicher in denjenigen Filial- und Kapellengemeinden, in denen nach §. 2 des Gesetzes besondre kirchliche Verwaltungsorgane constituirt sind, zum Eintritt in die dort bestehenden Kirchenvorstände berechtigt ist, und wird die Entscheidung dieser Frage im Wesentlichen von der im einzelnen Falle möglicherweise sehr verschiedenen amtlichen Stel- tung der in Betracht kommenden Geistlichen zu den betreffenden Ge- meinden abhängen. Sowohl den Kirchenvorständen als den Geistlichen ist Gelegenheit zu geben sich zur Sache zu äußern. Unter spezieller Namhaftmachung resp. Klarstellung der einzelnen Fälle sowie unter Anschluß der erwachsenen Verhandlungen sehen wir einem gutachtlichen Berichte hierüber binnen 6 Wochen entgegen.
Königliches Regierungs-Präsidium. gez. v. Hardenberg.
An die Königlichen Landräthe zu Hanau re.
Hünfeld, am 23. Februar 1876.
Wird hierdurch mit der Auflage an die Kirchenvorstände des Kreises veröffentlicht, über diesen Gegenstand sich binnen 10 Tagen, geeignet scheinenden Falles nach vorgängigem Benehmen mit den Herrn Geistlichen zu äußern.
2) Die Herrn Bürgermeister des Kreises haben den in ihren Gemeinden vorhandenen Kirchenvorständen diese Nummer des Kreisblattes sofort zur Einsicht vorzulegen.
Der Königliche Landrath Götz.
Hünfeld, am 22. Februar 1876.
Nach einer Mittheilung Königlichen Landrathsamts zu Fulda hat die Ehefrau des Cornelius Herr, Helene geb. Trust von Marbach, seit 4 Woche» sich mit ihrem 8 jährigen Sohne von Haus entfernt und soll sich im diesseitigen Kreise bettelnd umhertreiben. Indem ich dies hiermit zur öffentlichen Kenntniß bringe, ersuche ich, dieselbe im Betretungsfalle festzunehmen und auher transportiren zu lassen.
Der Königliche Landrath Götz.
Die Landwirthschaftsschule zu Lüdiughattseu-
(Fortsetzung).
Mit Lehrmitteln ist die Anstalt reich ausgestattet. Als solche dienen:
1) eine 70 Hekt. große Wirthschaft. Durch häufige Befuchtz lernen die Schüler den Betrieb derselben kennen und erhalten durch dieselbe Gelegenheit zur praktischen Erlernung der Buchführung;
2) ein Versuchsfeld, eine Obst- und Forstbaumschule, im Ganzen 2,5 Hekt. umfassend:
3) ein chemisches Laboratorium;
4) ein physikalisches Cabinet;
5) eine zoologische Sammlung von etwa 2000 Exemplaren;
6) eine Mineralien- und Gesteinsaminlung;
7) eine Sammlung von Gerathen aus Modellen, eine Woll- sammlung, Hufeisensammlung;
8) Feldmeß- und Nivellir-Jnstrümente;