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HsrAfelh, Sonnabend den 29. April
1816
k Das „Kreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabend. Preis desselben bei der Expedition 1 Mark pro Quartal bei M berechne" ^m* ^er Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die dreispaltige Zeile oder deren Raum mit
Amtliches
Kreis Hersfeld.
Bekanntmachung.
In letzter Zeit gehen bei dem Königlichen General-Commando : Armee-Corps direct viele Gesuche um Entlassung und Be- ^ng von Soldaten ein. Ich mache deshalb die Angehörigen ■ Soldaten darauf aufmerksam, daß derartige Gesuche in keinem | !"n dar Königliche General-Commando, sondern an den Landrath Wi^räfibenten, Polizei-Director) zu richten sind, welcher darauf «ld dar Weitere veranlassen wird. Beschwerden gegen adwei- ^Weide des Letzteren sind an das Ober-Präsidium zu senden.
; Kassel, den 5. April 1876.
D er Oberpräsident gez. Frhr. v. Ende.
ban Herrn Ortsvorständen der Stadt- und Landgemeinden d Z^li Kreises mit der Weisung ruitgerheilt, die vorstehende nn.macbung wiederholt auf ortsübliche Weise zur öffentlichen iu bringen und zur Ausführung der getroffenen Bestim-
L m geeigneter Weise mitzuwirken.
Herrfeld, am 21. April 1876.
Der Königliche Landrath A uffwrth.
! wn^^^ug auf die im Regierungs-Amtsblatt Nr. 18 abgedruckte Königlicher Regierung zu Lasset vom 6. d. MtS. uon Pferden, Kühen, Rindern rc. Seitens des land- r» "^bn Bezilks-Vereine zu Mannheim betreffend, werden k ^ ^ unt) OrtSvorstände des Kreises angewiesen, dafür । °aß innerhalb ihrer Bezirke dem Vertrieb der qu. Loose II -n-S°S<u gefegt wem.
am 28. April 1876.
Der Königliche Landrath Auffarth.
K’ä* auf mein Ausschreiben vom 19. November 1875 ö«2|./8 Kreisblattes von 1875 bringe ich hiermit weiter idew-i - " Kenntniß, daß ich in Gemäßheit des § 12 des end-i - 'Ps-ReglementS vom 12. Juni 1875 den KreiS ix it $«.; 1 ^kusterungsbezirke eingetheilt habe :
Iberoni ' Iahend die AmtSgerichtSbezirke Hersfeid und Nie- y. i %^ bk»i Musterungsorte Beiershausen und §** Vumfassend die AmtSgerichtSbezirke Friedewald und krzs,,?"ngsfeld mit dem Musterungsorte Friedewald.
mb' am 26. April 1876
Der Königliche Landrath Auffarth.
igt/V^^rber Herr Johannes Rechberg 2r zu Hersfeld beab- iger e? stiebe der Lohgerberei auf dem ihm uehörigen, in , 18 55rny. gelegenen Grundstück Charte A Nr. 121 bis incl. unter A Bauplatz an der Donau, eine Gerberei anzulegen und ^nla»- g^ der Zeichnung und Pläne um Genehmigung die-
i Ödeten.
K' welrh?',^belt bestehender Vorschrift fordere ich alle Diejeni- B binnen Zuwendungen hiergegen zu erheben haben, auf, diesel- W Einin-n^ ^agen bei mir vorzubringen, da nach Ablauf dieser 7 können Zungen in dem Verfahren nicht mehr angebracht wer-
Zeichnung und Pläne können im Bureau der Landrathsamtes wahrend der Dienststunden täglich eingesehen werden
Hersfeld, am 27. April 1876.
Der Königliche Landrath Auffarth.
Kreis Hünfeld.
Hünfeld, am 27. April 1876.
Die Kirchenvorstände der katholischen Kirchengemeinden der hiesigen Kreises, welche noch mit Einsendung der Kirchen-Rechnungen und Elate im Rückstände find, werden unter Bestimmung einer achttägigen Frist hiermit erinnert.
Der Königliche Landrath Götz.
Hünfeld, am 28. April 1876.
Für Bluma Weinberg aus Hünfeld und Susanne Nußbaum aus Burghaun ist um Ertheilung von Reisepässen nach Amerika nachgesucht worden.
Der Königliche Landrath Götz.
Hünfeld, am 20. April 1876.
Mit dem 1. Mai b. J. wird die Schulstelle zu Steinbach vacant. Bewerber um dieselbe werden aufgefordert, ihre Meldungs- gesuche mit den nöthigen Zeugnissen binnen vier Wochen anher oder bei dem Localschulinspector Herrn Pfarrer Halb leib in
Burghaun einzureichen.
Der Königlich« Landrath G ö tz.
Berlin, den 16. Februar 1876.
Bekanntmachung
Nach §. 2 des Gesetzes vom 18. Juni v. I. (G. S. 6. 221) hat die Staatsregierung den Zeitpunkt zu bestimmen, zu welchem die Preußischen Kassenanweisungen vom 2. November 1831s 13. Dezember 1836 und 13. Februar 1861 ihre Gültigkeit verlieren. Mit Bezug hierauf fordere ich wiederholt dazu auf, sich der bezeichueteu Kassenanweisungen baldigst dadurch zu entledigen, daß dieselben entweder bei den Staatskassen in Zahlung gegeben, oder bei einer der nachverzeichneten Kassen:
a. in Berlin
bei 1. der General-Staatskasse,
2. der Kontrole der Staatspapiere,
3. der Kasse der Königlichen Direction für die Verwaltung der directen Steuern,
4.
5.
6.
bei 1.
2.
dem Haupt-Steueramt für inländische Gegenstände dem Haupt-Steueramt für ausländische Ggenstände und
der unter dem Borsteher der M uisterial-, Militair- und Bau-Kommission stehenden Kasse;
b. in den Provinzen
den Regierungs-Hauptkassen,
den BezirksrHauptkassen in der Provinz Hannover,
3. der Landeskasse in Sigmaringen,
4. den Kreiskassen,
5. den Kassen der Königlichen Steuerempfänger in den Provinzen Schleswig-Holstein, Hannover, Westfalen Hessen-Nassau und Rheinland,
6. den Bezirkskassen in den Hohenzollernschen Landen