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für die

I Greife Hcröftld und Hlmfcld.

£ 41

Hrr-feld, Sonnaoeno den 20. Mai

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DaSAreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabend. Preis deffelben bei der Expedition I Mark pro Quartal bei U Postanstalten kommt der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die dreispaltige Zeile oder deren Raum mit M. berechnet.

/Imtüdjes

Kreis Hersseld.

» Drn Herren Ortsvorständen des Kreises theile ich zur Ver- !tnüi!hung in ihren Bezirken mit, daß in Ausführuua des Reichs- 'pWktzes vom 8. April 1874 der Kreis in folgende Jmpfstationen Urtheilt worden ist:

I) Stadt Hersfeld

Mffend die Stadt Hersfeld, die Gemeinden Kalkobes, Allmers- «>en Heenes, Kohlhausen, Hilperhausen, Stoßbach, die Gutsde- ftwifebad) und HählganS'und die fiskalische Oberförsterei Hersfeld.

K ' 2) Gemeinde Sorga

die Gemeinden Sorga, KathuS, Petersberg, und die ^-deznke Wilhelms Hof und Oberrode. IL»,. .. m 3) ®emei n be Untermann KX? ^meinden Unterhaun, Oberhaun, Eitra, Sieglos, *Eppershain, den Gutsbezirk Bienzartes und die nsca- Oberförstern Wippershain.

.. 4) Gemeinde Friedlos

4s " °»e Gemeinden Friedlos, ReiloS, Rohrbach und Tann.

IfQnlh.. S) Gemeinde Mecklar

' ObeHch^E^enid^en^Mecklar und Meckdach, sowie die fiskali-

faHenh x 6) Gemeinde Obergeis rdkhack, e ^kmeinden Obergeis, Untergeis, Aua, GitterSborf, Da$ fiskalische Oberförstereitheil Neuenstein.

Maneno h., A ^ Gemeinde Niederaula

fjüne x,^ Gemeinden Niederaula, Me; gshausen, Solms, Nie- Mdack m / - ^' ReiindoldShausen, Kemmerooe, den GutSbezirk 1 Eternberg und die fiskalische Oberförsterei Stiederaula.

Mafien di. 8> Gemeinde AsVach

«emeluden Lsdach, Beiershausen und Kerspenhausen. Ifaüenb - ^Gemeinde Kirchheim

IM'srvdt^^Elnden Kirchheim, Reckerooe, Gershaufen, Goß- ' ^otterterode und Kleva. li^tiio di, & 10^ Gemeinde F rreling en

| rö0Ü uiiö Frielingen GerSdorf, Willingshain, Hed-

ßlaßnld dj, H) Gemeinde Holzheim pi|tonpti 1®emeinD_eu Holzheun, Kruspis, Ltärklos, Oberstoppel, 0 ö^ fiskalische Oberförstereitheil Burghaun.

| plasftad die 2) Geuieiude Friede walv

Q ^"k siskoiii^^^^? Friedewald, Laulenhau'en, Gethsemane i a ^^^lörslelei Friedewald.

U'4.Nd d> 0) Gemeinde Widdershausen ~ 1 emernden WidderShauseu, Kleinensee und Leimbach

M^istud die m ,4^ Gemeinde Her lügen

B Mtahi*. ,".E'"ss"?en Heringen, Bengenborf und Lengers sowie H--U-S-N

Missend djx J 0 emeinbe H e im b o l d s h a u j en IpHrobe uno EM-lnden Heimvoldshaujen, Hersa, Wölsershausen, . . _ i ->^ ^Ealijche Oderförsterei Heimvoldshausen. bi/te ^^"inbe Schenklengsfeld

^ilnlet bMeinden Scheitklengsfeld, Oberlengsseld, Wehrs- x'^uini nroöe- ^iotzfeld, Lampertsfeld, Hillartshausen, Ir ^ünfeltobe ""^^klseuborn, Wüstfeld, Malkonirs Schenksolz

H> Gemeinde Ransbach

umfassend die Gemeinden Ransbach, Ausbach und Unterneurobe.

1 8) Gemeinde Philippsthal umfassend die Gemeinden Philippsthal und Röhrigshof mit Nippe und daß der Jmpfarzt an den Stationsorren in noch näher bekannt gemacht werdenden Lokalen und Terminen für die Bewohner bei JmpfbezirkS unentgeldlich Impfungen vornehmen wird.

Anßer denjenigen, welche sich auS freier Entschließung impfen lassen wollen, unterliegen der Impfung im Jahre 1876

1) jedes im Jahr 1875 geborene Kind, sofern es nicht nach ärzt­lichem Zeugnisse die natürlichen Blattern überstanden hat,

2) die Kinder, welche in 1874 oder früher geboren, und im Jahr 1875 ohne Erfolg, ohne genügenden Erfolg oder gar nicht ge­impft worden sind, sofern sie nicht nach ärztlichem Zeugnisse die natürlichen Flattern überstanden haben,

3) jeder Schüler einer öffentlichen Schule oder Privatschule, welcher a) in diesem Jahre das 12. Lebensjahr zurücklegt, oder

bj den Nachweis der geschehenen Impfung, resp, wenn er 12 Jahre alt ist, auch den der Revaccination (zweiten Impfung) nicht erbracht, oder durch ein ärztliches Zeugniß nachgewiesen hat, daß er in den letzten fünf Jahren die natürlichen Blat­tern überstanden hat.

Die Herren Ortsvorstände haben dies wiederholt zur öffentli­chen Kenntniß zu bringen, auch den Herren Lehrern davon persön­lich Mittheilung zu machen, und giebt mir der Umstand, daß in dem Jahre 1875 eine große Anzahl Schüler der Impfung resp. Ne­vaccination entzogen worden ist resp, den Nachweis der Impfung nicht erbracht hat, Veranlassung darauf hinzuweisen, daß nach §. 13 des Gesetzes die Vorsteher der Schulanstalten (bei Anstalten, welche keine eigentliche Vorsteher haben, selbstverständlich die an denselben fungirenten Lehrer) deren Zögling: dem Jmpfzwonge unterliegen,

1) bei der Aufnahme von Schülern durch Einfordern der vorge- schriebenen Beschemiguiigeii festzustellen haben, ob die gesetzliche Impfung erfolgt ist,

2) dafür zu sorgen haben, daß Zöglinge, welche während des Be­suches der Anstalt impflicytig werden, dieser Verpflichtung ge­nügen, und

3) wenn eine Impfung ohne gesetzlichen Grund unterbleibt, auf deren Nachholung zu bringen haben, bei Meldung der im § 15 angeorohten Gclbstrsfe, bis zu einhundert Mark.

Bei der Vecöffentlichuilz habe«» die Herren Ortsöorstände nachdrücklich darauf aufmerksam zu machen, daß nach § 14 des Gesetzes

Eltern, Pflegeeltern und Vormünder, welche den ihnen obliegen­de» Nachweis, daß bte Impfung ihrer Kinder oder Pflegebefoh. leneii erfolgt oder aus einem gesetzlichen Grunoe m1t5rbluo.11 ist, zu sühren unterlassen mit einer Gel »strafe bis tu zwanzig Marl, und Eltern, Pflegeeltern und Vormünder, deren Kinder und Pfle* gebefvhlenen ohne gesetzlichen Grund und trotz erfolgtet amtlicher Aufforderung oer Impfung 00er der ihr folgenden (SeiteJung (Revision) entzogen geblieben find, mit Geldstrafen in» zu fünfzig Mark oder mit Haft bis zu 3 Tagen bestraft werde l.

Ueber die geschehene Bekanntmachung und die Mittheilung an die Herrn Lehrer ist mir binnen 14 Tagen Bericht zu erstatten.

Hersfeld, am 19. Mai 1876.

Der Königliche Landrath Äuffarth.

Den Herren Ortsvorständen der Stadt- und Landgemeinden des hiesigen Kreises wird hierdurch eröffnet, daß mit dem zu Anfang bei laufenden Jahres erfolgten Uebergang der Verwaltung des gesamm«