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für die
Kreise Hersfeld und Hünfeld
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Hev-feld, Mittwoch den 7. Juni
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Da» „Krcirblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwoch« und Sonnabend. Preis desselben bei der Expedition 1 Mark pro Quartal »ei
i HanftaUen kommt der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die dreispaltige Zeile oder deren Raum mit ?fj. berechnet.
Awlliches
Kreis Hersfeld.
Nachrichten
Betreff des freiwilligen Eintritts in die Schiffsjungen-Abtheilung.
(Schluß )
D. Annahme-Bedingungen.
I) Der einzustellende Junge soll 15—17 Jahr alt sein und nur n großer Körperstärke ist ein Alter von 14 Jahren gestattet. Für !£ Hebung des geringsten Lebensalters ist der 1. Juli desjeni- ijchres maßgebend, in welchem die Einstellung erfolgt.
2) Er muß vollkommen gesund, im Verhältniß zu seinem Alter ">«g gebaut (starke Knochen, kräftige Muskulatur) und frei von ^Men Gebrechen und wahrnehmbaren Anlagen zu chronischen Meiten sein, ein scharfes Auge, gutes Gehör und fehlerfreie M stotternd e) Sprache haben.'
L ^ter <ö Jahren muß der Einzustellende ein Größe von nun» M 1,42 Meter und einen Brustumfang von mindestens 0,69 Rauben, über 15 Jahren eine Größe von mindestens 1,47 Me- ^Mstumfang von mindestens 0,73 Mieter.
L1) ®r muß leserlich und ziemlich richtig schreiben, ohne Anstoß r " “^ die vier Species rechnen können.
Lv ®r muß mit der zum Marsch nach dem GestellungSort erfor» Bekleidung versehen sein; ingleichen mit 6 Mark um sich Einstellung daS nöthige Putzzeug rc. beschaffen zu können.
M Betrag muß spätestens an dem Tage der Abseudung zum ^Mgsorte dem Landwehr-Bezirks-Kommando Behufs Uebermit- "San dle Schiffsjungen-Abtheilung übergeben werden.
Milz ^^erfüllung dieser Bedingung unterbleibt die Jnmarsch- muß sich bei seiner Ankunft am Orte der Einstellung zu toJW'flw aktiven Dienstzeit in der Kaiserlichen Marine nach Ausbildung verpflichten.
I„? ^der eingestellte Junge, welcher den an ihn zu machenden !M» . ^n urcht genügt, kann auf Verfügung des Stations» Mas wieder entlassen werden.
' Einberufung der Jungen zur Schiffsjungen-Abtheilung.
^, ^nd Prüfung und ärztliche Untersuchung günstig ausgefallen, M-?^ Junge einer baldigen Entscheidung über Annahme oder entgegen zu sehen.
seblidi- v ^ndwehr-Bezlrkt-Kommandos haben, sobald nach statt' ta । Prüfung der Junge zur Aufnahme in die Schiffsjungen' ^ ^"8 geeignet erscheint, ein National desselben nach umstehendem y^uud nebst den sämmtlichen unter C. vorgeschriebenen Attesten L ' unter C 5 aufgeführten Termine an die Schiffsjungen-Ab- "Uu Flievrichsott bei Kiel einzusenden.
lobt 6f Kommando der Marine-Station der Ostsee hat nach Maß- ch?/Angegangenen und von der Schiffsjungen» Abtheilung dem» valdigft vorzulegenden Anmeldunzen die Aufnahme zu verfügen. ü^^ni und Ort der Gestellung — der Erstere im Laufe des
~~ werden von dem Marine-StatiouS - Kommando be- d^, >.'" durch die Schiffsjungen-Abtheilung den betreffenden Land» k )tt^-Kommandos rechtzeitig mitgetheilt.
izs^ uald die Letzteren Mittheilung über die Aufnahme oder Nicht- ^empfangen haben, lassen sie den Angehörigen die Gestel- a ^P’ ^^ Bescheidung zugehen.
^ii^ ^"Udwehr-BezirkS -Kommandos haben die ihnen bekannt »en Veränderungen, welche in der Zwischenzeit bis zur Absen-
dung mit den Jungen vorgehen (Tod, Verzichtleistung rc.), unverzüglich der Schiffsjungen-Abtheilung anzuzeigen.
3) Vorstellungen wegen Nichteinberufung oder Gesuche um sofortige Einberufung vor den anberaumten Gestellungs-Terminen sind unberücksichtigt zu lassen.
4) Diejenigen Jungen, welche in dem ersten Jahre ihrer Anmeldung wegen Vollzählichkeit nicht angenommen werden konnten, dürfen hoffen, bei eintretenden Abgängen, anderenfalls im nächsten Jahre, eingestellt zu werden, vorausgesetzt, daß sie dann noch allen Annahme- Bedingungen genügen
F. Benachrichtigung des Landraths über die erfolgte Einstellung.
Die Streichung der Schiffsjungen in den Nekrutirungs Stammrollen — §. 45 ad 4 der Ersatz. Ordnung — sowie ihre Anrechnung als Freiwillige bei der im §. 51 ad 3 der Ersatz-Ordnung gedachten Repartition des Ersatz-Bedarfes erfolgt erst, wenn die Vereidigung und hiermit die definitive Einstellung in das-Personal der Marine stattgefunden hat. »
Hiervon hat die Schiffsjungen-Abtheilung den Landrath des Domiziles zu benachrichtigen.
G. Vorschriften über die Entlastungen aus der Schiffsjungen- Abtheilung. _
1) Die Entlastung der Schiffsjungen wird durch das Marine- Stations-Kommando verfügt.
Die Schiffsjungen »Abtheilung benachrichtigt die heimathliche Orts- behörde von der geschehenen Wiederentlaffung.
2) Schiffsjungen, welche sich eines gemeinen Vergehens oder Verbrechens schuldig machen und der Civilgerichtsbehörde uberwiesen werden mästen, werden aus der Schiffsjungen - Abtheilung entfernt und mit einem möglichst vollständigen Thatbestände der GerichtSbe- Hörde zur Untersuchung und Bestrafung überwiesen
Berlin, den 28. April 1876
Der Chef der Admiralität, von Stosch.
Wird hierdurch veröffentlicht.
Hersfeld, am 2. Juni 1876.
Der Königliche Landrath Auffarth.
Die Ortsvorstände der Stadt, und Landgemeinden des Kreises Hersfeld werden hiermit angewiesen, die Verzeichnisse über die im Laufe dieses Jahrs in ihren Gemeinden geborenen, von Privatheng- steil abstammenden Füllen nach dem hierunter abgedruckten Formu» lare ungesäumt aufzustellen und unfehlbar bis zum 15. d. M anher einzusenden, oder wenn dergleichen Füllen nicht vorgekommen, solches binnen gleicher Frist einzuberichten.
Hersfeld, am 7. Juni 1876.
Der Königliche Landrath Auffarth.
V e r z e i ch n i ß über die im Jahre 1876 in der Gemeinde.....geborenen,
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Des StuteubesitzerS
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Namen. Wohnort.
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Namen. Wohnort
des FüllenS
Bei der, dem Plane gemäß, heute vor Notar und Zeugen statt» gefundenen 62sten Serien-Ziehung des vormals kurhessischen, bei dem Bankhause M. A von Rothschild und Löhne zu Frankfurt a M. aufgenommenen Staats-Lolterie'Anlehens vom Jahre 1845 sind folgende 80 Serien »Nummern gezogen worden :