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für die

greife Hersfeld und Hünfeld.

und

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[^ 78. HerAfeld, Mittwoch den 27. September 1S76*

t DasKreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabend. Preis desselben bei der Expedition 1 Mark pro Quartal bei Postanstalten kommt der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die dreispaltige Zeile oder deren Raum mit Pfg. berechnet.

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Einladung zum Abonnement.

Mlit dem 1. October beginnt ein neues Abonnement auf das Mreisblatt für die Kreise Hersfeld und Hünfeld" M Der Abonnementspreis beträgt 1 Mark pro Quartal, bei den Manstalten kommt der übliche Postaufschl g hinzu.

B Inserate finden durch dasKreisblatt" weite Verbreitung.

Die Expedition

Hier : bet rew

6 eiftet

V Es sind Mir im Laufe dieses Sommers wiederum sowohl aus BrtuBen, wie auch aus allen Gauen des Deutschen Kelches der vnichiedtnen festlichen Veranlassungen von Krieger-Vereinen, Schützen- Wdeil und Festversammlungen, bei Enthüllung von ^AElern Wllener Krieger, oder als Erinnerung an die großen Schlachttage d" letzten Krieges, namentlich aber in jüngster Zeit aus Aeran- Mung des Sedantages so zahlreiche patriotische Zurufe und Kund-

___Hebungen treuester Gesinnung für Kaiser, König und Reich zuge- mkE^n- daß es Meinem bewegten Herzen ein aufrichtiges Be­schüß ist, allen bei diesen Kundgebungen Betheiligten hierdurch ,,iMnen Dank auszusprechen. Ich beauftrage Sie, dies zur öffent- Kenntniß zu bringen.

| Merseburg, den 8. September 1876.

M»nden Reichskanzler.

Wilhelm.

Nil

Amtliches

Kreis Hersfeld.

hier sind die bezüglich Versteuerung der ^Pachtlicitationsprotokolle in der Praxis bisher geltend gewesenen und im §. 14 derAnleitung zur ordnungsmäßigen Versteuerung der bei der Gemeindeverwaltung in Betracht kommenden Urkunden" zum Ausdrucke gelangten Grund­sätze nach wiederholter Erörterung der Frage Seitens des Herrn Finanz-Ministers aufgegeben und haben durch das, im Einverständ- niß mit dem Herrn Justiz-Minister erlassene Ministerial-Rescript vom 4. Juni pr. III 5163 insofern eine Modification erfahren, als bei Berechnung des zum Licitationsprotokolle zu verwendenden Stem­pels die von demselben Licitenten für verschiedene Pachtobjecte gebotenen Pachtziuse zusammen zu rechnen sind. Die von demselben Bieter in einer Verhandlung offerirten und Seitens der Gemeinde- Verwaltung acceptirten Pachtzinse sind daher ferner nicht einzeln in Betracht zu ziehen.

Die Königlichen Herrn Landräthe und Amtmänner werden da­her, unter Bezugnahme auf unsere Verfügung vom 9. April v. I, A. 1 4026, weranlaßt die Bürgermeister der Stadt- und Landge» meinden Ihrer Kresse resp. Bezirke, von dem neuerlich zur Geltung gelangten Grundsätze Kenntniß zu geben.

Königliche Regierung, Abtheilung des Innern. Kühne.

An die Königlichen Landräthe des Bezirks rc.

Hersfeld, am 23. September 1876.

Wird den Herren Bürgermeistern der Stadt- und Landgemein­den des hiesigen Kreises unter Bezugnahme auf die diesseitige im Kreisblatt Nr. 30 abgedruckte Verfügung vom 12. April 1875 zur Kenntnißnahme mitgetheilt.

9397. Der Königliche Landrath

I. V.

Joseph, Königl. Kreissecretair.

*| W ÄÄ9- M»

"!^ »«ÄmÄÄ SKt«« *» ÄeSmbS Und des tz. 11 der Allerhöchsten Verordnung vom Septemd

über Die Polrzei-Vermallung in den neu erworbenen Land thesteii, zu Vertilgung dieses gefährlichen Unkrauts für 11

" W Regierungsbezirks Cassel Folgendes beMmmt:

iid!'M 8 1. Besitzer von Grundstücken, auf welchen ^ 6 ^ ' g ni«'Kreide befindet, sind verpflichtet, die davon überzogenen stellen, Wf die Seide zur Blüthe gelangt ist und ^eit d^

18 8C>' Uef umjugraben und die Seide mit Erde vollständig zu ^MSrdecken.

IV' Wer den Anordnungen des § 1, wiewohl p°'öetl'cher- h'ezu aufgesordert, keine Folge leistet, wird.n"t e rer Geld mm 5 bis 30 Mark für jeden Contraventionsfall oder der ^M^üLsunsähigkeit mit verhältnißmäßiger H^lt bestraft.

§ 3. Diese Verordnung tritt am 15. October d. I-

> ^^, am 19. September 1876. Innern

Königliche Regierung, Abth. des innern

?^«n Ortspolizeiverwalter des Kreises werd-y a^ewre. biWe'Köin ^^b Polizeiverordnung streng zu handha - aM c. JL'^e Gendarmerie das ihr Dbliegenbe zu U 3 W*^- W» ^^^^ ' -

Im Verlage des hiesigen reformirten Waisenhauses wird in Kürze ein vom Ober-Amtsrichter S ee li g hier herausgegebeneS Werk:

die seit 1867 für den R egierungs-Bezirk Cassel erlassenen Polizei-Verordnungen"

erscheinen, welches wie frühere ähnliche Arbeiten des Herrn Ver­fassers dazu geeignet ist, bei dem Publikum die unentbehrliche Kennt­niß der betreffenden Bestimmungen zu verbreiten und den Veamten die Anwendung derselben zu erleichtern. Wir nehmen nach Prüfung des Werkes keinen Anstand, dasselbe den StaatS- und Communal- Beanlten, wie auch den Privaten zur Anschaffung zu empfehlen.

Cassel, den 30. August 1876.

Königliche Regierung, Abth. des Innern

Von dem vorstehenden Werke werden mehrere Exemplare» 2,50 M. für ein solches in meinem Bureaux abgegeben.

Hersfeld, am 23. September 1876

9255. Der Königliche Landrath

J. V.

Joseph, Königl. Kreissecretair.

V, Joseph, Königl. Kreissekretair.

No<^ Cassel, am 5. September 1876.

$ ^"theilung des Königlichen Probinzial-Steuer-Directors

Die Herren Ortsvorstände der Stadt- und Landgemeinden des Kreises, welchen heute Rekruten - Ordre's zugesandt worden sind, haben diese Ordre's alsbald den betreffenden Militairpflichtigen auszuhändigen und die von den letzteren zu unterschreibenden, den Ordre's angehefteten Empfangsbescheinigungen bis zum 10. October d. I hierher znrückzusenden.

Herrfeld, am 27. September 1876.

Der Königliche Landrath

I. V.

Joseph, Königl Kreissecretair.