AreisWblatt
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für die
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Kreist Hersfeld und Hünfeld.
os V^ 95» HerAfeld, Sonnabend den 25. November
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Das „Kreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabend. Preis desse ben bei der Expedition 1 Mark pro Quartal bei sei?’ßoitanftalte» kommt der Psstaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die dreispaltige Zeile oder deren Raum mit berechnet
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Amtliches
Kreis Hersfeld.
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Uder dem Erlasse des diefleitigen Ausschreibens vom 15. August Kreisblatt Nr. 67 — den Schulbesuch der Kinder beim Sachen ansteckender Krankheiten betreffend — wurde angenommen, e O^vorstände rc. des Kreises mit der Vorschrift des kurh. 'Hl ^M^ungs-Ausschreibens vom 3. Februar 1817 (Kurh. Ges. Samml. ; ^"Ee 16) genau vertraut seien. Da solches aber, wie aus Wfachem Unterlaffen der Anzeige hervorgeht, nicht der Fall ist, M^e ich hierdurch das besagte Regierungs - Ausschreiben zur n Pachtung mit dem Bemerken hierunter zum Abdruck, daß o r unten besagten „Land-Physiker und Justiz Beamten" ZV, ^"drath getreten ist, und ich deffen genaue Beachtung bei Endung von Strafen erwarte.
Uf^sseld, am 20. November 1876.
M U112181- Der Königliche Landrath Freih. von Droich.
M Regierungs - Ansschreiben
MSUm.iA v vom 3. Februar 1817, W “ ^ des Ausbruches einer ansteckenden Krankheit durch die
Usw v m Orts-Vorsteher betreffend.
^S^uli <770 ^bdicinal Ordnungen vom 21. December 1767 und «arbeit i.ub f“c den Fall einer ausbrechenden ansteckenden a ße Pfysjf,, ""s die nöthigen Vorschriften für die Beamten und * etod'fiit V worden; diese wohlthätigen Anordnungen müssen Meh„ c>„ dllen Nutzen sein, wenn nicht von Seiten der Orts- leiWtb. nen ieiti9 von einer solchen Krankheit Nachricht gege- ^">eim '^,/^bben und Schultheisen werden daher angewiesen, sofort AhÄanbB einer ansteckenden Krankheit in ihrer Gemeinde 6 'jnrllnterin« lfu§ "ud den Justiz-Beamten davon zu benachrichtigen. Jenln ei«? "g^Ue sollen sie das erste Mal von dem Justizbeam- Werden k.j^.rlassliche Strafe von zehn Kammergulden verurtheckt ü^eamten ,-,??^^" Versäumung der Anzeige aber haben die Justiz- M / ^blsügung des Protokolls, zur Bestimmung einer här- Bericht zu erstatten.
»M ' Qm 3- Februar 1817.
’ WT?-—- Kurfürstlich Hessische Regierung.
llst kur, °?^ach vorkommt, daß^Anträge' auf Baugestattungen ^lngrisf° ° bem Termine, an welchem die baulichen Arbeiten in Hperiaub??"’6" werden sollen, gestellt werden, die Ertherlung der enteu ÖOl V« aber mitunter sich, weil formelle oder materielle Be- ""ugeped^^"' verzögert und die Nachsuchenden dadurch in eine Ade Lage versetzt werden, so haben die Herren Ortsvor- nnd Landgemeinden des Kreises wiederholt durch efngten "Nutmachung darauf aufmerksam zu machen, daß die 'u u stE Jage stets geraume Zeit vor Jnangriffnahnre derBau- die Nnd und daß im Nichtbeachtungsfalle die Nachsuchen- Mschr^^a daraus für sie entspringenden Nachtheile sich selber
22. November 1876.
eMETst—Der Könialicbe Landrath Freiherr von Brorch.
" >Mtr«)g,.^anlassung eines Specialfalles weise ich die Herren 4 ^e bje des Kreise« darauf hin, daß mittelst Allerhöchster ^8ehbtn“r^e rücksichtlich der örtlichen Verwaltung den ^'r'iv.n?!Ei - gestellt sind und mithin die Herren OrtS-
" ne in einer durch'« Kursblatt erlassen«« generelle«
Verfügung nicht speciell als solche namhaft gemacht sind, sich unter die Ortsvorstände der Landgemeinden zu rechnen haben.
Hersfeld, am 22. November 1876.
12380.___Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.
Diejenigen Herren Bürgermeister der Stadt- und Landgemeinden des Kreises, welche meine Verfügung vom 28. October c. Nr. 11077, Kreisblatt Nr. 89, den der Gemeindekasse durch den Verkauf des im laufenden Jahre geerndeten Obstes zugeflossenen Geldbetrag betreffend, bis heute noch nicht erledigt haben, werben aufgefordert, bei Vermeidung einer Ordnungsstrafe von 3 Mark solches bis zum 28. dies. Mts. zu thun.
Hersfeld, am 21. November 1876.
11077.___ Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.
Diejenigen Herrn Bürgermeister des Kreises, welche mein Äus- schreiben vom 4. October d. I. Nr. 8291, Kreisblatt Nr. 81 — die Errichtung von Fortbildungsschulen betr. — noch nicht erledigt haben, werden aufgefordert, bei Vermeidung von 3 Mark Ordnungsstrafe bis zum 4. Dezember erledigenden Bericht zu erstatten.
Herrfeld, am 23. November 1876.
12399. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich
Da es mehrfach vorgekonnneil ist, daß auf meine Verfügung vom 28 September er. Nr 9013, Kreisblatt Nr. 79 — Beschwerden über die Geschäftsführung des für den Kehrbezirk Hersfeld bestellten Schornsteinfegers betreffend — auch von solchen Ortsvorständen berichtet worden ist, deren Polizeiverwaltungsbezirke nicht im Kehrbe- zirk (AmtSgerichtsbezirk) Hersfeld liegen, so mache ich nochmals darauf aufmerksam, daß nur die Herren Bürgermeister resp. Ortsverwalter des Amtsgerichtsbezirks Hersfeld — und nicht die der Amtsgerichtsbezirke Niedecaula, Schenklengsfeld und Friedewald — Bericht zu erstatten haben.
Hersfeld, am 23. November 1876.
12403. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.
uj Unter Bezugnahme auf meine Verfügung vom 22. September c. Nr. 9812, Kreisblatt Nr. 77 — betreffend Grundsteuer-Entschädigung rc. veranlasse ich die Herrn Bürgermeister des Kreises dieselbe nunmehr zum dritten Male sofort bekannt machen zu lassen und mir, daß solches geschehen, bis zum 7. December berichtlich anzu- zeigen.
Hersfeld, am 23. November 1876.
12400. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.
"Die Örtsvorstände derjenigen Gemeinden des hiesigen Kreises, in denen sich Schulen befinden, und die meine Verfügung vorn 27. September cr. Nr. 9038, Kreisblatt Nr. 79, in Betreff der Benutzung der Schulräume zu kirchlichen Zwecken, noch nicht erledigt haben, werden hiermit aufgefordert, mir bei Vermeidung von 3 Mark Ordnungsstrafe bis zum 28. b. Mts. Bericht zu erstatten.
Hersfeld, am 21. November 1876.
12309. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich. _
Nach einer Benachrichtigung der Königlichen Staatsanwaltschaft zu Ilotenburg i. H. hat in der Untersuchungssache wider den Grafen Harry von Arnim das Königliche Kammergericht zu Berlin Urtels- Senat für Staatsverbrechen in seiner Sitzung vom 5. October 1876 für Recht erkannt:
Daß der Angeklagte Graf Hany von Arnim des wiederholten Landesverraths, der Majestätsbeleidignna, der Beleidigung des Reichskanzlers Fürsten von Bismarck und des auswärtigen Amtes des Deutschen Reichs schuldig und deshalb mit 5 Jahr Zuchthaus zu bestrafe«,
daß ferner alle sich vorfinbenden Eremplare der zu Zürich im