Kreis
für die
Kreise Hersfeld und Hünfeld.
^ 22. HerSfeld, Sonnabend den 17. März 1837«
Das „Kreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabend. Preis desselben bei der Expedition 1 Mark pro Quartal bei den Postanstalten kommt der Postausschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die dreispaltige Zeile oder deren Raum mit 10 Pfg. berechnet.
Einstiches
Kreis Hersfeld.
Cassel, den 9. März 1877.
Die Feier des Geburtstags Seiner Majestät des Kaisers und Königs wird sich an dem bevorstehenden 22. März, dem achtzigsten Geburtstage Seiner Majestät, voraussichtlich besonders festlich gestalten. Wenn zu dieser Feier von Gemeinden, Vereinen, Schulfreunden rc. Geldmittel zu Erinnerungsgaben für Schüler und Schülerinnen zur Verfügung gestellt werden sollten und diese Erinnerungsgaben in Büchern bestehen, so dürfen dazu selbstredend keine Werke gewählt werden, an deren Inhalt in confessioneller Beziehung ein Anstoß genommen werden könnte. Am zweckmäßigsten werden Lebensbilder Seiner Majestät des Kaisers und Königs zu wählen sein und unter diesen diejenigen den Vorzug verdienen, welche das Leben Seiner Majestät durch schlichte Zusammenstellung der Urkunden und Thatsachen in genügender Vollständigkeit und geordneter Folge dem Leser vorführen. Auf höhere Veranlassung machen wir auf folgende beiden Schriften aufmerksam.
1) Kaiser Wilhelm's Gedenkbuch, 1797—1877; von Ludwig Hahn; Berlin, Verlag von W. Hertz 1877.
2) Seiner Majestät des Kaisers und Königs Wilhelm 1. Reden, Proclamationen, Kriegsberichte u. s. w. Berlin, Verlag von Elwin Staude.
Ew. Hochwohlgeboren rc. wolle hiernach das Geeignete veranlassen.!
Königliche Regierung,
Abtheilung für Kirchen- und Schulsachen.
3119. __Mittler.___
. “ Unter Bezugnahme auf die diesseitige Bekanntmachung vom N.
Februar 1873 (Kreisblatt 13) — die Vertilgung der Raupennester betreffend — werden hierdurch die Ortsvorstände des Kreises aufgefordert die gehörige Vollziehung der deshalb ergangenen Vorschriften zu überwachen und gegen jeden Nachlässigen mit den den Ortspolizeiverwaltungen zustehenden Mitteln vorzugehen resp, dem Polizei- Anwalt zwecks der richterlichen Bestrafung nach §. 368, 2 des
• Strafgesetzbuches zur Anzeige zu bringen
Die Königliche Gendarmerie wird thun was ihre Pflicht ist.
Hersfeld, am 14. März 1877.
i 3073. Der Königliche Landrath Freiherr von B r o i ch.
’ Zufolge Verfügung Königlicher. Regierung vom 8. d. Mts. A. II. 2396, fordere ich die Herren Bürgermeister des hiesigen Kreises (einschließlich der Herren Ortsverwalter) hiermit auf, mir über nachstehende Fragen bis zum 1. April d. I. Bericht zu erstatten:
a) ob die Gemeinde auf Grund der Kurhess. Gesetze vom 1. Juli 1848 und 7. September 1865 das Jagdrecht auf den in ihrer Gemarkung belegenen, ihr nicht eigenthümlich gehörigen kleinen Grundstücken übernommen hat;
b) wie groß der Flächeninhalt dieser Grundstücke ist und
c) wie viel die Gemeinde für Uebernahme der Jagd auf diesen Grundstücken hat aufwenden müssen.
Hersfeld, am 15 März 1877.
3067. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.
' Durch Beschluß der Rathskammer des Königlichen Stadtgerichts zu Berlin vom 2. v. Mts ist die Druckschrift:
„Der Glöckner im Exil, II. Heft. Januar 1877, Bern, Kom- missions-Verlag von Lang u. Comp."
wegen der darin enthaltenen Beleidigung des Fürsten Reichskanz. lers vorläufig in Beschlag genommen was hiermit veröffentlicht wird.
Hersfeld, am 14. März 1877.
3029.___Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.
Gefunden: ein Grubenlicht. — Meldung des Eigenthümers bei dem Ortsvorstand zu Roihensee.
Kreis Hünfeld.
Es ist mir binnen längstens 10 Tagen zu wissen nöthig
a) wie viele und welche Gemeinden auf Grund der Kurhessischen Gesetze vom I.Juli 1848 und 7. September 1865, das Jagdrecht auf den in ihren Gemarkungen belegenen, ihnen nicht eigenthümlich gehörigen kleinen Grundstücken übernommen haben,
b) wie groß bezüglich der einzelnen Gemeinden der Flächeninhalt dieser Grundstücke ist,
c) wie viel die einzelnen Gemeinden für Uebernahme der Jagd auf diesen Grundstücken haben aufwenden müssen.
Ich veranlasse die Herrn ^Bürgermeister und Ortsverwalter des Kreises mir innerhalb der gedachten Frist die erforderliche Auskunft zu ertheilen.
Hünfeld, am 15. März 1877.
_____Der Königliche Landrath G ö tz.
Unter dem Rindvieh des Nicolaus Hüfner zu Wüstensachsen ist die Lungenseuche ausgebrochen, was hierdurch veröffentlicht wird.
Hünfeld, am 13. März 1877.
Der Königliche Landrath Götz.
Tagesbegebeuheiten.
Berlin, 14. März. Ein Geschenk für die Armee am 22. März ist die „Denkschrift zum 80 jährigen Geburtstage Sr. Majestät des Kaisers und Königs Wilhelm Siebenzig Dienstjahre Sr. Majestät" Dieselbe wurde von höheren Officieren bearbeitet und am Tage des 70 jährigen Dienstjubiläums dem kaiserlichen Jubilar in einer besonderen Auflage überreicht. Eine höhere Bedeutung ist derselben dadurch verliehen, daß der Kaiser selbst wiederholte Revisionen und ^e 9^Pe Zahl eigenhändiger Correcturen und Zusätze vornahm. Diese Denkschrift ist eine gedrängte, durchaus correcte Darstellung dessen, was Kaiser Wilhelm in seiner reich bewegten militärischen Dienstzeit als Soldat, Feldherr und Monarch leistete. Es ist nun ein Gönnte zusammengetreten, welches Gleichgesinnte auffordert, dem Kaiser zu seinem bevorstehenden 80jährigen Geburtstage dadurch ein indirectes Geschenk zu machen und eine Freude zu bereiten, daß es durch freiwillige Subscription die Vertheilung einer größeren Anzahl von Exemplaren der Denkschrift in der Armee ermöglicht. „Eine solche Kundgebung des Interesses für die Armee auch aus Kreisen, die derselben nicht direct angehören, wird aufs Neue zeigen, wie innig unser Volk und das aus demselben hervorgegangene Heer mit einander verwachsen sind." Die Subscription geschieht bei Herrn G. v Glasenapp, Redacteur der „Neuen Militärischen Blätter" in Berlin zu 55 Pf. für das Exemplar für die Armee bis zum 19. d. M. Der Betrag wird nach dem Geburtstage des Kaisers mit Benachrichtigung und Rechenschaft über Versendung gegen Quittung erhoben werden. Hervorragende Männer haben bereits von je 25 bis zu 300 Exemplaren gezeichnet.
— Am 29. März, Gründonnerstag, werden in der hiesigen Schloß-