^ 46. HerAfeld, Sonnabend den 9. Juni L8VV
Das „Kreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabend. Preis desselben bei der Expedition 1 Mark pro Quartal bei den Postanstalten kommt der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die dreispaltige Zeile oder deren Raum mit 10 Psg. berechnet.
Amtliches
Kreis Hersfeld.
Die Impf- und Revisions-Termine für sämmtliche Jmpfbezirke des Kreises Hersfeld sind seitens des Jmpfarztes Herrn Kreisphy- sikus Dr. Ahlborn dahier wie folgt festgesetzt worden:
1. Station Hersfeld.
Impfung: Montag den 18. Juni Vormittags 9 Uhr, der im Jahr
1876 geborenen und vom Vorjahr restirenden Kinder aus der Stadt Hersfeld,
Revision: Montag den 25. Junr Vormittags 9 Uhr,
Impfung: Mittwoch den 20. Juni Nachmittags 4 Uhr, der das 12.
Lebensjahr zurückgelegt habenden Schüler der Stadt Hersfeld,
Revision: Mittwoch, den 27. Juni Nachmittags 4 Uhr,
Impfung: Freitag den 22. Juni Nachmittags 4 Uhr der zur Station Hersfeld gehörigen auswärtigen Kinder und Schüler,
Revision: Freitag den 29. Juni Nachmittags 4 Uhr.
2. Station Sorga.
Impfung: Donnerstag den 21. Juni Nachmittags 3 Uhr,
Revision: Donnerstag den 28. Juni Nachmittags 2 Uhr,
3. Station Friedlos.
Impfung: Dienstag den 19. Juni Nachmittags 2 Uhr, Revision Dienstag den 26. Juni Nachmittags 2 Uhr.
4. Station Unterbaun.
Impfung: Dienstag den 3. Juli Nachmittags 2 Uhr, Revision: Dienstag den 10. Juli Nachmittags 2 Uhr.
5. Station Obergeis.
Impfung: Montag oen 2. Juli Nachmittags 3 Uhr, Revision: Montag den 9. Juli Nachmittags 3 Uhr.
6. Station Asbach.
Impfung: Mittwoch den 4. Juli Nachmittags 2 Uhr, Revision: Mittwoch den 11. Juli Vormittags 8 Uhr.
7. Station Nieveraula.
Impfung: Mittwoch den 4 Juli Nachmittags 4 Uhr Revision: Mittwoch den 11. Juli Vormittags 9; Uhr.
8. Station Kirchheim.
Impfung: Mittwoch den 11. Juli Nachmittags 1 Uhr, Revision: Mittwoch den 18. Juli Nachmittags 3 Uhr,
9. Station Frielingen.
Impfung: Mittwoch den 11. Juli Nachmittags 3 Uhr, Revision: Mittwoch den 18. Juli Nachmittags 4$ Uhr.
10. Station Holzheim.
Impfung: Donnerstag den 12. Juli Nachmittags 3 Uhr, Revision: Donnerstag den 19 Juli Vormittags 8| Uhr.
11. Station Friedewald.
Impfung: Donnerstag den 28. Juni Nachmittags 4 Uhr, Revision: Donnerstag den 5. Juli Nachmittags 4 Uhr. 12. Station Widdershausen.
Impfung: Freitag den 13. Juli Vormittags 8 Uhr, Revision: Freitag den 20. Juli Vormittags 8 Uhr.
13. Etation Heringen.
Impfung: Freitag den 13. Juli Vormittags 9 Uhr, Revision: Freitag den 20. Juli Vormittags 9 Uhr. 14. Station Heimboldshausen.
Impfung: Freitag den 13. Juli Nachmittags 1 Uhr, Revision: Freitag den 20. Juli Nachmittags 1 Uhr. 15. Station Philipp-thal.
Impfung: Freitag den 13. Juli Nachmittags 3$ Uhr, Revision: Freitag den 20. Juli Nachmittags 3$ Uhr. 16. Station Schenklengsfeld.
Impfung: Montag den 16. Juli Vormittags 8 Uhr, Revision: Montag den 23. Juli Vormittags 8 Uhr.
' 17. Station Ransbach. Impfung: Montag den 16. Juli Mittags 12 Uhr, Revision: Montag den 23. Juli Mittags 12 Uhr.
Die sämmtlichen Ortsvorstände und Ortsverwalter der bethei- ligten Gemeinden und Gutsbezirke haben diese Termine alsbald auf ortsübliche Weise zu wiederholten Malen bekannt machen zu lassen und namentlich dafür Sorge zu tragen, daß alle zu impfenden resp, zu revaccinirenden Kinder und Schüler pünktlichst an Ort und Stelle sind; die Herren Bürgermeister der Jmpfstationsorte haben außerdem für Bereithaltung des Jmpflokals und Gewährung der erforderlichen Schreibhülfe zu sorgen.
Wie ich bereits in meinem Ausschreiben vom 2. d. Mts. in Nr. 44 des Kreisblattes hervorgehoben habe, unterliegen der Impfung im Jahre 1877:
1) jedes im Jahre 1876 geborene Kind, sofern es nicht nach ärztlichem Zeugnisse die natürlichen Blattern überstanden hat,
2) die Kinder, welche in 1875 oder früher geboren und in 1876 ohne Erfolg, ohne genügenden Erfolg oder gar nicht geimpft worden sind, sofern sie nicht nach ärztlichem Zeugnisse die natürlichen Blattern überstanden haben,
3) jeder Schüler einer öffentlichen Schule oder Privatschule, welcher
a) in diesem Jahr das 12. Lebensjahr zurücklegt oder
b) den Nachweis der geschehenen Impfung resp, wenn er über 12 Jahre alt ist, auch den der Nevaccination (zweiten Impfung) nicht erbracht oder durch ein ärztliches Zeugniß nachgewiesen hat, daß er in den letzten fünf Jahren die natürlichen Blattern überstanden hat.
Eltern, Pflegeeltern und Vormünder, welche den ihnen obliegenden Nachweis, daß die Impfung ihrer Kinder oder Pflegebefohlenen erfolgt oder aus einem gesetzlichen Grunde unterblieben ist, zu führen unterlassen, werden mit einer Geldstrafe bis zu 20 Mark, und Eltern, Pflögeeltern und Vormünder, deren Kinder und Pflegebefohlenen ohne gesetzlichen Grund aus trotz erfolgter amtlicher Aufforderung der Impfung oder der ihr folgenden Gestellung (Revision) entzogen geblieben sind, mit Geldstrafen bis zu 50 Mark oder mit Haft bis zu 3 Tagen bestraft.
Hersfeld, am 7. Juni 1877.
6075. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.
Gefunden: eine Mütze. — Meldung des Eigenthümers bei dem Ortsvorstand zu Schenklengsfeld.
Gefunden: auf der Straße zwischen Oberhaun und Sieglos eine dunkel carrtrte Bukskin-Weste. — Meldung des Eigenthümers bei dem Ortsvorstand zu Sieglos.
I. Statut des Kinderbewahrungs-Vereins in H.
(Fortsetzung.)
§. H. Zur Beschlußfähigkeit der Generalversammlung ist die Anwesenheit von (neun) Vereins-Mitgliedern (von mehr als der Hälfte der Vereins-Mitglieder) erforderlich.
Hat eine Generalversammlung wegen Beschlußunfähigkeit vertagt werden müssen, so ist die demgemäß einzuberufenve neue Generalversammlung schon bei der Anwesenheit von (fünf) Vereins-Mitgliedern (ohne Rücksicht auf die Zahl der anweienden Mitglieder)