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für den

Kreis P c r s f e l d.

j^ 91» Mittwoch den 14. November 1877

DasKreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabend. Preis desselben bei der Expedition 1 Mark pro Quartal bei den Postanstaltcn kommt der Postausschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die dreispaltige Zeile oder deren Raum mit 16 Psg. berechnet.

Amtliches

Es wird hiermit weiter zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß am 26. und 27. v. M. weitere Rinderpestfälle zu Eibingen, welches gegen 50 Gehöfte mit 700 Einwohnern zählt, und zwar in zwei von einander liegenden, durch Straßen und Höfe getrennten Besitzungen conftatirt worden sind. Da hiernach zu befürchten stand, daß die Pest nach und nach auch in den übrigen Gehöften zum Aus­bruch kommen werde, so hat bie am 27. in Eibingen gerade anwe­sende Commission zur Unterdrückung der Seuche, um eine Wetter- verfchleppung der Pest auch auf andere Ortschaften zu verhindern, die BerhÄngung oer absoluten Gemarkungssperre über Eibingen und die Tödtung des sämmtlichen dortigen Rindviehes, der Ziegen und der Schafe für nöthig erachtet. Hiernach ist denn alsbald ver­fahren worden und wurden nach Anfertigung der nöthigen Gruben 75 Stück Rindvieh, 104 Stück Ziegen und 2 Schafe gelobtet.

Mit der Desinficirung sämmtlicher Gehöfte, in welchen Wieder­käuer gestanden, wird unausgesetzt fortgefahren.

In Geifenheim, woselbst der letzte Pestfall am 21. v. M. sich ereignet, sind bis jetzt von 272 Stück Rindvieh in 151 Gehöf­ten, im Ganzen 129 Stück Rindvieh und »ußeroem 57 Ziegen und 2 Hammel getödtet worden. Von den 70 zu desinftcirenden Ge­höften waren bis zum 28. v. M. 18 Gehöfte fertig gestellt. Die Desinfections-Arbeiten werden unausgesetzt gefördert.

Lastel, den 7. November 1877.

Königliche Regierung, Abth. des Innern.

Kreis Hersfelv.

Die Herren Oberbrandmeister des Kreises ersuche ich, Sich zur einer weiteren gemeinschaftlichen Besprechung über 'das Feuerwehr­wesen, namentlich Beschaffung der noch erforderlichen Spritzen und sonstigen Feuergeräthschaften, sowie Ausrüstungsgegenstände, gefälligst nächsten Sonntag den 18. d. Mts., Vormittags 9 Uhr in dem Lokale des Landrathsamtes einzufinden.

Die Herren Bürgermeister der Gemeinden, welche mit andern Gemeinden zu einer Feuerwehr vereinigt sind und nachträglich durch die betreffenden Organe beschlossen haben, eine Pflichtfeuerwehr für sich errichten zu wollen, haben mir davon so zeitig Bericht zu er­statten, daß es noch möglich ist, ohne bedeutende Schwierigkeit die nöthigen Abänderungen zu treffen.

Ich mache nochmals darauf aufmerksam, daß es am zweckmäßigsten ist, wenn jede Gemeinde 2c. für sich eine Feuerwehr bildet.

Gleichzeitig weise ich die Herren Bürgermeister und Ortsverwalter nochmals auf meine Verfügung vom 11. v. M. in Nr. 82 des Kreis­blattes hin, mit der Aufforderung für möglichst rasche Einübung der Feuerwehren und dafür zu sorgen, daß die Polizeiverordnung vom 29. September d. I. in Nr. 81 des Kreisblattes der versammelten Mannschaft durch den Brandmeister oder dessen Stellvertreter vorge- lefen wirb.

Hersfeld, am 13. November 1877.

11,366. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.

DiejemgUerren Bürgermeister und Ortsverwalter des Kreises, welche meine Verfügung vom 4. October c. J.-Nr. 10,126, Kreisblatt Nr. 80, die Statistik über Hülfsbedürftige betreffend, noch nicht er­ledigt haben, werden aufgefordert, solches noch binnen 8 Tagen zu thun, bei Meldung von 3 Mark Strafe für jeden dann noch Säumigen.

Hersfeld, am 13. November 1877.

10,126. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.

Nachdem die" Gemeistbebehörden zu Oberhaun nunmehr noch

erklärt haben, eine eigene Feuerwehr errichten zu wollen, wird die Feuerwehr Oberhaun unter Nr. 11a in die Liste der Feuerwehren des Kreises eingeführt und bleiben in Folge dessen bie Gemeinden Sieglos mit Eitra als Feuerwehr Nr. 11 bestehen.

HerSfeld, am 13. November 1877.

11462. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.

Hersfeld, den 13. November 1877.

Die Herren Bürgermeister der Landgemeinden des Kreises, welche in der am 8. Juni d. I. in Hersfeld Statt gehabten Bür­germeisterversammlung nicht anwesend waren resp, die für jede Landgemeinde bestimmt gewesenen 3 Exemplare des Straßenrei- nigungs-Regulatives vom 14. November 1828 nicht mitgenommen und sich später auch nicht haben zusenden lassen, conf. Verfügung vom 29. Mai 1877 Nr. 5746, Kreisbl. Nr. 43, fordere ich auf, letzteres noch alsbald zu thun und sich dieserhalb an den Herrn Buchdrucker Funk hier zu wenden.

Hierbei bemerke ich, daß es im Absätze 7 des Regulativs Tagewächter" stattNachtwächter" heißen muß.

Die Königliche Gendarmerie hat mir am 2. k. Mts. die Ge­meinden der resp. Patrouillenbezirke zu bezeichnen, in welchen das Regulativ, welches sich v^n einem jeden Ortsdiener vorzeigen zu lasten ist, überhaupt nicht oder nicht ordnungsmäßig gehandhabt wird: 10405. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.

Bekanntmachung

des Resultates der in diesem Jahre im Bereiche des landwirthschaftlichen Cen- tral-Vereins für den Regierungsbezirk Cassel abgehaltenen Prämienschauen über Pferdezucht-Material.

(Fortsetzung.)

II. Schaubezirk Hofgeismar.

i. In der Abtheilung der einjährigen Stutfüllen.

1) Gutsbesitzer Sonradi aus Sielen, Kreis Hofgeismar, für sein einjähriges braunes Füllen vom Hassan.

2) David Neutze aus Riedermeiser, Kreis Hofgeismar, für sein einjähriges Fuchsfüllen mit Blesse, linker Hinterfuß weiß, vom Trotter.

3) Fridolin Rüddenklan aus Ersen, Kreis Hofgeismar, für sein einjähriges Fuchsfüllen mit Flocke vom Trotter.

4) Johannes Uffelmann aus Hümme, Kreis Hofgeismar, für sein einjähriges Füllen, Sommerrappe, vom Hassan.

2. In der Abtheilung der zweijährigen Stutfüllen.

1) Gutsbesitzer Höster aus Friedrichsfeld, Kreis Hofgeismar, für sein zwei­jähriges Schimmelfüllen vom Hassan.

2) Wilhelm Neutze aus Riedermeiser, Kreis Hofgeismar, für sein zweijähriges braunes Füllen, rechte Hinterkrone weiß, vom Priam.

8) Ernst Fülling aus Zwergen, Kreis Hofgeismar, für sein zweijähriges braunes Füllen, rechter Hinterfuß weiß, vom Priam.

3. In der Abtheilung der dreijährigen Stutfüllen.

1) Friedrich Neutze aus Riedermeiser, Kreis Hofgeismar, für sein dreijäh­riges Rothschimmelfüllen vom Herzendaus.

2) Heinrich Fischer aus Rieder-Listingen, Kreis Wolfhagen, für sein dreijäh­riges Fuchsfüllen vom Egoist.

4. In der Abtheilung der Mutterstuten.

Friedrich Rüddenklan aus Ersen, Kreis Hofgeismar, für seine vierjährige Mutterstute vom Trotter, (Ackerschlag).

Johs. Heinrich Bertelmann aus Riedermeiser, Kreis Hofgeismar, und

Außerdem erhielten Freideckscheine:

Bürger Bonacker aus Hofgeismar, Kreis Hofgeismar.

III. Schaubezirk Fohlenweide Bieberstein.

1. In der Abtheilung der einjährigen Stutfüllen.

1) Nicolaus Pfeffermann aus Dieteeshahn, Kreis Fulda, für sein einjäh­riges Rappiüllen, linke Hinterfessel weiß, vom Quick.

2) Philipp Birkenbach auS Riederbiber, Kreis Fulda, für sein einjähriges braunes Füllen, rechter Hinterfuß weiß, vom Thunderklapp.

3) Joh. M. Sondergeld aus OberUsfhausen, Kreis Hünfeld, für sein einjäh­riges Schimmelfüllen vom Scherz.

2. In der Abtheilung der zweijährigen Stutfüllen.