für den
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Mittwoch den 12. Dezember
1S77»
DaS „Kreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabend. Preis desselben bei der Expedition 1 Mark pro Quartal bei k« Postanstalten kommt der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die dreispaltige Zeile oder deren Raum mit 16 Pfg. berechnet.
Amtliches
Kreis Hersfeld.
Unter Hinweisung auf meine Verfügungen vom 24. September d. I. Nr. 9746 und vom 5. Dezember 1877 Nr. 12,201 in den Nrn. 77 und 97 des Kreisblattes, mache ich die Herren Bürgermeister der Landgemeinden darauf aufmerksam, daß die Kosten der Feuerwehr-Einrichtungen resp. die Zinsen und Abträge von den, zu deren Bestreitung erborgt werdenden, Kapitalien aus den Ge- meindekassen zu bestreiten sind.
Würde in Folge dessen die Erhebung von mehr Umlagen nothwendig, so sind diese mit den übrigen Umlagen zu erheben und ist dabei kein anderer Vertheilungsfuß anzuwenden als der für die Umlagen überhaupt herkömmlich bestehende oder statutarisch eingeführte.
Es würde namentlich ganz ungesetzlich sein, etwa das Brandversicherungskapital zum Maßstabe zu nehmen.
Sodann mache ich die Herren Bürgermeister nochmals und zwar ganz ausdrücklich auf dre Warnung vom 30. Juli ? 1877 Nr. 7790 in Nr. 61 des Kreisblattes aufmerksam mit dem Bemerken, daß, sobald die Arbeiten wegen Beschaffung der Spritzen für den ganzen Kreis zu Ende geführt sein werden, ich auch gemeinschaftlich mit den 5 Herren Oberbrandmeistern das Nöthige , wegen zweckmäßiger, guter und billiger Beschaffung von Schläuchen, Steigerausrüstungsgegenständen, Leitern, Einreißhaken, Uniformen, Helmen rc. ic„ nachdem das deshalbige Bedürfniß genau festgestellt fein wird, einleiten werden.
Im Uebrigen verweise ich auf den §. 5 des Statuts für Frei- willigen-Feuerwehren in Nr. 96 des Kreisblattes.
HerSfeld, den 10. Dezember 1877.
12,340*. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.
Für die Feuerwehren des Kreises Hersfeld sollen circa 70—80 < Spritzen zur Anschaffung kommen, welche nach Bedürfniß und Leistungsfähigkeit der Gemeinden in folgende Kategorieen eingetheilt worden sind.
A. vierrädrige Wagenspritze mit Saugwerk, zweistrahlig, zu den vorläufig angenommenen Preise von 1200—1500 Mark.
* B. vierrädrige Wagenspritze mit Saugwerk zweistrahlig, zu 1000-1100 Mark.
C. vierrädrige Wagenspritze zu 600—700 Mark.
D. zweirädrige Karrenspntze zu 350—400 Mark.
E. Butten- bezw. Krückenspritze zu 50—100 Mark.
A und B muffen zugleich als Zubringer verwendbar, D so eonstruirt sein, daß sie, an einen Wagen angehängt, sich zum Landtransport eignet, alle müssen das Metz'sche Normalgewinde haben. H Fabrikanten, welche auf die Lieferung reflektiren, wollen ihre f 4 Offerten, die eine genaue Beschreibung der Spritzen möglichst mit Zeichnungen, Angabe der Leistungsfähigkeit, Bedienungsmannschaft und dgl. sowie die Zeit, in welcher die Herstellung erfolgen könnte, und den Preis franco Hersseld, Ziel 3 Monate vom Tage der Lieferung an, in deutscher Reichswährung enthalten müssen, bis zum 15. Januar 1878 spätestens anher einreichen. Offerten und Zeichnungen werden nicht zurückgegeben.
Vorbehalten wird die Franco-Einforderung von Musterspritzen zur Prüfung; ebenso die eventuelle Vertheilung der Gesammtliefe- rung an mehrere Fabriken. Weitere Auskunft wird auf Anfrage jederzeit ertheilt. Zwischenhändler verbeten.
Hersfeld, Provinz Hessen-Nassau, den 11. Dezember 1877. 12,426. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.
Die Ortspolizeiverwaltungen und die Königliche Gendarmerie werden hierdurch benachrichtigt, daß das Urtel des Königlichen Kreisgerichts zu Dortmund vom 19. Mai d. I., wonach auf Vernichtung aller vorfindlichen Exemplare des Gedichts „Es muß bald anders werden" gedruckt bei Ostermann in Dortmund, verfaßt von Buchbender, erkannt worden war, nunmehr rechtskräftig geworden ist.
Hersfeld, am 10. Dezember 1877.
12,368.___Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.
Nachdem die Gemeindebehörden zu Landershausen beschlossen haben, eine eigene Feuerwehr zu bilden, ist die Feuerwehr Landershausen unter Nr. 34b eingetragen worden und bleibt in Folge dessen und des bereits früher erfolgten ÄuStritts der Feuerwehr Nr. 34a Wüstfeld die Feuerwehr Conrode als Feuerwehr Nr. 34 bestehen.
HerSfeld, am 11. Dezember 1877.
12,427._____Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.
Nachdem die Gemeindebehörden zu Willingshain erklärt haben, eine eigene Feuerwehr bilden zu wollen, ist die Feuerwehr Willingshain unter 3lr. 27a in die Feuerwehrliste des Kreises eingetragen worden und bleibt in Folge dessen die Feuerwehr Gersdorf als Feuerwehr Nr. 27 bestehen.
Hersfeld, den 10. Dezember 1877.
12387. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.
500 Reichsmark Belohnung, — Unter Bezugnahme auf meine Bekanntmachung, betreffend den in der Nacht zum 5. November d. I. in der Wohnung des Oberstlieutenant Herrn v. Nisewand hierselbst verübten schweren Diebstahl, bei welchem außer mehreren anderen Gegenständen die Spitzen der Standarten des 1. Westfälischen Husaren-Regiments Nr. 8 und des 5. Reserve-Husaren-Regiments, sowie die Fahne des hiesigen Landwehr- Bataillons gestohlen sind, bringe ich hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß Demjenigen eine Belohnung von „Fünfhundert Reichsmark" zugesichert ist, welcher den oder die Thäter zur Anzeige bringt, beziehentlich so nachweiset, daß deren Bestrafung erfolgt.
Ich ersuche daher Jeden, welcher über die Thäter oder den Verbleib des gestohlenen Gutes Auskunft geben kann, sich an die hiesige Polizeibehörde oder auch dierect an mich mit seinen Mittheilungen zu wenden.
Paderborn, am 0. December 1877.
Der Staatsanwalt Müller.
Berlin W., den 5. Dezember 1877. Bekannmachung.
Die Weihnachtssendungen betreffend.
Mit Rücksicht auf die bekannten Verhältnisse richtet das General-Postamt auch in diesem Jahre an das Publikum in dessen eigenem Interesse das Ersuchen, mit den Weihnachtsversendungen bald zu beginnen, damit sich die Packetmassen nicht in den letzten Tagen zusammendrängen und damit nicht die pünktliche Uederkunft gefährdet wird.
Zugleich wird ersucht, die Packete dauerhaft zu verpacken, namentlich nicht dünne Pappkasten, schwache Schachteln und Cigarren- kisten zu benutzen, und die Aufschrift der Packete deutlich, vollständig und haltbar herzustellen. Die Packetaufschrift muß bei frantirten Packeten auch den Frankovermerk, bei Packeten mit Postvorschuß den Betrag desselben, bei Packeten, welche nach der Ankunft amj Bestimmungsorte sogleich bestellt werden sollen, den Vermerk „durch Eilboten" und bei Packeten nach größeren Orten thunlichst die Angabe der Wohnung des Empfängers, bei Packeten nach Berlin auch den Buchstaben des Postbezirks enthalten. Zur Bescheunigung, des Betriebes trägt es wesentlich bei, wenn die Packete franstet abgesandt werden.
Kai serliches General-Postamt. Wieb e.
Druckfehler-Berichtigung» In dem Ausschreiben König-