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KreisMblatt

für den

.Kreis Hersfest).

L. Mittwoch den 15. Januar 1819*

DaSKreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition 1 Mark pro Quartal bei den Postanstalten kommt der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die dreispaltige Zeile oder deren Raum mit 10 Pfg. berechnet.

Bestellungen auf dasHersfelder Kreisblatt" werden noch fortwährend von allen Kaiserlichen Post­anstalten und von der Expedition entgegengenommen.

Amtliches.

Des Königs Majestät haben mittelst Allerhöchster Ordre vom 16. v. Mts. dem Comite für die IV. Dresdener Pferdeausstellung die Erlaubniß zu ertheilen geruht, zu derjenigen Ausspielung von Equipagen, edlen Pferden rc., welche dasselbe im laufenden Jahre bei Gelegenheit der von ihm unternommenen Ausstellung mit Ge­nehmigung der Königlich Sächsischen Landesregierung in Dresden zu veranstalten beabsichtigt, auch im diesseitigen Staatsgebiete Loose zu vertreiben.

Den Verwaltungs- und Polizeibehörden unseres Bezirks geben wir hiervon mit der Veranlassung Nachricht, dafür zu sorgen, daß dem Vertriebe der qu. Loose, deren Preis 3 Mark pro Stück be­trägt, kein Hinderniß entgegengestellt wird. .

Caffel, den 7. Januar 1879.

Königliche Regierung, Abth. des Innern.

^Des Königs Majestät haben mittelst Allerhöchster Ordre vom 16. v. Mts. dem Comite für den Zuchtmarkt für edlere Pferde zu Neubrandenburg die Erlaubniß zu ertheilen geruht, zu der Lotterie von Pferden, Equipagen rc., welche dasselbe bei Gelegenheit des im laufenden Jahre daselbst stattfindenden Zuchtmarktes mit Geneh­migung der Landesregierung des Großherzogthums Mecklenburg- Strelitz zu veranstalten beabsichtigt, auch im diesseitigen Staatsge­biete Loose zu vertreiben.

Die Verwaltungs- und Polizeibehörden werden hiervon mit der Auflage in Kenntniß gesetzt, dafür zu sorgen, daß der Vertrieb der qu. Loose, deren Preis auf 3 Mark pro Stück festgesetzt worden ist, » in Ihren resp. Bezirken nicht beanstandet wird.

Cassel, den 9. Januar 1879.

Königliche Regierung, Abth. des Innern.

Kreis Hersfeld.

Für Carl Heinrich Ringt er geboren am 20. Juli 1862 zu Friedewald ist um Entlastung aus dem Preußischen llnterthanen- ' verbände behufs Auswanderung nach Amerika nachgesucht worden.

Hersfeld, am 11. Januar 1879.

347. Der Königliche Landrath.

J. V.: Heeg, Kreissecretair.

Diejenigen Herren Bürgermeister zc. des Kreises, welche die Verfügung vom 17. Dezember v. J. Nr. 12649, KreisblattNr. 101, die Erfahrungen bezüglich der Untersuchung des Schweinefleisches aus Trichinen betreffend, noch nicht erledigt haben, werden hiermit aufgefordert, dies noch bis spätestens zum 25. d. M. zu thun widrigenfalls die betreffende Sache durch einen Strafboten abgeholt werden wird.

Hersfeld, am 15. Januar 1879.

12649. Der Königliche Landcath.

J. V.: Heeg, Kreissecretair.

Hersfeld, am 14. Januar 1879.

Die Ortspolizeiverwaltungen und die Königliche Gendarmene des Kreises werden unter Bezugnahme auf meine Mittheilung vom 26. August v. I. Nr. 8497 Kreisblatt Nr. 69 benachrichtigt, daß das Königliche Kreisgericht zu Hirschberg durch Beschluß vom 12. d. Mts. Die vorläufige Beschlagnahme der im Verlage des Buchhänd­lers Petzoldt daselbst erschienenen, mit Bildern illustrulen Druckschrift:

Es steht ein Wirthshaus an der Lahn. Humoreske. In Knitteln gereimt. Hirschberg in Schlesien. Verlags-Magazin." ausgesprochen hat, weil in derselben der Thatbestand des §. 184 des Reichsstrafgesetzbuchs vorliegt und auf der Druckschrift der Name des Verlegers nicht genannt ist.

Die vorgedachte Druckschrift ist eine Nachbildung der in meiner Mittheilung vom 26. August 1878 bezeichneten von Petzoldt verleg­ten Druckschrift mit dem gleichen Titel, bezüglich Deren die Unbrauch- barmachung durch Erkenntniß des CriminalsenatS des Königlichen Appellationsgerichts zu Breslau vom 15. Juni pr. ausgesprochen worden ist.

476. Der Königliche Landrath.

I. V.: Heeg, Kreissecretair.

Hersfeld, den 14. Januar 1879.

Die Ortspolizeiverwaltungen und die Königliche Gendarmerie des Kreises benachrichtige ich unter Bezugnahme auf meine Mitthei- lung vom 7. September v- I. Nr. 8912 Kreisblatt Nr. 72, daß der Redacteur Franke zu Habelschmerdt durch das in der Sitzung des CriminalsenatS des Königlichen Appellationsgerichts zu Breslau vom 14. December 1878 bestürzte Erkenntniß des Königlichen KreiS- gecichts zu Habelschmerdt vom 30. September 1878 von der Anklage aus §. 131 des St. G. B. freigesprochen worden und dadurch auch die Beschlagnahme des AufrufsAn die Wähler der Kreise Glatz- Habelschwerdt" in Wegfall gekommen ist.

474. Der Königliche Landrath.

_____ _______I. V.: Heeg, Kreissecretair.

Hersfeld, den 14. Januar 1879.

Die Ortspolizeiverwaltungen und die Königliche Gendarmerie des Kreises werden hierdurch benachrichtigt, daß durch Beschluß der Rathskammer des Stadtgerichts zu Frankfurt a.sM. vom 18. Dezem­ber v. I. die vorläufige Beschlagnahme

der Nr. 99 der in Wien erscheinenden politisch-humoristischen ZeitschriftKikeriki" vom 12. Dezember v. I. wegen einer auf der letzten Seite durch eine Abbildung und Unter­schrift verübten Beleidigung Seiner Majestät des Deutschen Kaisers auf Grund §. 95 St. G. B. bestätigt worden ist.

475. Der Königliche Landrath.

I. V.: Heeg, Kreissecretair.

1374. Die Königliche Kreishauptmannschaft hat, wie hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird, in ihrer Eigenschaft als Landespolizeibehörde den Ver­band der Buchbinder und verwandter Geschäftszweige mit dem Sitze in Leipzig nach Maßgabe von §. 1 Absatz 2 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefähr­lichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober laufenden Jahres verboten. Leipzig den 18. Dezember 1878.

Königliche Krcishauptmannschaft. Graf zu Münster.

1. Auf Grund des §. 12 des ReichsgesetzeS gegen die gemeingefährlichen Be­strebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß sie in Der sozialistischen Buchhandlung von Henri Kistemaeckers zu Brüssel 1878 erschienene nicht periodische Druckschrift: Mon amil e Sergeant de ville Nasi-Revanche / (Episode de la Commune)" von Leon Cladel, nach §. 11 des gedachten Gesetzes durch die unterzeichnete Landespolizeibehörde verboten ist. Berlin den 26. Dezember 1878.

Königliches Polizei-Präsidium, von Madai.

2. Aus Grund veS §. 12 des Reicysgesetzes gegen die gemeingefährlichen Be­strebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die vom 25. Dezember 1878 datirte Nr. 16 der in Berlin erscheinenden Zeitung:Berlin, Organ für die Interessen der Reichshauptstadt" (Hauptblatt und Beilage), sowie das fernere Erscheinen dieser periodischen Druckschrift, nach §. 11 des gedachten Gesetzes durch die unter­zeichnete Landespolizeibehörde Vorboten ist. Berlin den 28. Dezember 1878.

Königliches Polizei-Präsidlum. von Madai.

3. Auf Grund des §. 12 des ReichSgesetzes gegen die gemeingefährlichen Be­strebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß wir die im Verlage von H. H. Born zu