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für den
Kreis HersfelÄ.
JN* » Mittwoch teil 22. Januar 18»»
Das „Kreisblait" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition l Mark pro Quartal bei den Postanstalten kommt der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die dreispaltige Zeile oder deren Raum mit 10 Pfg, berech nct.
Amtliches.
Kreis HerSfeik.
Cassel, den 6. Januar 1879.
Von dem Herrn Handeis-Minister ist durch Erlaß vom 24. v. Mts. IV. 17792 bestimmt worden, daß die Ausfertigung der nach der Vorschrift des § 137 der Gewerbeordnung in der Fassung des Gesetzes vom 17. Juli v. I. (R. G. Bl. S. 199 figde.) für Kinder unter 14 Jahren erforderlichen Arbeitskarten auch dann, wenn deren Beschäftigung beim Betriebe von Bergwerken, Salinen und Ausbe» reitungsanstalten, welche der polizeilichen Aussicht der Bergbehörden unterliegen erfolgen soll, durch die gewöhnlichen Ortspolizeibehörden zu bewirken ist.
Im Uebrigen machen wir noch darauf aufmerksam, daß es bei dem bisherigen Verhältnisse verbleibt, wonach die Aussicht über die Ausführung der Vorschriften des gedachten Neichsgesetzes über die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter (§. 139b a. a. O.) bei den bezeichneten Werken von den zuständigen Remeibeamten wabrzunehmen ist, und zwar ausschließlich ohne Mitwirkung der ordentlichen Polizeibehörden.
Ew. Hochwohlgeboren wollen hiernach die Ortspolizeibchörden Ihres Kreises (Bezirks) mit entsprechender Anweisung versehen.
Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.
Kühne.
An sämmtliche Königliche Landräthe rc.
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Wird den Herren Bürgermeistern und Ortsverwaltern des Kreises hier durch zur Kennlmßnabme und Nachachtung mitgetheilt.
Hersfeld, am 20. Januar 1879.
526. Der Königliche Landrath Freiherr von B r o i ch.
Hersfeld, den 20. Januar 1879.
Mit Rücksicht auf das hervorragende Interesse der Frage der Lohkultur für die deutsche Gerberei, welche noch immer mit einem großen Theil ihrer Bezüge auf das Ausland angewiesen ist, wünscht der Herr Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten den derzeitigen Umfang der Lohproduktion in Preußen möglichst genau festgestellt zu wissen, und ergeht demgemäß an die Herren Bürgermeister und Ortsverwalter des Kreises die Aufforderung, den Flächeninhalt der in ihrem Verwaltungsbezirke zur Zeit zur Lohkultur verwendeten Waldungen, mit Ausschluß der Staats- und Gemernde- Waldungen, sowie das Gewicht der von diesen Flächen erzielten jährlichen Produktion an Gerberrinde — und zwar junge Elchen- spiegelrinde, alte Eichenrinde und Fichlenrinve thunlichst getrennt gehalten — zu ermitteln, und das Ergebniß bis zum 20. k. Mts. dahter anzuzeigen.
Zugleich richte ich an die Privatwaldbesitzer das Ersuchen, in Anbetracht der Wichtigkeit der Sache den Ortsvorständen bei den anzustellenden Erhebungen thunlichst behülflich sein zu wollen.
422. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.
Hersfeld, am 20. Januar 1879.
Die Herren Ortsvorstände des Kreises werden hierdurch aufgefordert, über die in ihren Gemeinde- resp. Gutsbezirken vorhandenen nicht fiskalischen Waldungen eine Nachweisung aufzustellen und bis zum 10. k. Mts. an her vorzulegen, welche genauen Aufschluß giebt über:
1) den Umfang (Flächeninhalt) der Waldungen,
2) die Besitzverhältnisse derselben, und zwar welche Flächen
a) reines Eigenthum der politischen Gemeinde sind,
b) zwar der politischen Gemeinde gehören, an deren Nutzung
jedoch eine bestimmte, näher anzugebende, Anzahl Berechtigter einen gewissen, sveciell aufzuführenden Antheil hat, c) im Besitze einer Genossenschaft sich befinden (Jntereffen- tenwald),
d) im Wege der Gemeinheitstheilung oder Servituten- Ablösung einer Mehrheit von Interessenten als Waldgrundstücke, bestanden oder unbestanden, überwiesen worden sind;
3) die Rechtsverhältnisse, auf welche der unter c und d vorkommende gemeinschaftliche Besitz sich gründet, und
4) den wirthschaftlichen Zustand, also Bestand (nach Holzarten), Betriebsart (ob Hochwald, Eichenschälwald rc.) und Administration der einzelnen vorstehend bezeichneten Waldflächen.
Sind keine Waldungen vorhanden, so ist Negativ-Anzeige zu erstatten.
12794. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.
Die Drenstmagd Elisabeth Sippel aus Stäcklos, 21 Jahre alt, hat um Ertheilung eines Reisepasses nach Amerika nachgesucht.
Hersfeld, am 17. Januar 1879.
616. Der Königliche Landrath.
J. V.: Heeg, Kreissekretair.
37. Auf Grund des §. 12 des Neichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Druckschrift: „Assisen-Rede," gehalten vor den Geschworenen zu Düsseldorf am 3. Mai 1849 von Ferdinand Lasalle, Braunschweig, Druck und Verlag von W. Bracke jr. 1876, nach § II des gedachten Gesetzes durch die unterzeichnete Landespolizeibehörde verboten worden ist.
Oppcln den 31. Dezember 1878,
Königliche Regierung, Abth. des Innern.
38. Die Königliche Kreishauptmannschaft hat in ihrer Eigenschaft als Landes - Polizeibehörde die nachstehend verzeichneten nicht periodischen Druckschriften auf Grund von §. 11 Absatz 1 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober d. I. verboten:
1) Kulturkampf und Volksschule in Preußen. Eine Skizze vom Verfasser der Schrift: „Die Volksschule und die Lage ihrer Lehrer in der Provinz Preußen." Leipzig, 1876. Druck und Verlag der Genossenschaftsbuchdruckerei.
2) Der Bürgerkrieg in Frankreich. Adresse des Generalraths der Internationalen Arbeiter-Assoziation an alle Mitglieder in Europa und den Vereinigten Staaten. Neuer Abdruck. Leipzig. Druck und Verlag der Genossenschaftsbuchdruckerei. 1876.
3) Die Parteipresse, ihre Bedeutung und Organisation. Von Carl Hirsch. Leipzig 1876. Druck und Verlag der Genossenschaftsbuchdruckerei.
4) Die religiöse Frage und das arbeitende Volk. Motto: Die Arbeiter sind der Fels, auf den die Kirche der Gegenwart gebaut werden soll. F. Lafsalle. Leipzig. Kommissionsverlag von R. E. Höhme.
5) Der arine Conrad. Zllustrirter Kalender für das arbeitende Volk für 1877. Zweiter Jahrgang. Leipzig. Druck und Verlag der Genoffenschafts- buchdruckerei.
6) Der arme Conrad. Jllustrirter Kalender für das arbeitende Volk für 1878. Dritter Jahrgang. Verlag der Genosfenschastsbuchvruckerei zu Leipzig. Druck der Allg. Deutschen Assoziationsbuchdruckerei fEingetr. Genossenschaft) zu Berlin.
7) Allgemeine Statuten und Verwaltungs-Verordnungen der Internationalen Arbeiterassoziation. Amtliche deutsche Ausgabe, revidirt durch den Generalrath. Leipzig, Verlag des „Volksstaat." Druck von F. Thiele.
8) Unsere Russischen Angelegenheiten. Antwort auf den Artikel des Herrn Herzen: „Die Ordnung herrscht" (Kolokol Nr 233) von A. Serno-Salowie- witsch. Aus dem Russischen übersetzt von S. L. Borkheim, Leipzig. Verlag der Expedition des „Volksstaat." 1871.
9) Die politische demi-monde von Adolph Hepner. Erstes Heft: Das Leipziger „Tageblatt." Zugleich eine allgemeine Darstellung des Zusammenhangs Bonaparte's mit der Bourgeoisie. Leipzig 1870. Druck und Kommissionsverlag von F. Thiele.
10) Praktische Emanzipationswinke. Ein Wort zur Förderung der Ge- werksgenossenschasten von Carl Hillmann. Leipzig Verlag der GenoffenschaftS- buchdruckerei. 1873.
11) Die Bakunisten an der Arbeit. Denkschrift über den letzten Aufstand in Spanien von Friedrich Engels. (Separatabdruck aus dem „VolkSstaat").