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AreisWblatt

für den

Rreis Herssesd.

^F 12» Sonnabend den 8. Februar 1839.

Da-Kreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition 1 Mark pro Quartal bei den Postanstalten kommt der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die dreispaltige Zeile oder deren Raum mit 10 Pfg. berechnet.

Amtliches.

Kreis Hers seid.

Gaffel, den 23. Januar 1879.

Wir machen Ew. Hochwohlgeboren darauf aufmerksam, daß auch in diesem Frühjahr wieder Baumwärter-Lehrlinge in das Kö­nigliche pomologische Institut hierjelbst ausgenommen werden. Be­züglich der Bedingungen unter denen die Aufnahme erfolgt, verweisen wir auf unsere Verfügung vom 2. Februar 1874 A. I. 1735.

Der Kursus wird im Laufe des Monats März seinen Anfang r nehmen.

Gleichzeitig theilen wir Ew. Hochwohlgeboren hierdurch mit, daß auch wieder Edelreiser der in unserer Crrcular Verfügung vom 16. Dezember 1677 verzeichneten für die klimatischen Verhältnisse unseres Regierungsbezirks am meisten geeigneten Obstsorten an die sich des­halb zeitig an die Administration des pomologischen Instituts Meldenden gegen billige Verrechnung der Verpackung unentgeltlich abgegeben werden; soweit der Vorrath reicht.

Ew. Hochwohlgeboren wollen das hiernach Erforderliche baldigst zur öffentlichen Kenntniß bringen, insbesondere auch dahin wirken, daß Seitens der Gemeinden geeignete Leute dem Lehrkursus für Baumwärter zugeschickt werden.

Königliche Regierung, Abtheilung des Innern. Kühne.

An die sämmtlichen Königlichen Landräthe rc.

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Wird den Herren Ortsvorständen des Kreises unter dem Be­merken mitgetheilt, daß das Verzeichniß der Edelreiser, von deren , unentgeltlichen Abgabe in vorstehendem Erlasse die Rede ist, in dem Kreisblatte Nr. 103 vom Jahre 1877 abgeoruckt sich findet, und daß der Baumwärterlehrling wie bisher 90 Pfg. Lohn pro Tag erhält, und das zu zahlende Kostgeld 39 bis 42 Mark pro Monat beträgt.

In richtiger Erkenntniß des großen Nutzens, welchen die rationell betriebene Obstbaumzucht abzuwerfen vermag, wollen die Gemeinde­behörden die hier gebotene Gelegenheit zur Ausbildung tüchtiger Obstbaumwärter nicht unbenutzt lassen, geeigneten Falles auch mit Nachbargemeinden gemeinsam die Entsendung eines Baumwärterlehr- linges in das Königliche pomologrsche Institut zu Gaffel zur Aus­führung bringen.

Hersseld, den 1. Februar 1879.

1236. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.

Nachdem dahier zur Sprache gekommen ist, daß von einzelnen Todtenbeschauern in den Landgemeinden aus anscheinender Unkenntniß | eine höhere Gebühr für bie Besichtigung eines Leichnams und die Ausstellung des Leichenscheines in Anspruch genommen wird, als nach §. 13 des Ministerial- Ausschreibens vom 15. Mai 1824 von Denselben begehrt werden darf, werden die Herren Ortsvorstände in den Landgemeinden angewiesen, die Todlenbeschauer mit dem Inhalt des bezeichneten Paragraphen, aus welchem sich ergibt, daß dieselben für ein solches Geschäft nur 50 Pfennige fordern können, genau bekannt zu machen und denselben zugleich zu eröffnen, daß eine Ueberschreitung ihres Forderungsrechtes nach §. 16 ibidem strafbar fein würde, und wollen die Herren Octsvorstände selbst auf genaue Beachtung jener Bestimmungen halten.

Hersseld, den 31. Januar 1879.

1059. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.

198. Die Königliche Kreishauptmannschast hat, wie hiermit zur

öffentlichen Kenntniß gebracht wird, in ihrer Eigenschaft als Landes­polizeibehörde die nicht periodische Druckschrift:

König Mammon und die Freiheit. Ein Bilderbuch für kleine und große Kinder. Entworfen und gezeichnet von L. Berg. Text zusammengestellt von E. Roßbach. Leipzig, Druck und Verlag der Genossenschaftsbuchdruckerei."

nach Maßgabe von §. 11 Absatz 1 des ReichSgesetzes gegen die ge­meingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober vorigen Jahres verboten. Leipzig den 24 Januar 1879

Königl. Kreishauptmannschast. Graf zu Münster.

200. Die Königliche Kreishauptmannschast hat auf Grund §. 11 Abs. 1 und §. 12 des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Be­strebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 die nicht periodische Druckschrift:

Ausführlicher Bericht über die Verhandlungen des ersten deutschen Webertages, abgehalten zu Glauchau in Sachsen vom 28. bis 30. Mai 1871. Herausgegeben vom deutschen Weber-Central-Comite, Crimmitschau 1871. Druck und Verlag von Junghahn Stolle und Comp."

verboten. Zwickau den 27. Januar 1879.

Königl sächsische Kreishauptmannschast. Dr. Hübel.

201. Daß die hier im Selbstverlag des Verfassers erschienene Druckschrift:

Deutsches Arbeiterleben, oder: Durch Selbsthülfe zur Staatshülfe, von Adolph Brockmann,"

auf Grund des §. 11 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 von uns verboten und daß ebenso auf Grund §. 14 desselben Gesetzes die Beschlagnahme sämmtlicher noch vorhandener Exemplare dieser Druck- schrift von uns verfügt worden ist, wird andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Gera den 25. Januar 1879.

Fürstliches Landrathsamt. Seifarth.

Tagesbegebenheiten.

Berlin, 6. Febr. Fürst Bismarck mit Familie ist heute Abend 9 Uhr von Friedrrchsruh hier eingetroffen.

Laut einer filiert). Kabinets-Ordre vom 23 Januar l JS. werden in diesem Jahr das 1., 2. und 15. Armee-Corps jedes für sich große H er bst -Uebungen vorSr. Majestät dem Kaiser abhalten. Zeit und Ort dieser Uebungen wird noch näher bestimmt. In der Provinz Schlesien wird unter dem Commando des Generalmajors v. Drigalskl ein Kavallerie Divisions-Manöver abgehalten. Im August und September d. Js. wird bet Coblenz auf dem Plateau der Feste Alexander eine größere Belagerungs­Uebung nebst Minenkrieg in der Dauer von 6 Wochen bei dem Rheinischen Pionier - Bataillon Nr. 8 und unter Heranziehung von Theilen der Pionier-Bataillone Nr 7, 9, 10, 11, 14 und ev. 15 zur Ausführung kommen. Die übrigen Armeecorps halten ihre Herbstübungen nach Maßgabe der desfallsigen allgemeinen Bestim­mungen.

Köln, 5. Februar. Der Courierzug nach Berlin ist heute Nacht bei Station Porla entgleist. Die Lokomotive, ein Packwagen, der Postwagen und zwei Personenwagen sind den Damm herunter bis zur Glashütte gestürzt. Verschiedene Zugbeamte, fünf Postbeamte und mehrere Paffagiere sind verletzt; von den Postbeamten haben zwei schwere Verletzungen erlitten.

Im Royal-Theater in Glasgow brach am Sonnabend eine Stunde nach beendigter Vorstellung ein Feuer aus, wodurch das Ge-