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KreisMblatt

für den

Zireis Herssesis.

'^F 18. Sonnabend den 1. März 1879.

Da-Kreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwoch- und Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition 1 Mark pro Quartal bei Zen Postanstalten lommt der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die dreispaltige Zeile oder deren Raum mit 10 Pfg. berechnet.

Amtliches.

Des Königs Majestät haben mittelst Allerhöchster Ordre vom 5ten d. Mts. dem Vereine für die Pyrmonter Pferderennen zu gestatten geruht, zu der im Laufe dieses Jahres zu veranstaltenden Aussvielung von Pf«den und andern Gegenständen auch im diesseitigen Staatsgebiete und zwar in den Provinzen Hessen-Nassau und Hannover Loose zu vertreiben.

Die Verwaltungs- und Polizeibehörden haben dafür zu sorgen, daß dem Vertriebe der Loose, deren Preis auf 3 Mark pro Stück festgesetzt ist, in unserem Regierungsbezirk kein Hinderniß entgegengestellt werde.

, Cassel den 24. Februar 1879.

, Königliche Regierung, Abth. des Znnnern.

Von dem Herrn Ober-Präsidenten ist die von dem Vorstände des Diaconifsenhauses zu Trcysa zum Besten der Anstalt am 18. Oktober c. be­absichtigte Verloosung freiwilliger Geschenke und der Vertrieb der Loose inner­halb des Regierungsbezirks Cassel genehmigt worden.

Cassel den 15. Februar 1879.

Königliche Regierung, Abth. des Innern.

Kreis Hersfelr.

Cassel, den 13. Februar 1879.

Unter Bezugnahme auf die im Amtsblatte vom 25. Januar e.

Nr. 7 abgedruckte, im Einvernehmen mit uns von unserer Abthei­lung des Innern erlassene Polizei-Verordnung vom 21. Januar c., betreffend den Aufenthalt bezws. die Verwendung schulpflichtiger Kinder in Wirthschafts-Lokalitäten, bestimmen wir hierdurch behufs Jnstruirung ver Königlichen Schulvorstände, bezws. der Stadtschulde- putationen, daß in den §. 2 vorgesehenen Fällen bei mehrklassigen, von einem Rektor einheitlich geleiteten Schulen der letztere an die Stelle des LokalschulinspectorS, bezws. Stadtschulinspicienten tritt. Uebrigens ist in jedem Einzelfalle von dem Lokalschulinspector, bezws. Rektor der resp. Klassenlehrer (sofern der Rektor nicht selbst der betreffende Klassenlehrer ist) vorgängig zu hören. Die Herrn Land- räthe erhalten vorstehenden Erlaß zur Mittheilung an die Lokalschul- iospektoren und Lehrer. Den Herrn Ober- rc. Schulinspectoren geht derselbe direct zu.

^Königliche Regierung, Abtheilung für Kirchen» und Schulsachen.

Mittler.

An die Herrn Landräthe rc. *

HerSfeld, am 25. Februar 1879.

Wird den Königlichen Localschulinspectoren und Lehrern des KreifeS zur Kenntnißnahme mitgetheilt.

2478. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.

Dle^str Folge Ernennung des Lehrers Bolte zu Tann zum 2. Lehrer an der evang. Schule zu Bettenhausen erfolgende Erledigung der Schulstelle zu Tann vom 1. April d. I. ab wird mit dem Be­merken veröffentlicht, daß Bewerber um dieselbe ihre MeldungSge- suche unter Beifügung der nöthigen Sitten- und Befähigungszeug- Nisse binnen 3 Wochen bei dem unterzeichneten Königlichen Landrathe oder dem Königlichen Lokalschulinspector Herrn Pfarrer Krapf zu Mecklar einzureichen haben.

Hersfeld, am 27. Februar 1879.

2569. ___Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.

Gefunden: auf der Straße von HerSfeld nach Äsbach 1) ein Stab Elfen, 2) ein Stock, 3) ein Handschuh, 4) ein Zügel von Vinem Zaum, 5) ein Theil von einer Wagenhemme. Meldung der Eigenthümer bei dem Ortsvorstand zu Asbach.

Gefunden: auf dem Wege von LchenklengSfeld nach Unterwei­senborn eine TabakS-Pfeife. Meldung des EigenthümerS bei dem ÖrtSvorstand zu Unterweisenborn.

312. Die Nummer 61 der in Philadelphia erscheinenden, von derTageblatt- Publikationsgesellschaft" herausgegebenen periodischen Druckschrift:Phila­delphia-Tageblatt" wird von der unterzeichneten Landespolizeibehörde auf Grund der §§. 11 und 12 deS Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 hierdurch verboten.

Breslau den 17. Februar 1879.

Königliche Regierung, Abth. deS Innern. Sack.

313. Die unterzeichnete Königliche Kreishauptmannschaft hat auf Grund der §§. 11 und 12 des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 die nicht periodischen Druckschriften:

1)Betrachtungen über den Normalarbeitstag. Ein ernstes Wort an die Arbeiter von Chemnitz und Umgebung, von Joh. Most. Im Selbstver­läge des Verfassers. Chemnitz 1871. Druck der Genossenschastsbuchdruckerei in Chemnitz," und

2)Neueste- Proletarier-Liederbuch von verschiedenen Arbeiterdichtern. Ge­sammelt von Johannes Most. Dritte verbesserte Auflage, Chemnitz 1873. Druck und Verlag der Genossenschaftsbuchdruckerei"

verboten. Zwickau den 18. Februar 1879.

Königl. sächsische Kreishauptmannschaft. Dr. Hübet.

331. Die unterzeichnete Königliche Kreishauptmannschaft hat auf Grund von §. 11, Abs. 1, und §. 12 des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 den im Druck und Verlag der vormaligen Crimmitschauer Bürger- und Bauernfreund-Druckerei (August Jung- hahn) erschienenen Ausruf an die Wähler des 14. Wahlkreises verboten.

Zwickau den 20. Februar 1879.

Königl. sächsische Kreishauptmannschaft. Dr. Hübel.

AuS Heffen-Naffau.

Cassel, 26. Februar. Der Steinbrecher Andreas Werner von Dennhausen, welcher in dem Steinbruch unter dem Söhrberge bei Dennhausen beschäftigt war, wurde gestern Abend gegen 5 Uhr von einem mit Erdmasse herab­stürzenden Stein zerschmettert. Der Tod erfolgte augenblicklich. (H. W.)

Großalmerode, 26. Febr. Am 21. d., Abends gegen 8 Uhr, wurde das Maschinengebäude zu Fabrik Faulbach bei Großalmerode, welches dem Baron Waitz zu Eschen gehört, von Feuer ergriffen: Der Brand wurde auf das Gebäude^beschränkt.

Feuilleton.

Hatte Maaß.

Novelle von Elise Kraut.

(Fortsetzung.)

Dieser Brief entsank Erna'S Händen, ein Strom von Thränen rollte über ihre Wangen.

O Bella!" rief sie dann schmerzhaft bewegt,wohin führt Dich Eitelkeit und Vergnügungssucht!"

Sie saß lange still nachdenkend da, dann aber begab sie sich zu ihrem Vater. Doch wie sehr sie auch flehete, Herr Belford blieb unerbittlich, er beharrte fest in seiner Weigerung Bella'S Wechsel zu decken. Trostlos kehrte Erna nach ihrem Zimmer zurück, um Bella diese Mittheilung zu machen. Mit blutenoem Herzen ergriff sie die Feder, mußte solche aber wieder und immer wieder nieder legen, um den Flor zu beseitigen, der ihre Augen umhüllte; plötzlich aber sprang sie freudig in die Höhe und rief jubelnd:O ich hab'S, Bella, ich kann Dir helfen!" Rasch holte sie nun aus ihrem Schränk einen kostbaren Schmuck hervor, der ihr aus der Erbschaft ihrer Groß­mutter zugefallen war. Diesen und eine Summe baaren Geldes, die Ersparnisse von ihrem Nadelgelde, packte sie schleunig zusammen und legte einen Bries folgenden Inhaltes dabei:

Liebe Bella. Deinen Brief ausführlich zu beantworten dazu fehlt mir augenblicklich die Zeit, aber auch der Wille, denn Vieles darin mißfällt mir; ich beschränke mich also darauf, Dir nur mitzu- theilen, daß mein Vater nicht zu bewegen war, Deinen Wechsel zu