AreisWblatt
für den
Kreis gersfesö.
Mittwoch den 12. März
1819»
DaS „KreiSblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition 1 Mark pro Quartal bei den Postanstalten kommt der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die dreispaltige Zeile oder deren Raum mit 10 Pfg. berechnet.
Amtliches.
Kreis Hersfeld.
Zur Vornahme des diesjährigen Ersatz-Geschäftes für den Kreis Hersfeld sind folgende Termine bestimmt worden:
Donnerstag den 3. April d. J.
von Morgens präcis Z 8 Uhr ab Musterung der Militarrpflichtigen aus der Stadt Hersfeld und den Landgemeinden Allmershausen mit Hählgans, Aua, Biedebach, Biengartes, Eitra, Friedlos, Giltersdorf, Heenes, Hilperhausen, Kalkobes, KathuS, Kohlhausen, Meckbach, Mecklar und Meisebach.
Freitag den 4» April d. J.
von Morgens präcis |8 Uhr ab Musterung der Militairpflichligen aus den Landgemeinden Ober- geiS, Oberhaun, Oberrode, Perersberg, Reilos, Rohrbach, Roßbach, Rotensee, Sieglos, Sorga, Tann, Untergeis, Unterhaun, Wippers- Hain, Wllhelmshos, Niederaula, Allendn»^ Asbach, Beiersbausen- Lngr'U^ch,-Fs-»<iingen, dersdorf, MersyaüfeoT^GWkMMnsrode, Hat- tendach, Heddersdorf und Holzheim.
Sonnabend den S. April d. J.
von Morgens präcis |8 Uhr ab Musterung der Militairpflichligen «us den Landgemeinden Kem- merode, Kerspenhausen, Kirchheim, Keba, Kruspis, MengShausen, Niederjoffa, Oberstoppel, Neckerode, Reimboldshausen, Rotlerlerode, Eolms, Stärklos, Unterstoppel, Willi^shain, Friedewald, Bengen- dorf, Gethsemane, tzarnrode, Heimbstdshausen, Herfa, Heringen und Kleinensee. _ _ _
Montag den 7. Sprel tu I.
von Morgens präcis 18 Uhr ab Musterung der Militairpflichligen «s'den Landgemeinden Lau- tendausen, Leimbach, Lengers, WiddeShausen, Wölferehausen und sämmtlichen Gemeinden rc. des Amtsorichtsbezirks Schenklengsfeld.
Montag den 7. Spril d. J.
von Nachmrttags päcis 3 Ubr ab Loolung, sowie Classificatio- derjenigen Mannschaften der Reserve, Landwehr und Ersatz-Resere I. Classe, welche wegen häuslicher, gewerblicher und Familie,l-erhältmsse eine Zurückstellung für den Fall der Einberufung zu -n Fahnen beanspruchen wollen. Das Ersatz-Geschäkt w'd im hiesigen städtischen Rathhause vorgenommen. /
Die Herren Ortsvorstände Stadt- und Landgemeinden des Kreises, — selbstverständlich a» die Herren Ortsverwalter — werden angewiesen: . .
1) die militairpflichligen R^nschaften ihrer Gemeinden rc. und ^» die in der Zeit v< I Januar bis einschließlich den 31. ' Dezember 1859 g^renen, soweit sie nicht bereits in das Militair eingeste sind oder einen Ausstand erhalten
. den 1858, 1857 oder früher geborenen, ' welche in den-rsatz-Geschäften des vorigen Jahres zu- rückuestellt ükrählig geblieben oder gar nicht erschienen sind und den^ über ihr Militairverhältniß noch keine feste BestUlirNg erhalten haben, zu den vorbezeich^n Musterungsterminen vorzuladen,
2) in jenen Termin,sich persönlich einzufinden oder im Falle einer Verhinderu dafür zu sorgen, daß der Vicebürgermelster
3) für^die^rechtztige Gestellung der Militairpflichtige« zum
Ersatz-Geschäft Sorge zu tragen und denselben ausdrücklich zu eröffnen, daß sie mit sauberem Körper und reiner Wäsche zu erscheinen haben.
Militairpflichtige, welche ohne genügenden Ent - schuldigungsgrund im Musterungstermine nicht erscheinen oder bei Ausrufung ihrer Namen im Musterungslokale nicht anwesend sind, werden mit einer Geldstrafe bis zu 30 Mark oder Haft bis zu 3 Tagen bestraft; außerdem können ihnen die Vortheile der Loosung entzogen werden. Ist die Versäumn iß in böslicher Absicht oder wiederholt erfolgt, so kann die alsbaldige Einziehung zum Militairdienst als unsicherer Dienstpflichtiger erfolgen.
Diejenigen Personen, zu deren Gunsten eine Zurückstellung bezw. Befreiung vom Militairdienst beansprucht wird, haben sich im Musterungs-Termine ebenfalls einzufinden.'^ ----*>iv L/"renvrnworflands-tc—haben Vorstehendes zu wiederhalten Malen in ihren Verwaltungsbezirken, insbesondere den gestellungspflichtigen Mannschaften und deren Angehörigen bekannt machen zu lassen.
Reklamationen Mililairpflichtiger um Zurückstellung bezw. Befreiung vom Militairdienst, oder von Mannschaften der Reserve, Landwehr und Ersatz-Reserve I. Classe um Zurückstellung im Falle einer Mobilmachung des Heeres, sind schleunigst bei dem betreffenden Ortsvorstande anzubringen, welcher für ordnungsmäßige Aus- füllung des vorgeschriebenen Fragebogens (das Formular hierzu ist stets bei dem Buchdrucker Funk hier vorrälhig) sorgt; außerdem sind die nöthigen Atteste (pfarramtlicher Familienschein, SteuerbuchS- auszug, Hypothekenschein und Abschätzung durch die Ortstaxatoren bei Vorhandensein von Grundeigenthum rc.) der Reklamation beizu- fügen. Einer Beifügung von ärztlichen Attesten bedarf es nicht, da — wie schon oben erwähnt — diejenigen Personen, zu deren Gunsten eine Zurückstellung rc. vom Militairdienste beansprucht wird, im Musterungstermine mit zu erscheinen haben, wobei in Betreff ihrer Eiwerbsfähigkeit rc. die nöthigen Feststellungen durch den betreffenden Militairarzt, dessen Ausspruch allein maßgebend ist, bewirkt werden.
Zur vorläufigen Prüfung der erhobenen Ansprüche habe ich Termin
a. für die Militairpflichligen aus den Amtsgerichtsbezirken Hersfeld und 3lieberaula auf
Donnerstag den SO. März d.
b. für die Militairpflichligen aus den Amtsgerichtsbezirken Friedewald und Schenklengsseld aus
Freitag den 21. März d. J.
jedesmal Vormittags von 8 biß 12 Uhr in das Geschästslokal des Königlichen Landrathsamtes anberaumt, in welchen Terminen die betreffenden Ortsvorstände mit den beteiligten Militairpflichligen sich einzufinden und die Reklamationen vorzuzeigen haben.
Militairpflichtige, welche an Cpilepfie zu leiden behaupten, haben auf ihre Kosten drei glaubhafte Zeugen bei dem Bürgermeister ihres Wohnortes zu sistiren, welcher dieselben an Eides Statt protokollarisch darüber vernimmt, daß, wann, wie oft und in welcher Weise sie selbst die epileptischen Zufälle an dem betref. senden Militairpflichligen wahrgenommen haben. Diese Protokolle