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KreisWblatt

für den

Areis ^erssesö.

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Mittwoch den 2. April

187».

DaSKreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition 1 Mark pro Quartal bei ben Postanstalten kommt der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die dreispaltige Zeile oder deren Kaum mit 10 Pfg. berechnet.

Bestellurrqer» auf dasKreiSblatt für den Kreis HerSfeld" werden noch fortwährend von allen Kaiser­lichen Postanstalten und von der Expedition entgegen- genommen.__

Amtliches.

Kreis HerSfeld.

HerSfeld, den 1. April 1879.

Die Herren Bürgermeister des Kreises mache ich aus Anlaß eines Specialfalles daraus aufmerksam, daß der in Gemäsheil meiner Verfügung vom 19. Juni v. I. Nr. 6053 (Kreisblatt Nr. 49) bis zum 15. März jeden Jahres zu erstattende Bericht über oen Zu­stand der Kirchen-, Pfarr-, Küster- und Schutgebäude alle Mängel dieser Gebäude bezeichnen muß, welche voraussichtlich während des laufenden Jahres zu beseitigen sind.

Im Terminkalender ist das Nöthige zu notiren.

4004.__Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.

Hersseld, den 31. März 1879.

Der Dienstknecht Caspar Böller von Niederjossa 29 Jahre alt, hat um Ertheilung eines Reisepasses zur Reise nach Amerika nach- gesucht.

3903. ____Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.

Zugelaufen: ein junger hellbrauner Hund mit weißer Brust.^Der Eigenthümer kann denselben gegen Erstattung der Futterkosten bei Ackermann Caspar Rübenstahl zu Sölzerhof in Empfang nehmen.

DaS Ueberhandnehmen des Wuchers auf dem Lande, ist auch jetzt von dem Vorstände des landwirthschaftlichen Central-Vereins für den Regierungsbezirk Gaffel anerkannt, und in Folge eines, von einem Mitgliede desselben, eingebrachten Antrags, ist von dem Vor­sitzenden des genannten Vereins ein Circularschreiben an die sämmt­lichen landwirthschaftlichen Vereine des Regierungsbezirks erlassen, worin sie zum Bericht aufgefordert werden.

DasCircularschreiben will aber keinen Bericht mit allgemei­nen Redensarten, als:Der Wucher nimmt allenthalben überhand" oder:Der Wucher ruinirt den ganzen Bauern« stand" u. s. w.; sondern es will Fälle angeführt wissen, woraus hervorgeht, daß Wucher stattgefunden hat, ohne daß er gesetzlich strafbar war.

Ich bitte alle Diejenigen, welchen das Gemeinwohl am Herzen liegt sowohl freundlichst als dringend, vornehmlich bitte ich aber die Herren Geistlichen und Bürgermeister auf dem Lande, mir bis zum 30. April d. J schriftlich Fälle mitzutheilen, wo Bewucherung stattgefunden hat.

Wenn das Circularschreiben ausdrücklich volle Verantwortung bedingt, so möchte ich noch die Bitte hinzufügen bei jedem einzelnen Falle die Bemerkung hinzuzusetzen:Ich übernehme bie volle Ver­antwortung" oder:Ich übernehme keinerlei Verantwortung". Wo Fälle genau von dem Bewucherten bewiesen werde können, ist das Erstere vorzuziehen.

Wenn Documente von den Bewucherten ausbewahrt und, so liefern diese die vollständigsten Beweise, und bitte ich solche mit einzuschicken. Würden aber die Berichte zu umfangreich so genügt eS auch schon, wenn ein, durch Bewucherung hervorragender Fall speciell angeführt würde, und dann gesagt: so und so viel Fälle können in der Gemeinde noch namhaft gemacht werden.

Hersfeld, den 30. März 1879.

Der Director des landwirthschaftlichen KreisvereinS Hersseld. Zimmermann.

Berlin W., 19. März 1879.

Einführung eines Einheitsportos für Zeitungen unter Kreuzband an Personen der Besatzungen S. M. Schiffe im Auslande.

Vom 1. April d. J. ab sind auch Zeitungen unter Kreuzband an Personen der Schisisbesatzuugen solcher Deutschen Kriegsschiffe, welche sich außerhalb des Deutschen Reichs befinden, zur Beförderung durch Vermittelung des Marine» Postbüreaus in Berlin zugelaffen. Für derartige Sendungen ist an Porto allgemein der Betrag von 5 Pfennig für je 50 Gramm oder einen Theil dieses Gewichts vom Absender bei der Einlieferung zu entrichten. Die Aufschrift der Zeitungssendungen muß enthalten.

a) den Grad und die dienstliche Eigenschaft des Empfänger- oder das Amt, welches derselbe in der Marineverwaltung bekleidet;

10 den Namen der Schiffes, an dessen Bord der Empfänger sich befindet, c) die Angabe:durch Vermittelung des Hof-Postamt- in Berlin." Die Einschreibung ist bei den durch Vermittelung des Marine-Postbüreaus zu befördernden Zeitungen nicht zulässig.

General-Postmeister Stephan.

Tagesbegebenheiten.

Aus H«ff-n-Raffan.

Hersfeld, 27. März. In der letzten Zusammenkunft desBildungs- vereins" hielt Kreisphysikus Dr. Ahlborn einen Vortrag über die Trunk­sucht und ihre Folgen. Die zahlreich erschienenen Vereinsmitglieder folgten diesem interessanten Vortrag mit gespannter Aufmerksamkeit und nahmen ihn mit verdientem Beifall auf. Im Wesentlichen führte Dr. Ahlborn etwa Folgendes aus: Der Grundstoff der berauschenden Getränke ist der Alkohol. Unter diesem arabischen Wort, welches eigentlich ein feines Pulver zum Färben der Augen bezeichnet, versteht man den im höchsten Grad der Reinheit ge» wonnenen Weingeist. Die Wirkung ist bei dem Genuß kleiner Dosen eine vor­übergehende, bei dem Genuß großer eine pathologische, welche nachhaltige Störungen im menschlichen Organismus hervorruft. Der Alkohol äußert seine Wirkung auf das Nervensystem, auf die Verdauung u. s. w. Der absolute Alkohol ist dem Gift zu vergleichen. Aber auch große Dosen des verdünnten können tödtlich verlaufende Vergiftungserscheinungen zur Folge haben. Er gibt kein Organ, welches nicht durch den chronischen Alkoholismus krankhaft verändert würde. Vor allem tritt eine krankhafte Blutmischung ein. Die Faserstoffmenge nimmt ab, die wässerigen Bestandtheile nehmen zu. Bei denen, welche der Trunksucht ergeben sind, stellt sich Fettsucht ein. Avch in den inneren Organen lagert sich Fett ab (Fettleber, Fettherz u. s. w.) Katarrhe des Magens und der Lunge, Erkrankung des Nervensystems im Gehirn von der einfachen Blutüberfüllung biS zur Gehirnerweichung sind weitere Folgen. Sehr alkoholreiche Getränke, z. B. der Branntwein, sind keine Nahrungsmittel, als Genußmittel aber sind sie nur unter ganz besonderen Bedingungen von Vortheil, im Allge­meinen aber ganz entbehrlich, ja sie können oft recht schädlich sein. Bei großer Kälte leistet der Branntwein gute Dienste, wenn es gilt, einer augenblicklichen Nothlage abzuhelfen, dagegen ist er als Heizmaterial zu längerem Gebrauch in strenger Kälte ganz ungeeignet. Das nach seinem Genuß empsundene Wärme- gesühl hält nur kurze Zeit an. Hinterher entzieht der Alkohol Wärme durch das Verlangsamen des Stoffumsatzes. Bei großer Hitze und in den Tropen- ländern ist der Alkoholgenuß schädlich, weil er die zu Abkühlung des Bluts nothwendige Schweißabsonderung hemmt. Als Heilmittel ist jedoch der Alko­hol wirksam und vortrefflich, wenn die Lebensthätigkeit angefacht, die Herz­thätigkeit gehoben, die Körpertemperatur bei fieberhaften Krankheiten herabge­setzt werden soll. Hieraus wurden die Hauptspirituosen besprochen. Der Brannt­wein enthält 3070 H Alkohol, außerdem ätherisches Oel, das besonders im Kartoffelschnaps vorkommende Fuselöl, welches die gesundheitsschädliche Wirkung vermehrt. Das Bier enthält nur 38 g Alkohol, daneben die Extraktivstoffe des Malzes, den Bitterstoff des Hopfens und Salze, auf deren Menge der Nähr- werlh des Bieres beruht. Soll es den Branntwein verdrängen und zum Volks­getränk werden, muß es billig und von guter Qualität sein, (wie jetzt in Hers­seld.) Im Wein sind 320 g Alkohol enthalten. Daher die belebende Wir­kung. Der Reichthum an Salzen und Kohlenhydraten gibt ihm den Nährwerth. Die ätherischen Substanzen regen die Verdauungsthätigkeit an. Im zweiten Theil seines Vertrages behandelte Dr. Ahlborn den Konsum (Verbrauch) der alkoholischen Getränke und ihren Einfluß auf den gesellschaftlichen Organismus. Die Neigung zum Genuß hängt viel vom Klinta ab. Unter der tropischen Sonne ist das Bedürfniß nach Alkohol nicht groß. Es gibt da allerdings andere Berauschung-mittel, so das Opium. Die Völker des Morgenlandes wie die Türken, Perser, Chinesen und Japanesen sind mäßig. Der Konsum wird