KreisMokatt
für den
Nreis ^ersfefö.
J\? S8. Sonnabend den 5. April 18>9.
Das „Kreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition i Mark pro Quartal bei de» Postanstalten kommt der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die dreispaltige Zeile oder deren Raum mit
*0 Pfg. berechnet.
Bestellungen auf das „Kreisblatt für den Kreis Hersfeld" werden noch fortwährend von allen Kaiserlichen Postanstalten und von der Expedition entgegengenommen.
ämtlicOes.
Kreis Hersfelo.
Saffel, den 17. März 1879.
In der Zeit vom 1. bis 28. September d. J. wird am Lehrer-Seminar zu Usingen ein Turncursus für im Anst stehende Volksschullehrer der Provinz Hessen-Nassau abgehalten werden. Zur Theilnahme an demselben werden in Gemäßheit der dießfälllgen Bestimmungen des Herrn Ministers der geistlichen, Unterrichts- und Medicinal-Angelegenheiten diejenigen Lehrer einberufen werden, die keine oder nur eine unzureichende turnerische Ausbildung gehabt haben, also hauptsächlich ältere, sowie sticht in Seminaren vorgebildete Lehrer und solche die bisher keine Gelegenheit fanden, ihre früher erworbene turnerische Fertigkeit zu üben und weiter zu fördern.
Nur ausnahmsweise können auch jüngere, in den letzten 8 bis 10 Jahren aus dem Seminar entlassene Lehrer als Cursisten zugelassen werden.
Anmeldungen von Lehrern aus dem hiesigen Regierungs-Bezirk sind bis zum I. Mai d. J. bei den zuständigen Schulvorständen und Schuldeputationen, welche wir mit dießsälliger Anweisung versehen haben einzureichen.
*
Abschrift mit dem Auftrage, nach Benehmen mit dem betreffenden Lokalschulinspector bezw. Stadtschulinspicienten zunächst allgemein diejenigen älteren Lehrer, deren turnerische Ausbildung bezw. Weiterbildung nach ihrer Persönlichkeit, nach den Bedürfnissen der Schulen, an welchen sie angestellt sind, oder des OrtS und dessen nächster Umgebung vorzugsweise wünschenswerth erscheint, zu ermitteln und sich hierüber, sowie über die eingehenden freiwilligen Meldungen, unter Angabe des Lebens-und Dienstalters bezw. der Seminarzeit der ausgewählten Lehrer, zu äußern. Es wird hierbei bemerkt, daß die Einberufung eines Lehrers auch ohne eine von ihm abgegebene ausdrückliche Erklärung der Bereitwilligkeit erfolgen kann, sofern nach den in Betracht kommenden Verhältnissen seine Ausbildung als geboten anzusehen ist.
Für jeden Therlnehmer am Turncursus ist von dem Herrn Minister eine Unterstützung, welche jedoch den Betrag von 3 Mark täglich nicht überschreiten darf, neben dem Ersatz der unbedingt nothwendigen Reise- und ZehrungSkosten in Aussicht gestellt worden. Die betheiligten Lehrer sind übrigens im Voraus darauf aufmerksam zu machen, daß sie demnächst bei ihrer Ankunft in Usingen über die ihnen erwachsenden Reisekosten, eventl. auch über die nöthig gewordenen ZehrungSkosten, behufs Festsetzung der ihnen zu gewährenden Entschädigungen dem mit Abhaltung des Cursus beauftragten Lehrer demnächst Auskunft zu geben haben.
Bei Abhaltung der letzten Curse ist es wiederholt vorgekommen, daß Lehrer, namentlich solche, welche von Postorten oder Eisenbahnstationen entfernt wohnen, aus Unkenntniß und vielleicht auch aus Sparsamkeits-Rücksichten solche Personen-Züge benutzt haben, welche auf den betreffenden Uebergangsstationen keinen Anschluß hatten, infolgedessen sie zum Uebernachten auf ihrer Reise gezwungen waren, wobei die hierdurch entstandenen Kosten ihnen zur Last fallen mußten, weil bei Benutzung der betieffenbeii durchgehenden Züge die Reise vom Wohnort bis zum Seminarort bequem in einem Tage zurückgelegt werden konnte. Es sind deßhalb diejenigen Lehrer,
welche zur Theilnahme an dem Turncursus demnächst bestimmt meiden, aber von einer Post- oder Eisenbahnstation entfernt wohnen, zu veranlassen, über den kürzesten Reiseweg, sowie über diejenigen Eisenbahnzüge, welche auf den betreffenden Uebergangsstationen Anschluß haben, sich vor Antritt ihrer Reise Auskunft zu verschaffen, damit ihnen unnöthige Kosten erspart bleiben.
In den-bis zum 10. Mai d. I. zu erstattenden Berichten ist sich zugleich zu äußern, ob und welche Beihülfen seitens der Gemeinden für ihre am Turncursus theilnehmenden Lehrer gewährt werden. Königliche Neoierung, Abtheilung für Kirchen- und Schulsachen.
J. B Nr. 3170. ' Mittler.
An die sämmtlichen Königlichen Landräthe rc.
* *
* Hersfeld, den 2. April 1879.
Wird den Ortsvorständen des hiesigen Kreises mit dem Auftrage zugefertigt, das weiter Nöthige hiernach, benehmlich mit den betreffenden Herren Localschulinspectoren, zu besorgen und das Ergebniß, sowie darüber, ob ihre Gemeinde bereit ist, ihrem Lehrer behuss Theilnahme an dem Turnkursus eine Beihülfe und in welchem Betrage zu gewähren bis zum 1. Mai c. zu berichten.
3917. Der Königliche Landcath Freiherr von Bro ich.
Hersfeld, den 4. April 1879.
Die Herren Ortsvorstände rc. der Landgemeinden haben die ihnen heute zugefertigten Benachrichtigungen über die Veranlagung zur Gewerbesteuer pro 1879 80 alsbald den betreffenden Steuerpflichtigen auszuhändigen und den Tag der Behändigung mir bis zum 10. d. Mts. berichtlich anzuzeigen.
3916. Der Königliche Landrath Freiherr von Bro ich.
' Hersfeld, am 1. April 1879
Die Herren Bürgermeister der Landgemeinden des Kreises werden hierdurch unter Hinweis auf die in Nr. 22 des diesjährigen Kreisblattes abgedruckte Polizei-Verordnung aufgefordert, in ihren Gemeinden wiederholt öffentlich bekannt machen zu lassen, daß in hiesiger Stadt an jedem Dienstag, Donnerstag und Sonnabend bis Mittags 12 Uhr Wochenmarkt ist, und daß dringend gewünscht werden muß, wenn von Seiten der Landbewohner die für den Verkauf bestimmten Lebensrnittel, wie Butter, Eier, Käse, Gemüse, Obst und dgl., sowie Schweine, Wildpret, Geflügel, Fische, auch grobe Holzwaaren, Stroh- und Mohrgeflechte u. s. w. thunlichst auf den hie- sigen Markt gebracht werden, damit ein möglichst reger Marktverkehr zu Stande kommt, welcher eben sowohl den hiesigen Einwohnern den Ankauf ihrer Haushaltsbedürfnisse erleichtern, als auch den Landbewohnern einen willkommenen regelmäßigeren Absatz ihrer Erzeugnisse vermitteln wird.
3451. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.
Hersfeld, am 31. März 1879.
Für Adam Sippel von Mengshauien, 17 Jahr alt, ist um Entlassung aus dem Unterthanenverbanve behufs Auswanderung nach Amerika nachgesucht worden.
3956. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.
Hersfeld, am 1. April 1879.
Für Margaretha Hoff m a n n von Mengshausen, 18 Jahre alt, Tochter des Ackermanns Georg Hoffmann daselbst ist um Erlhei- lung eines Reisepasses nach Amerika nachgesucht worden.
3952. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich^
Hersseld, am 1. April 1879.
Die Ortspolizewerwaltungen und die Königliche Gendarmerie des Kreises werden unter Bezugnahme auf meine Mittheilung vom 13. Februar er. Nr. 1888 (Kreisblatt Nr. 14) benachrichtigt, daß in Untersuchungsfachen wider den Schreiber Carl Krebs zu Göttingen