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KreisMblatt

für den

Zireis ffersseld.

M29.

Mittwoch den 9. April

1879,

DasKreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition 1 Mark pro Quartal bei ben Postanstalten kommt der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die dreispaltige Zeile oder deren Raum mit 10 Pfg. berechnet.

BefteÜunqeu auf dasKreisblatt für den Kreis Hersfeld" werden noch fortwährend von allen Kaiser­lichen Postanstalten und von der Expedition entgegen- genommen.

mentarlehrer-Wittwen- und Waisenkasse für den Regierungsbezirk Cassel vom Rechnungsjahr I. April 1877i78 betreffend.

Amtliches.

Kreis Hers seid.

Bekanntmachung, die Haupt-Ergebnisse der Rechnung der Ele-

Nachdem die vorgedachte, von der Königlichen Negierungs-Haupt« kaffe aufgestellte Rechnung revidirt, den Kassen-Curatoren nebst den Belägen vorgelegt, von denselben als richtig anerkannt und darauf« hin abgeschlossen, sowie die Decharge von uns ertheilt worden ist, theilen wir deren Hauptergebnisse nach §. 48 der Statuten den Mitgliedern dieser Wittwen- und Waisenkasse in Nachstehendem mit:

Zusammen stellung

der Einnahme und Ausgabe bei der Elementarlehrer-Wittwen- und Waisenkasse des Regierungs-Bezirks Caffel für das Rechnungsjahr ,_________________1. April 1877|78.____ _______

Soll

Dagegen ist.

Mithin wirkliches Soll.

Ti­tel.

G e g e n st a n d.

Ist

Rest.

Nach der vorigen

Nach dem Etat.

Ueber- Haupt.

Zugang.

Ab­gang.

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20568

498

64

33

86

10994

1516

10606

25144

20583

498

64

64

21

35

86

467 1403 1200

770 640

543

37

61

10

98

10994

1983 12010

1200 25912 21223

1042

64

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82

45

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I.

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IV.

V.

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I.

II.

III.

IV.

Einnahme.

Bestand aus voriger Rechnung

Antrittsgelder

Kapitalzinsen

Abgelegte Kapitalien

Jahresbeiträge der Kaffenmitglieder

Beiträge der Gemeinden

Sonstige Einnahmen

Zuschuß aus der Staatskaffe

Summa der Einnahme Ausgabe.

Verwaltungskosten

Zur Anlegung als Kapital

Pensionen

Sonstige Ausgaben

Summa der Ausgabe

Mithin Bestand

Königliche Regierung, Abtheilung für Kirchen- i Mittler.

10994

1939 12010

1200 25784 21199

1042

64

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1081 31188 24366

1458

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43

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15706

06

10

89

421

1239

95

88

75

74366

991

46894

23944

218

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HerSfeld, den 4. April 1879.

Wird in Folge Verfügung der Königlichen Regierung vom 26. v. M. B. Nr. 3941 veröffentlicht.

4037. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.

Unter Bezugnahme auf §. 29 der Schulordnung für die ehe­malige Provinz Fulda vom 21. Juni 1853, wonach die Schulzimmer jedes Jahr geweiht werden muffen, gebe ich den Herren Ortsvor­ständen der ländlichen Ortschaften des Kreises, in deren Gemeinden sich Schulen befinden, auf, mir bis zum 1 0. Mai d. J. zu be­richten, daß diese Weißung für das laufende Jahr stallgefunden hat. Zur Vermeidung von Störungen im Unterricht wird es sich empfehlen, das Weißen, wenn es nicht bereits bewirkt sein sollte, während der diesjährigen Osterferien vornehmen zu laffen.

Für die Folge ist mir alljährlich bis zum 1 0. Juli anzuzeigen, daß das Weißen der Schulräume stattge- funden hat, und ist, falls während der Osterferien das Weißen aus irgend einem Grunde nicht stattfinden kann, dann die Erledi- gung in den darauf folgenden Sommerferien zu bewirken.

Zugleich erwarte ich, daß die Herren Ortsvorstände bezüglich

der Reinigung der Schulräume (einschließlich des Hausflurs bezw. der Treppe und der Aborte) genau nach der Vorschrift in meinem Ausschreiben vom 27. November 1876 Nr. 9574 Kreisblatt Nr. 96) verfahren, damit ich bei den Revisionen Ausstellungen in dieser Hinsicht nicht mehr zu machen brauche.

Hersfeld, am 8 April 1879.

4257. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.

Die Herren Ortsvorstände der Stadt- und Lanbgemeinden rc. des Kreises haben mir auf Grund der Polizeiverordnung vom 17. Januar 1879 (Kreisblatt Nr. 8) alsbald, spätestens aber bis zum 18. d Mls., ein Verzeichniß aller in ihren Gemeinden rc. vor« handenen Gemeinde- und Privat Zuchtbullen unter Angabe des Namens des betreffenden Eigenthümers einzureichen.

Hersfeld, am 9. April 1879.

3012. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.