KreisMblatt
für den
Zireis ffersseld.
M29.
Mittwoch den 9. April
1879,
Das „Kreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition 1 Mark pro Quartal bei ben Postanstalten kommt der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die dreispaltige Zeile oder deren Raum mit 10 Pfg. berechnet.
BefteÜunqeu auf das „Kreisblatt für den Kreis Hersfeld" werden noch fortwährend von allen Kaiserlichen Postanstalten und von der Expedition entgegen- genommen.
mentarlehrer-Wittwen- und Waisenkasse für den Regierungsbezirk Cassel vom Rechnungsjahr I. April 1877i78 betreffend.
Amtliches.
Kreis Hers seid.
Bekanntmachung, die Haupt-Ergebnisse der Rechnung der Ele-
Nachdem die vorgedachte, von der Königlichen Negierungs-Haupt« kaffe aufgestellte Rechnung revidirt, den Kassen-Curatoren nebst den Belägen vorgelegt, von denselben als richtig anerkannt und darauf« hin abgeschlossen, sowie die Decharge von uns ertheilt worden ist, theilen wir deren Hauptergebnisse nach §. 48 der Statuten den Mitgliedern dieser Wittwen- und Waisenkasse in Nachstehendem mit:
Zusammen stellung
der Einnahme und Ausgabe bei der Elementarlehrer-Wittwen- und Waisenkasse des Regierungs-Bezirks Caffel für das Rechnungsjahr ,___________•______1. April 1877|78.____ _______
Soll
Dagegen ist.
Mithin wirkliches Soll.
Titel.
G e g e n st a n d.
Ist
Rest.
Nach der vorigen
Nach dem Etat.
Ueber- Haupt.
Zugang.
Abgang.
9toTf«
Mark. I$f.
Mark. jPf.
-Mark . M
Mark^Pf'
Mark.
Pf.
Mark. jPf.
Mark. jPf.
10994
36
201
15
64
88
35
1480
10606
24940
20568
498
64
33
86
10994
1516
10606
25144
20583
498
64
64
21
35
86
467 1403 1200
770 640
543
—
37
61
10
98
—■
—
10994
1983 12010
1200 25912 21223
1042
64
0]
82
45
84
I.
Ha.
Ilb. III.
IV.
V.
Wi
I.
II.
III.
IV.
Einnahme.
Bestand aus voriger Rechnung
Antrittsgelder
Kapitalzinsen
Abgelegte Kapitalien
Jahresbeiträge der Kaffenmitglieder
Beiträge der Gemeinden
Sonstige Einnahmen
Zuschuß aus der Staatskaffe
Summa der Einnahme Ausgabe.
Verwaltungskosten
Zur Anlegung als Kapital
Pensionen
Sonstige Ausgaben
Summa der Ausgabe
Mithin Bestand
Königliche Regierung, Abtheilung für Kirchen- i Mittler.
10994
1939 12010
1200 25784 21199
1042
64
01
90
45
84
44
127
24
92
11247
87
58093
1081
31188
24366
1458
83
40
43
_
69341
1081 31188 24366
1458
70
40
43
5025
15706
06
10
89
421
1239
95
88
75
74366
991
46894
23944
218
76
05
50
55
25
74170
991 46894 23944
218
84
05
50
55
25
195 —
92
—
_
58093
83
58093
83
15706(10
I 1751 58
72048
35
72048
35
_
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HerSfeld, den 4. April 1879.
Wird in Folge Verfügung der Königlichen Regierung vom 26. v. M. B. Nr. 3941 veröffentlicht.
4037. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.
Unter Bezugnahme auf §. 29 der Schulordnung für die ehemalige Provinz Fulda vom 21. Juni 1853, wonach die Schulzimmer jedes Jahr geweiht werden muffen, gebe ich den Herren Ortsvorständen der ländlichen Ortschaften des Kreises, in deren Gemeinden sich Schulen befinden, auf, mir bis zum 1 0. Mai d. J. zu berichten, daß diese Weißung für das laufende Jahr stallgefunden hat. Zur Vermeidung von Störungen im Unterricht wird es sich empfehlen, das Weißen, wenn es nicht bereits bewirkt sein sollte, während der diesjährigen Osterferien vornehmen zu laffen.
Für die Folge ist mir alljährlich bis zum 1 0. Juli anzuzeigen, daß das Weißen der Schulräume stattge- funden hat, und ist, falls während der Osterferien das Weißen aus irgend einem Grunde nicht stattfinden kann, dann die Erledi- gung in den darauf folgenden Sommerferien zu bewirken.
Zugleich erwarte ich, daß die Herren Ortsvorstände bezüglich
der Reinigung der Schulräume (einschließlich des Hausflurs bezw. der Treppe und der Aborte) genau nach der Vorschrift in meinem Ausschreiben vom 27. November 1876 Nr. 9574 Kreisblatt Nr. 96) verfahren, damit ich bei den Revisionen Ausstellungen in dieser Hinsicht nicht mehr zu machen brauche.
Hersfeld, am 8 April 1879.
4257. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.
Die Herren Ortsvorstände der Stadt- und Lanbgemeinden rc. des Kreises haben mir auf Grund der Polizeiverordnung vom 17. Januar 1879 (Kreisblatt Nr. 8) alsbald, spätestens aber bis zum 18. d Mls., ein Verzeichniß aller in ihren Gemeinden rc. vor« handenen Gemeinde- und Privat Zuchtbullen unter Angabe des Namens des betreffenden Eigenthümers einzureichen.
Hersfeld, am 9. April 1879.
3012. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.