KreisVblatt
für den
Zireis Zersfelg.
J\< 31» Mittwoch den 16. April 1819»
DaS „Kreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition 1 Mark pro Quartal bei den Postanstalten kommt der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die dreispaltige Zeile oder deren Raum mit 10 Pfg. berechnet.
Amtliches.
Der Herr Minister deS Innern hat mittelst Erlasses vom I7ten v. Mts. dem Rheinisch-Westfälischen Diakonissen-Verein zu Kaiserswerth mit Rücksicht auf seine ausgedehnte und segensreiche Wirksamkeit, die sich aus alle Provinzen der Preußischen Monarchie und selbst über deren Grenzen hinaus bis weit in das AuSland erstreckt, zur Aufbesserung seiner beschränkten, durch einen Bau auf dem Grundstücke des Mutterhauses noch besonders in Anspruch genommenen Mittel, die Abhaltung einer Hauskollekte in den evangelischen Haushaltungen sämmtlicher Provinzen der Monarchie für den Zeitraum vom I. Mai 1879 bis dahin 1880 bewilligt.
Die Verwaltungs- und Polizeibehörden unseres Bezirks werden veranlaßt, dafür Sorge zu tragen, daß den durch Kollektanten des in Rede stehenden Vereins im Wege der Hauskollekte zu veranstaltenden Sammlungen keinerlei Hindernisse in den Weg gelegt werden.
Die betreffenden Kollektanten werden Seitens des Vorstandes des Vereins mit, von der Polizeibehörde des Vereins-Domicil-Ortes beglaubigten Legiti- mationen und paginirten Sammellisten versehen werden.
Cassel den 1. April 1879.
Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.
Kreis Hersfelv.
Hersfeld, den 12. April 1879.
Unter Hinweis auf die in Nr. 28 des diesjährigen KreisblatteS abgedruckte Bekanntmachung Königlicher Regierung vom 24. v. Mts. nehme ich Veranlassung, die Herren Ortsoorstände des Kreises dringendst aufzufordern, in ihren Gemeindebezirken mit aller Sorg- samkeit auf die Heranwachsende Jugend zu achten, und in allen Fällen, wo eine Verwahrlosung von Kindern zu Tage tritt, alsbald wegen Unterbringung dieser Kinder, entweder in einer zuverlässigen christlichen 'Familie oder in einer Erziehungs- und BefferungS-Anstalt, die erforderlichen Schritte zu thun. Hierbei ist zu unterscheiden, ob solche Kinder etwa eine strafbare Handlung (auch Uebertretung einer Polizei-Verordnung) begangen haben, in welchem Falle bei dem Vormundschaftsgericht auf Einleitung der Zwangserziehung anzutragen ist, oder ob denselben zwar eine strafbare Handlung nicht nachgewiesen werden kann, ihre seitherige Erziehung aber als unzulänglich oder schädlich sich erweist, im Uebrigen auch die Bestimmungen des Gesetzes vom 13. März v. I. auf sie wegen ihres Alters keine Anwendung finden können. In diesem Falle, und namentlich wenn der Unterhalt der betreffenden Kinder von dem Ortsarmenverbande zu tragen ist, muß, sofern nicht (unter Ausschluß der Veraccordlrung an den Mindestsordernden) ihre Unterbringung in einer geeigneten Familie thunlich ist, die Aufnahme derselben in eine der, in der Eingangs erwähnten Negierungs-Ver- fügung genannten Anstalten herbei geführt werden. Indem ich bier- bei noch speciell auf meine Verfügung vom 25. Mai v. J. Nr. 5322 (KreiSblatt Nr. 43) und vom 22. Juli v. I. Nr 6897 (Kreisblatt Nr. 59) Bezug nehme, spreche ich die Erwartung aus, daß Seitens der Herren Ortsvorstände die Wichtigkeit dieses Gegenstandes immerfort die gebührende Würdigung finden, und von denselben pflichtgemäß Alles gethan werde, was zur Bewahrung der verwahrlosten Kinder vor dem moralischen Untergänge geschehen muß und kann. Vernachlässigungen in dieser Hinsicht würde ich unnachsichtlich ahnden. ,
4188. Der KöniglicheKandrath Freiherr^von Broi ch.
Hersfeld, den 15. April 1879.
Die Herren Ortsvorstände des Kreises werden in Verfolg meiner Verfügung vom 9. März v. I. Nr. 2443 (Kreisblatt Nr. 20) sowie unter besonderer Bezugnahme auf die im letzten Kreisblatte veröffentlichte Bekanntmachung der landwirthschaftlichen Kreisvereins HerSfeld vom 10. d. MtS. hierdurch angewiesen, den mittelst gedachter Verfügung veröffentlichten Erlaß des Herrn Ober-Präsidenten vom
28. Februar pr. und zugleich jene Bekanntmachung alljährlich im Frühjahr in Ihren Verwaltungsbezirken zur allgemeinen Kenntniß der Landwirthe zu bringen, auch sonst bei jeder sich darbietenden Gelegenheit auf die Nothwendigkeit und Nützlichkeit der Versicherung der Feldfrüchte gegen Hagelschaden und namentlich auf die den opferwilligen Bemühungen der betreffenden Mitglieder des gedachten Vereins zu verdankenden von der Norddeutschen HagelverstcherungS- Gesellschaft gewährten Vortheile hinzuweisen. Die in meiner Verfügung vom 24. Juli 1876 (Kreisblatt Nr. 61) angeordnete Anzeige über das hinsichtlich des Abschlusses derartiger Versicherungen Geschehene ist künftig nur einmal, und zwar bis zum 1. Juli jeden Jahres zu erstatten, wonach daher der Terminkalender zu berich. tigen ist.
4433,_____Der Königliche Landrath. Freiherr von B r o i ch.
Die Herren Bürgermeister zu
Biedebach, Kalkobes, Kathus, Petersberg, Sorga, Kemmerode, Kleba, Mengshausen, Kohlhausen, Friedewald, Heringen, Mal- komes, Philippsthal und Unterweisenborn
werden hierdurch wiederholt an Erledigung meiner Verfügung vom 19. Juni 1878 Nr. 6053 (Kreisblatt Nr. 49) die Reparaturen an den Kirchen-, Pfarr-, Küster- und Schulgebäuden betr., mit Frist bis zum 25. d. Mts. bei Meidung der Zusendung eines Strafboten erinnert.
Hersfeld, am 15. April 1879.
3624. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.
Hersfeld, den 10. April 1879.
Die Herren Bürgermeister und Ortsverwalter des Kreises werden davon in Kenntniß gesetzt, daß der Gesammtbetrag der für das Jahr vom 1. April 1879^80 veranlagten Klasiensteuer den normal- mäßig aufzubringenden Betrag übersteigt, und nach einer Verfügung des Herrn Finanz-Ministers deshalb für das genannte Jahr auf je 3 Mark nur 2 Mark 88 Pf. zu erheben sind. Die mittelst meiner Verfügung vom 22. Mai 1877 im Kreisblatt Nr. 43 veröffentlichte Tabelle über die berichtigten Steuersätze bleibt hiernach auch für dieses Steuerjahr in Gebrauch.
4159. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.
Für Heinrich August Kurz von Gershausenf fi^ähr^ltf^ist um Entlassung aus dem Unterthanenverbande behufs Auswanderung nach Amerika nachgesucht worden.
Hersfeld, am 15. April 1879.
4399. ____Der Königliche Landrath Freiherr v o n Broich.
Der Ackermann Philipp Kraft zu Mengshausen hat für sich und seine Familie um Entlassung aus dem Unterthanenverbande behufs Auswanderung nach Amerika nachgesucht.
Hersfeld, am 15. April 1879.
4447. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.
Cassel, den 12. April 1879.
Bekanntmachung.
Bei dem Postamte in Rauschenberg wird am 15. d. Mts. eine Telegraphen-Anstalt mit Fernsprechern in Wirksamkeit treten.
Der Kaiserliche Ober-Postdirector Vahl.
560. DaS durch meine Bekanntmachung vom 17ten Januar d. I. (Amtsblatt Nr. 6 u. 19) erlassene Verbot der vom kommunistischen Arbeiterbildungsverein in London herausgegebenen periodischen Druckschrift: „Freiheit" erstreckt sich auch auf diejenigen Nummern dieses Blattes, welche unter der Aufschrift „Forckenbeck" zur Ausgabe gelangen. Berlin den 31. März 1879.
Der Reichskanzler. In Vertr.: H o f m a n n.
561. Das durch meine Bekanntmachung vom 17ten Januar d. J. (Amtsblatt Nr. 6 u. 19) erlassene Verbot der vom kommunistischen Arbeiterbildungsverein in London herausgegebenen periodischen Druckschrift: „Freiheit" erstreckt sich