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. V 39. Mittwoch den 14. Mai 18»».
Das „Kreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabends. Preis deffelben bei der Expedition l Mark pro Quartal bei den Postanstalten kommt der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die dreispaltige Zeile oder deren Raum mit 10 Pfg. berechnet.
Amtliches.
Kreis Hers few.
Handels-Ministerium. Berlin, den 25. April 1879.
Auf den Bericht vom 1. d. Mts. wird der Königlichen Regie« rung erwidert, daß Petroleum nicht zu den explosiven Stoffen im Sinne der Bestimmung des §. 56 ad 4 der Gewerbe-Ordnung vom 2l. Juni 1869 gehört.
Der Minister des Innern. Ministerium für Handel u. Gewerbe. Im Auftr. gez. Ribdecke. Im Auftr. gez. Justi.
An die Königliche Regierung zu Caffel
Caffel, den 2 Mai 1879.
Abschrift zur Kenntnißnahme.
Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.
Kühne.
An sämmtliche Königliche Landrathsämter rc.
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Wird den Herren Ortsvorständen des Kreises hierdurch mitge theilt. Hersfeld, den 12. Mai 1879.
5736. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.
” 6äp7ani T Mai 1879.
Ew. Hochwohlgeboren erwidern wir auf den Bericht vom >7. v. M., daß dem Erlasse der Polizei-Berordnung vom 14. Juli 1853 die damals von den oberen Verwaltungs- und Justizbehörden des ehemaligen Kurfürstenthums Heffen vertretene Rechtsanschauung, wonach die Landwegebaudienste Landfolgedienste und keine Gemeindedienste seien, zu Grund gelegen hat, und darauf hin Polizeistrasen festgesetzt werden konnten.
Nachdem durch das Wegegesetz vom 16. März d. I. zur Be- seitigung der bis dahin zweifelhaften Rechtsfrage der Landwegebau zu einer Gemeinde-Angelegenheit erklärt und die etwa noch zu leistenden Wegebaudienste ausdrücklich als Gemeindedienste — vergl. §.78 der Gemeinde-Ordnung vom 23. October 1834 — bezeichnet worden sind, kann von der ferneren Anwendbarkeit dieser Polizei-Berordnung nicht mehr die Rede sein.
Zur Erzwingung dieser Dienste können die Ortsvorstände, falls sie nicht Beraccordirung auf Kosten der Säumigen nach Maßgabe der Verordnung vom 22. September 1867 — Amtsblatt S 814 — vorziehen, von der ihnen durch den §. 104 der Gemeinde-Ordnung zugestandenen Strafgewall — vergl. Beschluß des Kurheff. Ministeriums des Innern vom 13. Juli 1839 (1. Allhaus Gemeinde-Ordnung Seite 184) — Gebrauch machen.
"Die vorgelegten Akten gehen zurück.
An den Königlichen Landrath, Herrn Freiherrn von Broich, Hochwohlgeboren zu Hersfeld.
* *
Abschriftlich zur Kenutuißnahme und Beachtung mitzutheüen.
Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.
J. A. I. Dir. 5467. Kühne.
An die Königlichen Landräthe mit Ausnahme des Landrathes zu Hersfeld.
* *
Vorstehende Entscheidung wird hierdurch sämmtlichen Ortsvor- stänben des Kreises zur Kenntnißnahme und Nachachtung mitgetheilt.
Hersfeld, den 12. Mar 1879. -
5653 Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.
Caffel, den 9. Mai 1879.
Wir haben unsere Hauptkasse angewiesen, die nach den bestehenden Vorschriften von der Jsteinnahme mit 3 Procent zu berechnenden Veranlagungskosten von der Klassensteuer pro 1878 j 79 an die
einzelnen Gemeinden durch Vermittelung der betreffenden Steuerkafle auszuzahlen.
Sie wollen die Ortsvorstände hiervon alsbald in Kenntniß setzen Königliche Regierung,
Abtheilung für directe Steuern, Domainen und Forsten.
Koch.
An die sämmtlichen Königlichen Landräthe rc.
* *
Wird den Herren Ortsvorständen rc. des Kreises hierdurch mit« getheilt. Hersfeld, am 12. Mai 1879.
5737. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.
Du ich bei meinen Bereifungen des Kreises die Wahrnehmung gemacht habe, daß die Anlegung des von mir empfohlenen, für die Herren Ortsvorstände zur Ordnung und Zeitersparniß dienenden, überhaupt unentbehrlichen, Terminkalenders theils in unzweckmäßiger Weise, theils gar nicht geschehen ist, habe ich vaS nachstehende Formular für denselben vorgeschrieben, welches bei dem Buchdrucker Herrn Funk dahier stets vorräthig gehalten wird und in dessen Besitz sich jeder der gedachten Beamten sofort zu setzen hat. Es empfiehlt sich, * für jeden Monat des Jahres mindestens eine Blattseite zu nehmen, damit der Kalender viele Jahre vorhält, ohne der Umarbeitung zu bedürfen.
Hersfeld, den 12. Mai 1879.
5797. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.
Schema
Tag, bis zu welchem
Gegenstand des
Datum und Nummer der betreffenden Verfügung (auch Num-
Bezeich- nung der Behörde,
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berichtet
Berichtes.
wer des Kreis-
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werden muß.
blattes, Bezeichnung der Akten u. s. w.)
welche zu berichten ist.
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Unter Bezugnahme auf mein Ausschreiben vom 10. d. Mts. Nr. 5688, Kreisblatt Nr. 38, werden die Herren Ortsvorstände rc. des Kreises davon in Kenntniß gesetzt, daß die Buchhandlung von Eduard Höhl dahier sich erboten hat, die noch uneingebundenen Exemplare der Rapel'schen Schrift „Bolkswirthschaft für Jedermann" gegen die mäßige Vergütung von 40 Pfg. pro Exemplar in einen sehr dauerhaften Halbleverband einbinden zu laffen.
Indem ich bemerke, daß die besagte Buchhandlung auch das Einbinden der für die Schulen des Kreises rc. beschafften Exemplare fraglicher Druckschrift gegen gleiche Vergütung übernommen hat, kann ich den Herren Ortsvorständen rc. nur empfehlen, auf die gestellte Offerte einzugehen; eventuell bin ich auch bereit, auf deshal- bigen Wunsch die Druckschrift dem Herrn rc. Höhl direct zum Einbinden zu übermitteln und werde, falls bis zum 19. d. M. keine entgegenstehende Nachricht hierher gelangt ist, annehmen, daß dies gewünscht wird.
Hersfeld, am 13. Mai 1879
5803. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.
Das diesjährige Ober-Ersatz-Geschäft für den hiesigen Kreis findet am
Montag den 9. Juni d. I. und Dienstag den 19. Juni d. J.
jedesmal von Morgens präzis 8 Uhr an im hiesigen städtischen Ratbhause statt, und zwar gelangen zur Vorstellung:
a) am 9» Junr d. I.
1) die beim diesjährigen Ersatz-Geschäft für tauglich und einstellungs-