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AreisWblatt

für den

Kreis gersfesö.

^ 56, Sonnabend den 12. Juli 1819*

DasKreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition 1 Mark pro Quartal bei io"^ff°^b"^ch^t *Ommt d" Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die dreispaltige Zeile oder deren Raum mit

amtliches.

Kreis HerSfeld.

Ergebniß der Sammlung zur Gründung eines Augusta-Hospitals zu Cassel, aus Veranlassung der Feier der goldenen Hochzeit Ihrer Kaiserlichen Majestäten.

Mark Pfg.

Mark Pfa.

Hersfeld

Niederjossa

3

69

Allmershausen

Oberstoppel

Aua

1

10

Reckerode

1

40

Biedebach

1

60

Reimboldshausen

_

BiengarteS

1

-

Rotterterode

**

25

Eitra

85

Solms

Friedlos

1

15

Stärklos

2

84

Gittersdorf

.

Unterstoppel

HeeneS

Willingshain

Kalkobes

Hilperhausen

KathuS

Kohlhausen

Meckbach

Roßbach

30

Mecklar

Friedewald

4

80

Meisebach

Bengendorf

25

Oberhaun

Gethsemane

__

ObergeiS

4

34

Harnrode

1

Oberrode

3

Heimboldshausen

Petersberg

Herfa

Reilos

50

Heringen

60

Rohrbach

Kleinensee

Rothensee

Lautenhausen

1

50

Sieglos

Seimbad)

____

Sorga

Lengers

72

Tann

2

43

Widdershausen

UnlergeiS

Wölfershausen

Unterhaun

Schenklengsfeld

3

75

Wippershain

2

16

Ausbach

2

90

WilhelmShof

3

Conrove

......

Niederaula

6

90

Dünkelrode

Allendorf

HiltartShausen

1

65

Asbach

2

25

Hilmes

Beiershausen

2

52

Lampertsseld

Engelbach

Landershausen

_

Frielingen

Malkomes

_

Gersdorf

-

-

Motzfeld

1

10

GerShausen

,

Oberlengsfeld

GoßmannSrode

50

Philippsthal Creuzberg

Hattenbach

Ransbach

Heddersdorf

RöhrigShof u. Nippe

Holzheim

2

Schenksolz

Kemmerode

t

Unterneurode

Kerspenhausen

5

87

Unterweisenborn

1

55

Kirchheim

Wehrshausen

1

50

Kleba

Wüstfeld

1

50

Kruspis

Summa

73

47

MengShausen

Hersfeld, den 10. Juli 1879.

Der Königliche Landrath.

8006.___________________________I. V.: Heeg, Kreissecretair.

" Hersfeld, den 12. Juli 1879.

Die Herren Bürgermeister rc. zu

BiengarteS, Ettra, Friedlos, Meckbach, Oberhaun, Oberrode,

Reilos, Rohrbach, SiegloS, Unterhaun, Wilhelmshof, Nieder» aula, Engelbach, Hallendach, Holzheim, Kemmerode, Kleba, Niederjoffa, Hilperhausen, Kohlhausen, Bengendorf, Gethsemane, Harnrode, Hersa, Heringen, Leimbach, Lengers, Widdershausen, Lampectsfeld und Ransbach werden hierdurch an Erstattung der durch meine Verfügung vom 27. Mai er. Nr. 6161 (Kreisblatt Nr. 43) geforderten Anzeige über den Ertrag der Sammlung für daS Diakonissenhaus zu Treysa mit 3tägiger Frist, bei Meidung der Zusendung eines Strafboten erinnert. 6161. Der Königliche Landrath.

I. V.: Heeg, Kreissecretair.

Hersfeld, am 12. Juli 1879.

Die Herren Bürgermeister rc. zu

Biedebach, BiengarteS, Eitra, Heenes, Kalkobes, Meckbach, Mecklar, Oberhaun, Obergeis, Oberrode, ReiloS, Sorga, Tann, Unterhaun, Wippershain, Gersdorf, GerShausen, Kleba, Hilperhausen, Bengendorf, Lengers, Dünkelrode, LampertSfeld und RöhrigShof werden hierdurch an Erstattung der durch meine Verfügung vom 5. Juni er. Nr. 5385 (Kreisblatt Nr. 46) geforderten Anzeige über die Aufstellung der Schöffen-Urliste, mit 8tägiger Frist, bei Meidung der Zusendung eines Strafboten erinnert.

Der Königliche Landrath

5385. J. V.: Heeg, Kreissecretair.

Dienstanweisung für die Gewerberäthe.

(Schluß.)

§. 7. Mit den technischen Beamten der Kreise (Kreisphysikus, Kreisschul- inspektor, Kreisbaumeister) haben sich die Gewerberäthe über die den amtlichen Wirkungskreis derselben berührenden Fragen ins Benehmen zu setzen. Halten sie in besonderen Fällen eine Mitwirkung derselben bei den von ihnen vorzu- nehmenden Revisionen für erforderlich, so haben sie ihre darauf gerichteten An­träge bei der zuständigen Regierung (Landdrostei) einzubringen.

§. 8. Die Gewerberäthe sollen die Regierungen (Landdrosteien), denen sie zugeordnet sind, von allen in das Bereich ihrer Wirksamkeit fallenden Wahr­nehmungen, welche für die Gewerbeverwaltung von Bedeutung sind, in fort» laufender Kenntniß erhalten und bei den Geschäften der letzteren mit ihrem sach­verständigen Rathe unterstützen.

Zu dem Ende sollen sie, soweit die ihnen obliegende JnfpektionSthätigkeit es zuläßt, an den Sitzungen der Regierungen (Landdrosteien) und an denjenigen Geschäften derselben, bei denen die technischen oder die Betriebsverhältnisse der Industrie oder die Verhältnisse der gewerblichen Arbeiter in Betracht kommen, gleich den technischen Räthen der Regierung Theil nehmen. Insonderheit soll ihre Zuziehung, abgesehen von den durch besondere Anordnung vorgesehenen Fällen, in der Regel bei denjenigen Geschäften erfolgen, welche betreffen:

I) den Erlaß von Polizeiverordnungen oder von Anweisungen an die Nach­geordneten Behörden, welche sich auf die Ausführung der in den Wirkungs­kreis der Gewerberäthe fallenden Bestimmungen der Gewerbeordnung be­ziehen;

2) die Genehmigung der unter die Bestimmungen des §. 16 der Gewerbeord­nung und seiner Ergänzungen fallenden Anlagen und die auf Grund des

§. 27 daselbst zu erlassenden Entscheidungen und Verfügungen;

3) Beschwerden, welche durch den Betrieb der unter 2 erwähnten Anlagen veranlaßt sind.

Die Zuziehung soll im Wege mündlicher Berathung, wo diese nicht thunlich ist, in den einfachsten Geschäftssormen ersolgen.

In denjenigen Fällen, in welchen ein Gewerberath mehreren Regierungen (Landdrosteien) zugeordnet ist, wird die Zuziehung des ersteren zu den Sitzungen der letzteren durch besondere Bestimmungen geregelt.

§. 9 In solchen Fällen, wo der Erlaß der in §. 147 ad 4 der Gewerbe­ordnung vorgesehenen Aufforderung durch die Entscheidung der höheren Ver­waltungsbehörde bedingt ist (vergl. §. 4 i. k.), soll dieser Entscheidung, wenn es sich um erstmalig anzuordnende Einrichtungen handelt, die Vernehmung ge­eigneter Sachverständigen vorausgehen. Bei dieser und bei den auf Grund derselben stattfindenden weiteren Verhandlungen ist der Gewerberath in der Regel persönlich zuzuziehen; wo dies nicht thunlich, vor Abgabe der Entscheidung nach beendigter Instruktion der Sache seine schriftliche Aeußerung zu veranlaffen,