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Krei-MMI

für den

Zlreis Herssesd.

a? 6». Mittwoch den 20. August 18ST9.

DarKreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition 1 Mark pro Quartal bei den Postanstalten kommt der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die dreispaltige Zeile oder deren Raum mit 10 Pfg. berechnet.

Amtliches.

In Folge Erlasses des Herrn Ministers für Landwirthschaft, Domänen und Forsten vom 30. v. M. mache ich auf das am 1. October d.J. in Kraft tretende Gesetz vom 1. April d. I., betreffend die Bildung von Waffergenossenschaften (Ges. Sammt. Seite 297) hierdurch noch besonders aufmerksam. Durch dasselbe sind die Zwecke, zu deren Verfolgung eine Genoffenschaftsbildung eintreten kann, erheblich erweitert, auch nicht nur die Bildung öffentlicher, sondern auch die Begründung freier Genossenschaften zugelaffen worden. Auch hat die staatliche Aussicht nähere Begrenzung gefun- den. Eine dritte Instanz besteht nicht mehr, sondern vorbehaltlich des in einzelnen Fällen zugelassenen VerwaltungS.Streitverfahrens haben nur die Königlichen Regierungen und der Ober-Präsident die staatliche Aussicht zu führen.

Entwürfe eines Statuts für Ent- und Bewäfferungs-Genoffen- schaften habe ich den Königlichen Landräthen mitgetheilt.

Toffel, den 30. Juli 1879.

______________________Der Ober-Präsident Frhr. von Ende.

Um den in letzter Zeit vielfach vorgekommenen Verwechslungen der Puppen von coccinella acpiempunctata (Marienkäfer, Herrgotis-Kühchen) mit den Larven des Koloradokäfers für die Zukunft zu begegnen, wird Folgendes zur Beachtung empfohlen:

1) Die Puppen des Marienkäfers sind mittelst eines klebenden Stoffes auf den Kartoffelblättern fest angeklebt und deßhalb einer Ortsveränderung unfähig, Zn Folge äußerer Reize bewegen sie sich zwar, bleiben aber an derselben Stelle haften.

Im Gegensatz hierzu sind die Koloradokäferlarven in ihrer Bewegung und Ortsveränderung durchaus nicht beschränkt. Sie kriechen, wenn auch langsam, auf dem Kartoffellaub umher und sind dabei meist mit Fressen beschäftigt.

2) Die Puppen des Marienkäfers sind durchschnittlich von gleicher Größe, während die Larven des Koloradokäfers in dieser Beziehung außerordentliche Verschiedenheiten ausweisen. Sie durchlaufen alle Stadien, von der Größe eines Stecknadelkopfes bis zu der einer starken Kaffeebohne.

4) Die Puppen des Marienkäfers kommen auf einer Kartoffelstaude meist nur in beschränkter Zahl (etwa 3 bis 5) vor, während ein von Koloradokäfer- larven besetzter Stock eine große Anzahl derselben, oft 30 bis 40 Stück, be­herbergt. Diese fallen besonders bei hellem Wetter sehr in die Augen.

4) Die Pflanzen, speciell Blätter, aus welchen sich Marienkäferpappen vor­finden, sind fast ausnahmslos unversehrt und rein, während bei Anwesenheit von Koloradokäferlarven, wenn diese erst die Größe eines Weizenkorns erreicht haben, die Blätter stark zerfressen und durch die massenhaft entlassenen, schwarzen, flüssige» Exkremente sehr verunreinigt sind. Ebenso sind auch die gewöhnlich am äußeren Rande in die Blätter gefressenen Löcher schwarz ge­rändert, eine Erscheinung, die durch andere des Kartoffelblatt benagende Insekten nicht in dem Grade hervorgebracht wird.

5) Die Puppen der Marienkäfer finden sich an den verschiedensten Cultur­pflanzen und Unkräutern, während die Koloradokäferlarven, so lange überhaupt Kartoffellaub vorhanden ist, nur aus diesem schmarotzen.

6) Die Oberfläche der gelblichen mit schwarzen mehr oder weniger ver­schwommenen Abzeichen versehenen Puppen des Marienkäsers sind nicht glatt, sondern besonders am Hintertheil etwas faltig und dabei ohne Glanz.

Die von ihrem Ausschlüpfen aus dem Ei bis zur vollen Reise alle Farben - Nuancen, von Blutroth (ganz jung) bis blaßgelb (ausgewachsen) durchlaufenden Larven des Koloradokäfers dagegen haben einen glänzend schwarzen Kopf und Halsring. Sie tragen an jeder Längsseite des Körpers zwei Reihen deutlich begrenzter, schwarzer Punkte. Außerdem sind sie am ganzen Körper glatt und im nahezu ausgewachsenen Zustande fettglänzend.

Dieses letztere Merkmal ist untrüglich bei Unterscheidung der Larven des Marienkäfers von denen des Koloradokäfers. Die ersteren sind nämlich dunkler, meist von grauer Grundfarbe mit gelben Flecken, faltig und vielfach mit kleinen Borsten versehen. Dabei haben sie eine schlanke, mehr langgestreckte Gestalt, unterscheiden sich also auch hierdurch von den birnförmigen Larven des Koloradokäfers, Caffel den 12. August 1879.

Königliche Regierung, Abth. des Innern.

Kreis Hersfeld.

Hersfeld, am 15. August 1879.

In Gemäßheit höherer Verfügung werden die Herren Ortsvor­stände rc. des Kreises angewiesen, die in ihren Verwaltungsbezirken vorhandenen älteren Dreieckssteine zu beaufsichtigen und jede Ver- rückung oder Beseitigung derselben, sowie den etwaigen Abbruch von Kirchthürmen, Schornsteinen rc., welche nach dem Positions-Verzeich- niß aus der trigonometrischen Ausnahme vom ehemaligen Kurfür- stenthum Hessen de 1857 als trigonometrische Punkte bestimmt sind, mir schleunigst anzuzeigen.

Ein Verzeichnis der betreffenden trigonometrischen Punkte rc. kann von den Herren Ortsvorständen rc. im Geschäftslokale des Königlichen Landrathsamtes eingesehen werden.

8839.__________Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.

Hersfeld, am 18. August 1879.

Die Herren Bürgermeister zu

AllmerShausen, Aua, Rohrbach, Sorga, Unterhaun, Asbach, Gersdorf, GerShausen, KerSpenhausen, Kirchheim, Kruspis, Mengshausen, Niederjoffa, Oberstoppel, Reckerode, Solms, StärkloS, WillingShain, Friedewald, Herfa, Widdershausen, WölferShausen, SchenklengSfeld, Motzfeld, Philippsthal, Röh- rigshos, Schenksolz und Wüstfeld z haben mir noch bis spätestens zum 25. d. M. zu berichten, an welchem Tage sie die Bescheide auf die Klassensteuer-Reklamationen pro 1879(80 den betreffenden Reklamanten ausgehändigt haben. Sollte der betreffende Bericht bis zu diesem Tage nicht hier einge­gangen sein, so muß die Zusendung eines strafboten erfolgen.

8538.__________Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.

Hersfeld, am 18. August 1879.

Dem Kaufmann Hermann Altenburg dahier ist auf seinen An­trag und nachdem den gesetzlichen Erfordernissen genügt ist, die polizeiliche Genehmigung zur Uebernahme einer Unteragentur zwecks Beförderung von Auswanderern über Hamburg für das Auswanderer- Expeditionsgeschäft August Bollen zu Hamburg bezwse. dessen Haupt- agenten Carl Heinrich Textor zu Frankfurt a. M., für die Dauer 4 der Gestaltung des besagten Hauptagenten im Regierungsbezirk Caffel, für den Bezirk des Kreises Hersfelb ertheilt worden.

9336.______ Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.

Hersfeld, am 18. August 1879.

Der unten signalisirte Zuchthausgefangene Maurer Carl Lotz, aus Minden, unehelicher Sohn der Charlotte Lotz, jetzt verheirathet an den Tagelöhner Fritz Ström, welcher zur Verbüßung einer wegen Diebstahls, gegen ihn erkannten Zuchthausstrafe von zwei Jahren, in der Strafanstalt zu Caffel detinirt war, ist am 17. August Vor­mittags aus letzterer entwichen.

Die Ortspolizeiverwaltungen und die Königliche Gendarmerie des Kreises werden hiervon mit der Aufforderung benachrichtigt, auf den genannten Flüchtling zu fahnden, ihn im Betretungsfalle zu verhaften und wohlverwahrt anher abzuliefern.

9459. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.

Signalement Alter: 27 Jahre, Größe: 1,65 Mtr., Haare: blond, Stirn: niedrig, Augenbrauen: blond, Augen: grau, Nase: spitz, Mund: gewöhnlich, Zähne: gesund, Kinn: rund, Bart: rasirt, Gesicht: rund, Farbe: gesund, Statur: mittelmäßig. Besondere Kennzeichen: am linken Auge eine Narbe.

Kleidung: 1 Jacke, t Hose, 1 Weste von braunem Tuch ge» zeichnet K. St C, 1 Hemd gez. K. St. C. Nr. 114, 1 Halstuch, 1 Taschentuch blau carirt gez. 114, 1 Paar blaue baumwollene Socken, 1 Paar lederne Riemenschuhe, 1 Paar Hosenträger.