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KmsMlatt

Kreis ^ersfesö.

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Sonnabend den 13. September

1819*

DasKreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition 1 Mark pro Quartal bei den Postanstalten kommt der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die dreispaltige Zeile oder deren Raum mit 10 Psg. berechnet.

Amtliches.

Bekanntmachung.

Durch Bestimmung der Herrn Minister der Justiz und der Finanzen vom 3t. Juli d. I. sind in Ausführung des §. 3 der Hin- terlegungs-Ordnung vom 14. März 1879 der unterzeichneten Regie­rung als vom 1. Oktober d. I. ab fungirender Hinterlegungsstelle die nachstehend bezeichneten Gerichtsbezirke zugewiesen worden:

der Bezirk des Landgerichts zu Cassel, mit Ausschluß jedoch der Bezirke der Amtsgerichte zu Arolsen, Torbach und Niederwilbungen;

der Bezirk des Landgerichts zu Hau au;

von dem Bezirk des Landgerichts zu Marburg die Bezirke der Amtsgerichte zu Amöneburg, Borken, Frankenberg, Fronhausen, Homberg, Jesberg, Kirchhain, Marburg, Neukirchen, Neustadt, Oder- aula, Rauschenberg, Rosenthal, Treysa, Böhl, Wetter, Ziegenhain;

von dem Bezirk des Landgerichts zu Hannover die Bezirke der Amtsgerichte zu Obernkrrchen, Okdendors, Rinteln und Rodenberg;

von dem Bezirk des Landgerichts in Frankfurt a. M. der Bezirk des Amtsgerichts zu Bockenheim;

außerdem die Bezirke der Amtsgerichte zu Brotterode, Schmal- kalden und Steinbach-Hallenberg.

Wir bringen dies und zugleich das Nachstehende zur öffentlichen Kenntniß.

1) In Gemäßheit der Bestimmung im §. 13 Abs. 1 der oben­erwähnten Hinterlegungs - Ordnung haben wir für die Zeit vom I. Oktober d. I. ab zu regelmäßigen Hinterlegungstagen vorläufig den 5., 12., 19. und 26. eines jeden Monats und wenn einer dieser Tage auf einen Sonn- oder Feiertag fällt, den auf denselben zunächst folgenden Werktag dergestalt festgesetzt, daß an diesen Tagen die Annahme zur Hinterlegung, die Auszahlung hinterlegter Gelder und die Herausgabe von Werthpapieren und Kostbarkeiten Seitens der hiesigen Regierungs-Hauptkasseals Hinterlegungskasse stattzufinden hat.

2) Zu den von den Hinterlegern von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten in je 2 Exemplaren vorzulegenden resp. einzusendenden schriftlichen Erklärungen, welche den Bestimmungen der §§. 14 und 40 der Hinterlegungs-Ordnung entsprechen müssen, empfiehlt es sich, die nachfolgenden Formulare I. 11. u. III. zu verwenden:

Erklärung, Formular^!.

betreffend die Hinterlegung von Geld bei der Königlichen Regierungs- Hauptkasse zu Cassel.

1. Name, Stand oder Gewerbe und Wohnort des Hin­terlegersund, Falls die Hinterlegung in Dessen Vertretung von einer anderenPerson bewirkt wird, Name, Stand oder Gewerbe und Wohnort dieser Person.

2. Betrag des hinterlegten Geloes (in Ziffer» und Buchstabe»).__________________________________

3. a) Bestimmte Angabe der Veranlassung zur Hin­terlegung.

b) Sofern die Rechtsangelegenheit, in welcher die Hin­terlegung erfolgt, bei einer Behörde anhängig ist, insbe­sondere auch die Bezeichnung der Sache und der Behörde.

c) Bezeichnung der etwa als Anlagen beigefügten Schrift­stücke.__ ____________________

4. a) Name, Stand oder Gewerbe und Wohnort der Person, an welche der Betrag ausgezahlt werden soll, b) Etwaige sonstige Bemerkungen über die spätere HerauSzahlung.

.....den ten.....18

Unterschrift

Nennbetrag Mark Pf.

Erklärung, Formular A II.

betreffend die Hinterlegung von Wertbpapieren bei der Königlichen Regierungs-Hanptkasse zu Caffel.

1. Name, Stand oder Gewerbe und Wohnort des Hin­terlegers und, Falls die Hinterlegung in dessen Vertre- tung von einer anderen Person bewirkt wird, Name, Stand oder Gewerbe und Wohnort dieser Person.

2. a) Bezeichnung der Werthpapiere nach Gat- tung, Nummer und Nennbetrag, sowie nach den etwaigen sonstigen Unterscheidungsmerkmalen. b) Falls mit1 Den Werthpapieren die zu den­selben gehörigen Talons oder Zins- oder Divi- ^xndenscheine hinterlegt werde», die hierauf bezüglichen Angaben.

c) Falls Talons oder Zins- oder Dividenden­scheine zu Werthpapieren hinterlegt werden, welche bei der Kasse sich bereits in Verwahrung befinden, eine Bezugnahme auf die in Betreff der Wertpapiere selbst vorgelegte Erklärung.

Gesammtbetrag des Nennbetrages (in Ziffern und Buchstaben)_____________

3. a) Bestimmte Angabe Der Veranlassung zurHinterlegung b) Sofern die Nechtsangelegenheit, in welcher die Hin- terlegung erfolgt, bei einer Behörde anhängig ist, insbe­sondere auch die Bezeichnung der Sache und der Behörde, c) Bezeichnung der etwa als Anlagen beigefügten Schriftstücke.____________

4. s) Name, Stand oder Gewerbe und Wohnort der Person, an welche die Werthpapiere herausgegeben werden sollen.

b) Etwaige sonstige Bestimmungen über Die spätere Herausgabe.

den ten.....18

Unterschrift

werth.

Mark Pf.

Erklärung, Formular A III. betreffend die Hinterlegung von Kostbarkeiten bei der Königlichen Negierungö-Hauptkaffe zu Cassel.

1 . Name, Stand ober Gewerbe und Wohnort des Hin­terlegers und Falls die Hinterlegung in dessen Vertre­tung von einer anderen Person bewirkt wird, Name, Stand oder Gewerbe und Wohnort dieser Person. _______

2 .Mzeichnung der Kostbarkeiten nach Gattung, Stoff und Schätzungswert, sowie nach den etwaigen sonstigen Unterscheidungsmerkmalen und besonderen Eigenschaften.

(Der Schätzungswerth ist durch einen öffent­lich bestellten Sachverständigen feststellen zu lassen, dessen Gutachten belustigen ist. An­dernfalls wird die Abschätzung durch die Hin­terlegungskasse auf Kosten des Hinterlegers veranlaßt werden).

Gesammtbetrag des Schätzungswertes

3 .») Bestimmte Ängabeder Peraiilassungzur Hinterlegung b) Sofern Die Rechtsangelegenheit, in welcher die Hin­terlegung erfolgt, bei einer Behörde anhängig ist, insbe­sondere auch die Bezeichnung der Sache und der Behörde, c) Bezeichnung der etwa als Anlagen beigefügten Schriftstücke. ____________