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für den

Areis ^ersfesÖ.

jy VS. Mittwoch den 1. October 1819.

DasKreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition 1 Mark pro Quartal bei den Postanstalten kommt der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die dreispaltige Zeile oder deren Raum mit 10 Pfg. berechnet.

KS* Bestellungen auf dasKreisblatt für den Kreis HerSfeld" werden noch fortwährend von allen Kaiserlichen Postanstalten und von der Expedition entgegengenommen

Amtliches.

1282. Das durch meine Bekanntmachung vom 17ten Januar d. I. (Amtsblatt Nr. 6 erlassene Verbot der voni kommunistischen Arbeiterbildungsverein zu London herausgegebenen periodischen Druckschrift:Freiheit" erstreckt sich auch auf diejenigen Nummern dieses Blattes, welche unter der AusschristDie Fackel" zur Ausgabe gelangen. Berlin, den 21. September 1879.

Der Reichskanzler. I. Vertr.: Hof wann.

1283. Auf Grund des §. 11 des Reichsgesetzes vom 21. October 1878 gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Socialdemokratie wurde von der unter­fertigten Landespolizeibehörde die Druckschrift:Die Freimaurer." Eine Gefängnißarbeit oon 31. Memminger, Redacteur des demokratischen Wochen­blattes II. Auflage, Nürnberg 1873 verboten.

Ansbach am 17. September 1879.

Königliche Regierung von Mittelsranken, Kammer des Innern. In Stellvertr.: Fischer.

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Berlin W, 25. September 1879.

Verbot der Einfuhr von frischen Trauben nach der Schweiz.

Die Einfuhr von frischen Trauben in die Schweiz ist, einer Mittheilung der Schweizerischen Postverwaltung zufolge, auch in diesem Jahre nur insoweit gestattet, als zur Verpackung derselben weder Nebenblätter noch sonstige Nebenabgänge verwendet worden sind. Traubeusendungen nach dem Kanton Maadl müssen außerdem von einem Ursprungszeugnisse begleitet sein, durch welches amtlich bescheinigt wird, daß die Trauben aus einem pbijllogerafreien Lande herrühren-

Die Einfuhr von Wurzelreben, Nebholz und Wurzelstöcken nach der Schweiz ist auch fernerhin untersagt. Dagegen können Trauben- kerne, gegohrene Trester sowie getrocknete Trauben in die Schweiz nach wie vor eingeführt werden.

Kaiserliches General-Postamt. Wiebe.

Seneralversammlung des landwirthschaftl. «reisverein« Hersfeld

am Sonntag den 29. Juni 1879 im Horelzum Stern" zu Hersfeld.

Der Vorsitzende Herr Zimmermann eröffnet die Versammlung mit der Mittheilung, daß der Oberförster Herr Lutterolh, Herr Sundheim-Enchhof und Herr Hartw^g-Hersfeld aus dem Vereine geschieden seien. Herr Oldenburg läßt dann über die Aufnahme zweier Mitglieder abstimmen. Der Herren Gundlach zu Niederaula und Müller Claus zu Mecklar. Die betreffenden Herren werden ausgenommen. Der Vorsitzende berichtet, daß am 8. und 9. Juli zu Witzen- hausen die 24. Generalversammlung des landw. Centralvereins für den Re­gierungsbezirk Gaffel statifinden wird und läßt diesbezügliche Programme cirkuliren. Zugleich macht er die Versammlung mit dem Antrag des Herrn Oberförsters Lentz bekannt, der darauf hinzielt, daß der Verein, um die Fischzucht zu heben, die Fischerei der Geis im Ganzen pachten möge. Der Vorsitzende stellt es der Erwägung der Versammlung anheim und verspricht nachher noch einmal auf diesen Punkt zurückzukommen. Es wird dann zum ersten Punkt der Tagesordnung geschritten nämlich:Wahl zweier Delegirtec zu der Generalversammlung nach Witzenhausen " die im Verein mit den Delc- girten der anderen Kreise den Vorstand des landw. Centralvereins zu wählen haben. Nach dem Statutenentwurf, der in Nr. II der landw. Zeitung verzeichnet steht, können die resp. Vereine auf je 50 Mitglieder einen Delegirten wählen. Also der Kreisverein Hersfeld habe deren zwei zu wählen. Herr Oldenburg macht den Vorschlag auch zwei Stellvertreter zu ernennen für den Fall, daß einer von den zu wählenden Herren verhindert sei, der Generalversammlung beizuwohnen. Herr Bippart wirst die Frage auf, ob den betreffenden Herren nicht Jnstructionen zu geben seien, wie sie im Interesse des Kreises zu wählen hätten, dem widerspricht der Herr Landrath von Broich und glaubt es dem Ermessen der betreffenden Herren, die sicher das Interesse des Vereins in jeder

Weise vertreten würden, anheimgeben zu müssen, die richtige Wahl zu treffen; außerdem hätten die betreffenden Herren auch mit den Delegirten der anderen Kreise Rücksprache zu nehmen, um gemeinsam handeln zu können. Redner schlägt die Herren Oldenburg und Zimmermann als Delegirte vor. Letzterer lehnt die Wahl ab, ta er wahrscheinlich an diesen Tagen verreist sei und schlägt statt dessen Herr Roll - Biengartes vor. Die Herren nahmen die Wahl an; zu Stellvertretern werden Herr Bippart und Herr Zimmermann ernannt. Herr Oldenburg bittet wenn auch nicht um buchstäbliche Instruktion, doch um eine solche für die Hauptpunkte und fordert die Versammlung aus, sich zu erklären, ob der alte Centralvereinsvorstand wiedergewählt werden soll oder nicht, da von der Zusammensetzung dieses Vorstandes sehr viel abhänge. Herr Bippart ist der Ansicht, daß ein Theil desselben, nämlich der, der freihänd- lerischen Prinzipien huldige, nicht wiedergewählt werden dürfe; Redner hält nochmals seinen Antrag aufrecht, stets den betreffenden Delegirten bindende Jnstructionen zu geben, wenn es auch bei den jetzigen Herren durchaus nicht nöthig sei, so könnten doch für spätere Zeiten sich andere Herren beleidigt fühlen, wenn sie mit Jnstructionen versehen würden. Der Vorsitzende läßt über den Antrag abstimmen, derselbe wird abgelehnt, und es dem Ermessen der gewählten Herren überlassen, das Interesse des Vereins nach ihrer Ueberzeugung zu vertreten. Der Herr Landrath hält es für zweckmäßig, wenn überhaupt aus jedem Kreise ein Mitglied in den Centralvereinsvorstand gewählt würde und stellt einen diesbezüglichen Antrag. Herr Zimmermann hält einen so gebildeten Vorstand für zu schwerfällig, da zu verschiedene Ansichten herrschen würden. Der Herr Landrath weist auf die Rheinprovinz hin, wo auf diese Weise der Centralvereinsvorstand gebildet würde, doch, da er keine Neigung zu seinem Antrag sieht, zieht er denselben zurück.

Der zweite Punkt der Tagesordnung:Welche Grundsätze haben die Körungskommissionen beim Ankören der Zuchtbullen für den hiesigen Kreis zu beobachten", kommt zur Berathung. Herr Oldenburg als Referent weist darauf hin, wie sehr die Rindviehzucht im Kreise Hersfeld gerade unter den Bauern im Argen liege. Die Ursache dazu sei hauptsächlich in der schlechten Wahl des Zuchtmaterials zu finden; er begrüßt deshalb die neue Körordnung mit großer Freude. Die Pflicht der Körungskommissionen, die nach der neuen Verordnung so weit gehende Befugnisse habe, sei es nun, nur solche Bullen anzukören, die nach Berücksichtigung aller Verhältnisse jeder einzelnen Gemeinde des Kreises, sich als die brauchbarste Race erweisen würde. Deshalb sei erstens zu berück­sichtigen, welchen Zwecken das Rindvieh dienen sollte, ob Milch-, Fleisch- oder Fahrvieh; ferner sei vor allen Dingen auf die Bodenverhältnisse Rücksicht zu nehmen, ob hinreichendes und gutes Futter gebaut werden könnte, und endlich sei auch noch das Klima in Betracht zu ziehen. Da nun das Rindvieh im hiesigen Kreise der Mehrzahl nach als Fahrvieh benutzt würde, ferner die Boden­verhältnisse und das Klima in dem größten Theile des Kreises einen vortheil- haften, genügenden Anbau von Futterkräutern nicht gestatteten, so sei Redner der Ansicht, daß Niederungsracen für den größten Theil des Kreises nicht zuzulassen seien, Kreuzungen mit Schweizer Vieh auch nur in ganz begünstigten Gegenden des Kreises verwendbar seien, dagegen das sogenannte Franken und Vogelsberger Vieh für den größten Theil des Kreises am besten passe. Auf diese Race habe die Körungskommission ihr Augenmerk zu richten, weil sie im Vergleich zu anderen Racen das Futter am höchsten verwerthe. Bei der nun folgenden Debatte schließen sich Herr Bippart, Schlabbach u. sonst. Herren den ausgesprochenen Ansichten des Herrn Oldenburg an. Herr Bippart ist der Ansicht, daß durch gute Fütterung des Kalbes im ersten Jahre die Rindvieh­zucht bedeutend gehoben werden könne; er hält es nach seinen Erfahrungen für gut, wenn dem Thiere während dieser Zeit täglich einige Pfund Kraftfutter gereicht werden. Diese Ansicht bestreiten Herr Zimmermann und einige andere Herren, weil dadurch das Rind leicht nachher nicht trächtig würde. Herr Oldenburg hält diese Fütterungsweise auch nur zur Erzielung von Mastvieh für angebracht. Herr von Lepel weist auf den großen llebeluanb hin, der durch das Reiheumhalten des Zuchtbullen hervorgerufen wird, ebenso wie un- statihast es sei, wenn dem Mindestfordernden die Pflege des Zuchtbullen über­tragen wird; er bittet um Abhülfe in diesen Sachen. Herr Zimmermann setzt auseinander wie sehr durch den Betrieb der Inzucht gefehlt wurde; er macht den Vorschlag, jede Gemeinde müsse verpflichtet werden nach zwei bis drei Jahren einen frischen Zuchtbullen aus entfernteren Gegenden zu beziehen. Nach kurzem Resume des Gesagten schließt der Vorsitzende die Debatte und wird für den Kreis Hersfeld das Franken und Vogelsberger Vieh und für einen kleinen Theil des Kreises das Schweizer Vieh für das passendste erachtet. Dann wird von Herrn Schlabbach die Frage aufgeworfen: auf wieviel Stück weibliche Thiere ein Bulle zu halten sei? nach kurzer Debatte wird bei normalen Ver­hältnissen die Zahl 100 festgesetzt. Bei Gemeinden die mehr Kühe als diese Zahl haben, soll von den betreffenden Commissionen thunlichst daraus hinge­wirkt werden, daß sie noch einen zweiten Bullen anschaffen.