KreisWblatt
für den
.Kreis ffersseld.
JN* 8V. Mittwoch den 29. October 1879.
Das „Kreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition 1 Mark pro Quartal bei den Postanstalten kommt der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Ärt werden ausgenommen und die dreispaltige Zeile oder deren Raum mit 10 Pfg. berechnet.
Amtliches.
Gegen den Schweizer Unterthan Wälder A r n ol d ist in Frankreich ein gerichtlicher Haftbefehl wegen Todtschlages erlassen worden.
Seitens der französischen Botschaft zu Berlin ist der Antrag auf vorläufige Festnahme Behufs demnächstiger Auslieferung des rc. Arnold gestellt worden und weisen wir daher in Folge höheren Auftrags die Polizeibehörden unseres Bezirks an, nach dem Genannten s ch l e u n i g st Nachforschungen anzustellen, denselben im Betretungsfalle festnehmen zu lassen und uns eventuell sofort hierüber Anzeige zu machen. .
Signalement des rc. Arnold: Alter 23 Jahr, Größe 1,68 Mlr., Apotheker-Gehülfe, Haar und Bart kastanienbraun, ersteres kurz geschnitten, letzterer lang, Hände sehr groß mit Narben, bekleidet wahrscheinlich mit hohem Hut, dunklem Rock uno gleichfarbigem Beinkleid, sowie sogenannten Neapolitanischem Schuhwerk; aus den Mancheitenknöpfen befinden sich Thierköpfe. Er trägt ein Suspensorium und raucht Clgaretten.
Caffel am 22. October 1879.
König). Regierung, Abth. des Innern. Kühne.
Kreis Hers selb.
Hersfeld, am 27. October 1879.
Nachdem mit dem I. October d. I. die bisherigen Polizeianwälte des hiesigen Kreises außer Funktion getreten sind, werden die Herren Ortsvorstände der in den Amtsgerichtsbezirken. Hersfeld und Friedewalo gelegenen Gemeinden angewiesen, dafür Sorge zu tragen, daß die Vergütung für Versetzung der Polizeianwaltsgeschäfte vom 1. Januar bis zum I. October d. I alSbald aus den Gemeindekassen an die bisherigen. Polizeianwälte Bürgermeister Kempf dahier und Bürgermeister Höll zu Friedewald ausgezahlt, dagegen vom 1. October d. J. ab diese Zatzlung eingestellt wird.
Die bisherigen Polizeianwälte in den Amtsgerichtsbezirken Niederaula und Schenklengsfeld bezogen ihre Remuneration aus der Staatskasse.
11392. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.
Hersseld, am 29. October 1879.
Nach den von dem ständischen Bauamt mir mitgetheilten Rück- stands-Verzeichrufsen sind noch 6 5 Gemeinden rc. des hiesigen Kreises mit dem Zerkleinern des diesjälnigen Landwegebau-Mate- rials (einige sogar noch mit der Anfuhr desselben), der Graben- und Bankett-Regulirung, dem Setzen der Nummersteine, der Bepflanzung und Befestigung der Hohlen rc. im Rückstände. Da Die schleu - nigste Erledigung dieser Sache bringend geboten erscheint, indem es sonst dem Aussichts-Personal, welches im Laufe nächsten Monats das Einbauen der Steine an den Landstraßen zu überwachen hat, nicht möglich sein wird, beini Einbauen der Steine an den Landwegen zugegen zu sein, so werden die Herren Ortsvor- stände der betreffenden Gemeinden tziei durch angewiesen, alsbald d i e f r a g l i ch e n A r b e i t e n i n A n g r i f f nehmen z u lassen und dafür zu sorgen, daß dieselben bis spätestens zum 8» November d. J. ordnungsmäßig und vollständig erledigt sind Nach Ablauf dieser Frist würde ich genöthigt sein, etwaige Rückstände sofort auf Kosten der Gemeinden beseitigen zu lassen und außerdem die säumigen Ortsvorstände in entsprechende Strafe zu nehmen.
11913. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.
Gesunden: eine Frauenjacke. Meldung der Eigenthümerin bei dem Ortsvorstand zu Wippershain.
Gesunden: eine Denkmünze. Meldung des Eigenthümers bei dem Ortsvorstand zu Harnrode.
Bekanntmachung.
Bei Einsendung von Gerichtskosten an die unterzeichnete Stelle durch die Post kommt es oft vor, daß die Nr. der Kostenrechnungen nicht angegeben, sowie daß die Sendungen nicht frankirt resp, um das Porto gekürzt find, trotzdem es in einer jeden Rechnung heißt: „unter Angabe der Nr. frankirt". Die Entrichtung der Kostenschuld muß stets in Reichswährung geschehen und nicht in Postfreimarken, Coupons u. s. w., welche so oft hierzu verwendet werden. Dergleichen unvollständige Sendungen haben zur Folge daß die Annahme auf Kosten des Einzahlers verweigert bezw. wegen des gekürzten Portos ohne Weiteres das Zwangsverfahren eingeleitet werden wird. Sehr oft kommt es auch vor, daß Geld- und sonstige Sendungen, welche hierher gehören, in Folge ungenauer Adreffe an die Hebestelle der directen Steuern gelangen. Hierdurch entsteht gewöhnlich für das Postamt, sowie die beiden Hebestellen viel unnütze Arbeit. Es ist deshalb geboten, daß die Adresse immer möglichst vollständig angegeben wird.
Die Herren Bürgermeister wollen namentlich dafür Sorge tragen, daß dieses zur KennlnißJhrer Ortseingesessenen gelange.
Hersfeld, den 24. Oktober 1879.
Königliches Unter-Steuer-Amt.
Berlin W., 22. Oktober 1879.
Aufschrift der Postsendungen nach fremden Ländern.
Das General-Postamt hat wiederholt auf die Nothwendigkeit hingewiesen, die Aufschriften auf Briefen u. s. w. nach ffremden, insbesondere überseeischen Ländern mit lateinischen Schriftzeichen abzufassen.
Da die deutschen Schriftzeichen den fremdländischen Postanstalten unbekannt sind, so werden mit derartigen Aufschriften versehene Briefe rc. in den betreffenden Ländern häufig als unbestellbar behandelt und nach den Aufgabeorten zurückgesandt.
Es wird daher auf das obige Erforderniß von Neuem aufmerksam gemacht.
Kaiserliches General-Postamt. Wiebe.
Feuilleton.
Eine Wette.
Humoreske von Ewald August König. (Fortsetzung.)
„Ganz unzweifelhaft!" fuhr Otto fort. „Außerdem erwarte ich mit Zuversicht, daß Ihr strenge Verschwiegenheit beobachten werdet."
„Kann's mir denken," nickte der Doctor. „Wenn die junge Dame die volle Wahrheit erführe —"
„Sie kennt sie bereits!"
„Und dennoch Verschwiegenheit?" fragte der Bauführer in spöttischem Tone.
„Jawotzl, ihretwegen!" erwiderte Otto ernst. „Sie wird durch die Rücksichten geboten, die man den Damen schuldet. Hoffentlich hat außer Euch Niemand uns beobachtet, ich würde es sehr bedauern,