KrcisWblaü
für den
Jkcis HersselÄ.
JV 90» Sonnabend den 8. November 1819»
Das „Kreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition 1 Mark pro Quartal bei den Postanstalten kommt der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die dreispaltige Zeile oder deren Raum mit 10 Pfg. berechnet.
Amtliches.
Kreis Hersfeld.
Caffel, den 20. October 1879.
Von dem Königlichen Consistorium ist uns mitgetheilt worden, daß die Sabbathruhe an verschiedenen Orten durch Uebungen der Feuerwehren an Sonn- und Festtagen in der Zeit vor dem Vor- mittags-Gottesdienst gestört worden ist, indem die betreffenden Feuerwehren nicht nur durch lärmende Signale zusammen gerufen worden sind, sondern theilweise sogar nach Beendigung der Uebungen sich in Wirthschaften niedergelaffen haben.
Wir sehen uns hierdurch veranlaßt, die in Verfolg einzelner Anträge von uns ertheilten Gestaltungen, solche Uebungen vor Beginn des Morgengottesdienstes vornehmen zu dürfen, hiermit zurückzuziehen.
Indem wir den Königlichen Laudräthen und Amtmännern hiervon zur weiteren Veranlassung Nachricht geben, bemerken wir, daß die Feuerwehr-Uebungen — gemäß unseres Erlasses vom 4. Februar 1878 — A. 1. 716 —, falls dieselben an Werktagen nicht vorgenommen werden können, nur nach beendigten! Nachmittags- Gottesdienst stattfinden dürfen.
Königliche Regierung, Abtheilung des Innern. Kühne.
J. A. I. Nr. 10939.
An die Königlichen Landräthe und Amtmänner.-'
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Hersfeld, den 5. November 1879.
Wird den Herren Ortsvorständen des Kreises unter Bezug« nähme auf meine Verfügung vom 4. December 1877 Nr. 12133 im Kreisblatt Nr. 98 zur Kennlnißnahme und Bescheidung der Oberbrandmeister hierdurch mitgetheilt.
11832. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.
HeHfeld, den 7. November 1879.
Unter Bezugnahme auf meine, die Fürsorge für verwahrloste Kinder betreffende Verfügung vom 12. April c. Nr. 4188, Kreisblatt Nr. 31, setze ich die Herren Ortsvorstände des Kreises nach eingezogener Erkundigung bei dem Vorstände der Rettungsanstalt zu Hof Reith hierdurch davon in Kenntniß, daß die Aufnahme der Knaben in jene Anstalt — Mädchen werden überhaupt nicht mehr darin ausgenommen — vom 6. bis zum 10. Lebensjahre und zwar alljährlich zu Ostern, die Entlassung mit der Konfirmation im 14. bis 15. Lebensjahre erfolgt. Das Kostgeld, wofür die Gemeinde bürgen muß, beträgt jährlich 120 Mark. Ganz frei wird der Regel nach Niemand ausgenommen. Ueber eine Herabsetzung des Kostgeldes behält sich der Vorstand für den einzelnen Fall und in Berücksichtigung der jeweiligen Einnahmen der Anstalt seine Ent- schließung vor.
12125. _______Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.
Kassel, den 3. November 1879.
Der seither bei der Königlichen Postexpedition in Arnstein (Bayern) beschäftigte, aus Edelsingen gebürtige Aspirant Bernhard Schäfer ist seit dem 29. October d. I. von seinem .Slalionsorte nach Unterschlagung von 1500 Mark Kaffengeldern und einem zu 300 Mark deklarirtem Wertbpackete flüchtig geworden.
Indem das Königliche Landrathsamt ,i$ nachstehend das Signalement des 2c. Schäfer mutheile, ersuche ich ergebenst, den Genannten im Betretungsfalle verhaften zu lassen und demnächst dem Königlichen Ober-Postamt in Würzburg oder dem Herrn Unter, suchungsrichler am Königlichen Landgericht Würzburg gefälligst hiervon Nachricht zu geben.
Signalement des flüchtigen Aspiranten Bernhard Schäfer von Arnstein. Name: Bernhard Schäfer. Alter: 20 Jahre. Größe: mittlere Statur. Haar: dunkelblond. Gesichtsfarbe: gesundes blühendes Milchgesicht. Bart: fehlt. Gesichtsbildung: rund.
zc. Schäfer trägt eine Brille und ist dessen Benehmen schüchtern.
Der Kaiserliche Ober-Postdirector
Geheime Postrath Vahl. An das Königliche Landrathsamt in Hersfeld.
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Hersfeld, am 5. November 1879.
Wird den Ortspolizeiverwaltungen und der Königlichen Gendarmerie des Kreises zur Nachforschung mitgetheilt.
12150. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.
Gestern wurde dahier eine aus dem Wald kommende fremde Kuh aufgefangen. Der Eigenthümer kann dieselbe gegen Erstattung der Futterkosten dahier in Empfang nehmen.
Unterhaun, den 7. November 1879.
Der Bürgermeister Groscurth.
Berlin W., 3. November 1879.
Deutliche Packetaufsch riften.
Für die Sicherheit unb Pünktlichkeit in der Beförderung der der Post anvertrauten Packete ist eS unbedingt nothwendig, daß jedes einzelne Packet nicht allein mit dauerhafter, sondern auch mit durchaus deutlicher Ausschrift versehen sei.
Namentlich muß der Bestimmungsort auf dem Packet in recht großen, stark aufgetragenen Buchstaben angegeben sein, so daß er auf den ersten Blick in die Augen fällt, und auch bei Licht, sowie während der Fahrt in deu Eisenbahn-Postwagen leicht gelesen werden kann. Ist der Bestimmungsort nicht eine größere bekannte Stadt, so muß seine Lage durch Hinzusügung der Provinz, des Bezirks u. s. w. näher bezeichnet werden. Bei Verwendung von blauem oder sonst dunkelfarbigem Packmaterial ist die Ausschrift auf einem der ganzen Fläche nach aufzuklebenden Stück weißen Papiers anzudringen. Gedruckte Packetaufschriften sind erfahrungsmäßig am deutlichsten, doch darf der Name oder die Firma und der Wohnort des Absenders in den Packetaufschriften nur klein und nicht hervortretend gedruckt sein. Ein Bogen mit Mustern zu Packetaufschriften nebst Angabe der Druckereien, von welchen vorschriftsmäßige Packetaufschriften zu beziehen sind und der Preise, ist bei jeder Postaunahmestelle ausgehängt.
Kaiserliches General-Postamt. Wiebe.
Tagesbegebenheiten.
Aus Hefseu-Nassau.
Raboldshausen, 5. Novbr. Ein recht trauriges Geschick ereilte einen unserer hiesigen Einwohner. Der Ackermann H. Stiebeling fuhr Montag den 27. October mit einem schwer beladenen Wagen noch Hersseld. Unmittelbar vor der Stadt wurden seine Pferde scheu und im Begriffe, dieselben aufzu- halten, wurde er vom Wagen heruntergerissen unt^ derart überfahren, daß er in Folge sehr starker Verletzungen in das Krankenhaus zu Hersfeld gebracht werden mußte, woselbst er heute seinen Leiden erlag. Der Fall ist umsomehr zu bedauern, als der Verunglückte noch in den besten Jahren war und seine Familie an ihm einen tüchtigen Ernährer verloren hat. (C. Tgpst.)
Cassel, 5. November. Heute Morgen wurde an einem Kin» gangsthor der Fabrikgebäude des Herrn Henschel ein daselbst beschäftigter Arbeiter erhängt gesunden.— Der Fabrikarbeiter Friedrich Müller zu Philippinenhof wurde in diesen Tagen gesänglich eingezogen, weil er der Mitbelheiligung an der absichtlichen Inbrandsetzung seines im October 1877 abgebrannten Wohnhauses verdächtig ist.