für den
«Kreis Herssesd.
JV 9»» Mittwoch den 26. November 1SI9*
Das „Kreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition 1 Mark pro Quartal Bei den Postanstalten kommt der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die dreispaltige Zeile oder deren Raum mit 10 Pfg. berechnet.
Amtliches.
Bekanntmachung wegen Ausreichung der neuen Zinskoupone zu den Stammaktien der Niederschlesisch-Märkischen Eisenbahn.
Die Koupons Serie VIII. Nr. 1—8 zu den Stammaktien der Niederschlesisch-Märkischen Eisenbahn über die Zinsen für die vier Jahre 1880 bis 1883 nebst Talons werden vom 1. Dezember er. ab von der Kontrolle der Staatepapiere hierselbst, Oranienstraße 92 unten rechts, Vormittags von 9 bis 1 Uhr, mit Ausnahme der Sonn- und Festtage und der Kassenrevisionstage, ausgereicht werden.
Die Koupons können bei der Kontrolle selbst in Empfang genommen oder durch die Äeglerungs-Hauptkaffen, die Bezirks-Haupt- kassen in Hannover, Osnabrück und Lünebutg oder die Kreiekaffe in Frankfurt a. M. bezogen werden. Wer das Erstere wünscht, hat die Talons vom 19. Juni 1875 mit einem Verzeichnisse, zu welchen Formulare bei der gedachten Kontrolle und in Hamburg bei dem Postamte Dir. 2 unentgeltlich zu haben sind, bei der Kontrolle persönlich oder durch einen beauftragten abzugeben.
Genügt dem Einreicher eine nummerirte Marke als Empfangsbescheinigung, so ist das Berzeichniß nur einfach, dagegen von denen, welche eine Bescheinigung über die Abgabe der Talons zu erhalten wünschen, doppelt vorzulegen. In letzterem Falle erhalten die Einreicher das eine Exemplar mit einer Empfangsbescheinigung versehen sofort zurück. Die Marke oder Empfangsbescheinigung ist bei der Ausreichung der neuen Koupons zurückzugeben.
In Schriftwechsel kann die Kontrolle der Staats- papiere sich mit den Inhabern der Talons nicht einlassen.
Wer die Koupons durch eine der oben genannten Pioviuzial- kassen beziehen will, hat derselben die alten Talons mit einem doppelten Verzeichnisse einzureichen. Das eine Verzeichnis; wird mit einer Empfangsbescheinigung versehen, sogleich zurückgegeben und ist bei Aushändigung der neuen Koupons wieder abzuliefern. Formulare zu diesen Verzeichnisien sind bei den gedachten Provinzial- kassen und den von den Königlichen Regierungen beziehungsweise von der Königlichen Finanz-Direktion in Hannover in den Amtsblättern zu bezeichnenden sonstigen Kassen unentgeltlich zu haben.
Des Einreichens der Aktien selbst bedarf es zur Erlangung der neuen Koupons nur dann, wenn die erwähnten Talons abhanden gekommen sind; in diesem Falle sind die betreffenden Aktien an die Kontrolle der Staatspapiere oder an eine der genannten Provinzial- kaffen mittelst besonderer Eingabe einzureichen.
Berlin, den 8. November 1879.
Haupt-Verwaltung der Staatsschulden.
S y d o w. Löwe. Hering. M e r l e k e r.
Nr. 1961 H. V. *
Cassel, den 18. November 1879.
Die vorstehende Bekanntmachung wird hierdurch mit dem Bemerken veröffentlicht, daß Die Formulare zu den Verzeichnissen über die Behufs Empsangnahme der neuen Zinskoupons einzureichenden Talons bei der Königlichen Regierungs-Hauptkasse hierselbst und den sämmtlichen Steuerkaffen unseres Bezirks unentgeltlich zu haben sind.
Königliche Regierung.
v. B r a u ch r t s ch.
Bekanntmachung wegen Ausreichung der neuen Zinskoupons Serie IV zu den Schuldverschreibungen der Preußischen Staatsanleihe vom Jahre 1868 A.
Tue Zmskoupons Serie IV. zu den Schuldverschreibungen der
Preußischen Staatsanleihe vom Jahre 1868 A. für die vier Jahre 1880 bis 1883 nebst Talons werden vom 1. Dezember d. J. ab von der Kontrolle der Staatspapiere hierselbst, Oranienstraße 92 unten rechts, Vormittags von 9 bis 1 Uhr, mit Ausnahme der Sonn- und Festtage und der Kasienrevisionstage, ausgereicht werden.
Die Koupons können bei der Kontrolle selbst in Empfang ge- nommen oder durch die Regierungs-Hauptkassen, die Bezirks-Haupt» kasien in Hannover, Osnabrück und Lüneburg, oder die Kreiskasie in Frankfurt a. M. bezogen werden. Wer das Erstere wünscht, hat die Talons vom 24. Juli 1875 mit einem Verzeichnisse, zu welchem Formulare bei der gedachten Kontrolle und in Hamburg bei dem Postamte Nr. 2 unentgeltlich zu haben sind, bei der Kontrolle persönlich oder durch einen Beauftragten abzugeben.
Genügt dem Einreicher eine nummerirte Marke als Empfangs» bescheiniguna, so ist das Berzeichniß nur einfach, dagegen von denen, welche eine Bescheinigung über die Abgabe der Talons zu erhalten wünschen, doppelt vorzulegen. In letzterem Falle erhalten die Ein» reicher das eine Exemplar mit einer Empfangsbescheinigung versehen, sofort zurück. Die Marke oder Empfangsbescheinigung ist bei der Ausreichung der neuen Koupons zurückzugeben.
In Schriftwechsel kann die Kontrolle der Staats» papiere sich mit d en Inhabern der Talons nicht einl ass en.
Wer die Koupons durch eine der obengenannten Provinzial» kasien beziehen will, hat derselben die alten Talons mit einem doppel» ten Verzeichnisse einzureichen. Das eine Berzeichniß wird mit einer Empfangsbescheinigung versehen, sogleich zurückgegeben und ist bei Aushändigung der neuen Koupons wieder abzuliefern. Formulare zu diesen Verzeichnisien sind bei den gedachten Provinzialkasien und den von den Königlichen Regierungen, beziehungsweise von der Königlichen Finanz-Direktion in Hannover in den Amtsblättern zu bezeichnenden sonstigen Kassen unentgeltlich zu haben.
Des Einreichens der Schuldverschreibungen selbst bedarf eS zur Erlangung der neuen Koupons nur dann, wenn die erwähnten Talons abhanden gekommen sind; in diesem Falle sind die betreffen» den Dokumente an die Kontrolle der Staatspapiere oder an eine der genannten Provinzialkasien mittelst besonderer Eingabe einzureichen.
Berlin, den 11. November 1879.
Haupt-Verwaltung der Staatsschulden.
Sydow. Löwe. Hering. Merleker.
Nr. 1960 H.-B.
Cassel, den 20. November 1879.
Die vorstehende Bekanntmachung wird hierdurch mit dem Be» merken veröffentlicht, daß die Formulare zu den Verzeichnisien über die Behufs Empfangnahme der neuen Zinscoupons einzureichenden Talons bei der Königlichen Regierungs-Hauptkasse hierselbst und den sämmtlichen Steuerkaffen unseres Bezirks unentgeltlich zu haben sind. Königliche Regierung.
v. Brauchitsch.
Kreis Hersfeld.
Hersfeld, am 26. November 1879.
Die Herren Ortsoorstände und Ortsverwalter zu
Biedebach, Biengartes, Eitra, Friedlos, Gitters- dors, H i l p e r h a u s e n, K o h l h a u s e n, K a l t o d e s , M e ck - bad), Oberhaun, Ob ergeis, Oberrode, Peters- berg, Reilos, Rohrbach, Roßbach, Rotensee, Sorga, Tann, Unt ergeis, Unterhaun, Wipp ers» Hain und Wilhelmsh of